Common use of Nicht ersatzpflichtige Schäden Clause in Contracts

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- bart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2008

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- bart vereinbart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, denn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig fahr- lässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Güterversicherungsbedingungen 2000, Güterversicherungsbedingungen 2000

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der GüterGü- ter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- bart vereinbart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungenTemperatur- schwankungen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße unsach- gemäße Verladeweise, es sei denn, denn der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- verei n- bart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- bart vereinbart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungenTemperaturschwankungen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für SchädenSchä- den, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit Beschaf- fenheit der Güter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen Gewichts- differenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt be- rücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- bart Abzugs- franchise vereinbart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungenTemperaturschwankungen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, denn der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich vor- sätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare mittel- bare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- bart vereinbart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungenTemperaturschwankungen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare mittel- bare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Gütertransportversicherung

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen Gewichtsdifferenzen oder -verluste-ver- luste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- bart vereinbart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungenTemperaturschwankun- gen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Güterversicherung

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche natür- liche Beschaffenheit der Güter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- bart vereinbart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungenTemperaturschwankungen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße VerladeweiseVerlade- weise, es sei denn, der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: Transportversicherung

Nicht ersatzpflichtige Schäden. 2.5.1 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für SchädenSchä- den, verursacht durch 2.5.1.1 eine Verzögerung der Reise; 2.5.1.2 inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit Beschaf- fenheit der Güter; 2.5.1.3 handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdiffe- renzen Gewichts- differenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt be- rücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise verein- bart Abzugs- franchise vereinbart ist; 2.5.1.4 normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tempe- raturschwankungenTem- peraturschwankungen; 2.5.1.5 nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise, es sei denn, denn der Versicherungsnehmer hat diese weder vorsätzlich vor- sätzlich noch grob fahrlässig verschuldet. 2.5.2 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für mittelbare mittel- bare Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008