Common use of Nicht in Anspruch genommene Leistungen Clause in Contracts

Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, vom Reisenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Wenn eine Reise wegen Nichterscheinens (z.B. private Gründe, Flugausfall o.ä.) nicht oder nur teilweise zustande kommt, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Preisminderung.

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Samples: www.georgia-insight.eu

Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäss angeboten wurden, aus anderen, vom Reisenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Wenn eine Reise wegen Nichterscheinens (z.B. private Gründe, Flugausfall o.äErstattung des Reisepreises.) nicht oder nur teilweise zustande kommt, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Preisminderung.

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Samples: www.msccruises.ch

Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, vom Reisenden von dem Reiseveranstalter nicht zu vertretenden Gründen Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf des Reisenden auf anteilige RückerstattungRückerstattung des Reisepreises. Wenn eine Reise wegen Nichterscheinens (z.B. private Gründe, Flugausfall o.äDer Reiseveranstalter wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.) nicht oder nur teilweise zustande kommt, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Preisminderung.

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Samples: www.kanu-aktiv-tours.de

Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen Reiseleistungen, die ihm ordnungsge- mäß vom Reiseveranstalter angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderensonstigen Gründen, die vom Reisenden zu vertretenden Gründen vertre- ten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Wenn eine Reise wegen Nichterscheinens (z.B. private Gründe, Flugausfall o.äRückerstattung des Reisepreises.) nicht oder nur teilweise zustande kommt, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Preisminderung.

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Samples: www.newsilkroad.de