Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Nicht versichert sind:
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Von der Versicherung ausgeschlossen sind
a. Behandlungen, die bei Reisebeginn geplant oder vorhersehbar sind,
b. Behandlungen für Personen, die für eine vorübergehende Dauer ins Ausland ents- andt werden und dort einer selbstständigen oder unselbstständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen,
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Nicht versichert sind:
B 2.5.1 Umtriebskosten, Schäden infolge Verlust von Karten Umtriebskosten, Cash-Guthaben auf der Karte, nicht bezogene Leistungen von Abonnements sowie weitere Vermögensschäden, welche infolge des Verlustes von Karten, Abonnements, Ausweisen oder Mobiltelefonen entstehen (vorbehältlich Artikel B2.4.2 b) und B2.4.2 e));
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. 5.1 Nicht versichert ist ein Ereignis, welches bei Vertragsabschluss, bei der Reisebuchung oder beim Antritt der gebuchten Leistung bereits eingetreten oder dessen Eintritt für die versicherte Person bei Vertragsabschluss, bei der Reisebuchung oder beim Antritt der gebuchten Leistung erkennbar war.
5.2 Nicht versichert sind Ereignisse, welche die versicherte Person wie folgt herbeigeführt hat:
5.3 Nicht versichert sind Umtriebe, die mit einem versicherten Ereignis in Zusammenhang stehen, z. B. Kosten für die Wiederbeschaffung der versicherten Sachen oder für polizeiliche Zwecke.
5.4 Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Krieg, Terroranschläge, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen und Vorfälle mit atomaren, bio- logischen oder chemischen Substanzen.
5.5 Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Epidemien und Pandemien, ausser wie in den in Ziffer II A: Annullierungskosten und Ziffer II B: Assistance ausdrücklich als versichert definiert.
5.6 Nicht versichert sind Folgen aus Ereignissen von behördlichen Anordnungen, z. B. Flughafenschliessung/Luftraumschliessung, Strassensperrungen, Quarantä- nemassnahmen (ausser wie in den in Ziffer II A: Annullierungskosten und Ziffer II B: Assistance ausdrücklich als versichert definiert), polizeiliche Massnahmen, Verfügungen usw.
5.7 Wenn der Zweck der Reise eine medizinische Behandlung ist.
5.8 Wenn der Gutachter (Experte, Arzt usw.) direkt begünstigt oder mit der versicherten Person verwandt bzw. verschwägert ist.
5.9 Nicht versichert sind Kosten im Zusammenhang mit Entführungen.
5.10 Nicht versichert sind Ereignisse im Zusammenhang mit Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Schweiz, die auf die Vertragsparteien direkt anwendbar sind und dem Versicherungsschutz entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union oder die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden, soweit diesen nicht schweizerische Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Die Gesellschaft erbringt keine Leistung bzw. übernimmt keine Kosten:
a) für defekte Dichtungen, verkalkte Bestandteile und für Zubehör von Armaturen und Boilern sowie darauf zurückzuführende Folgeschäden;
b) für die definitive Schadenbehebung, welche nicht im Rahmen der organisierten Erstintervention umgehend ausgeführt werden kann;
c) für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallationen.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Die Gesellschaft erbringt keine Leistung:
B 4.4.1 Schäden im Zusammenhang Für Schäden
a) die direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen mit: − kriegerischen Ereignissen; − Neutralitätsverletzungen; − Revolution, Rebellion, Aufstand; − inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult); − Erdbeben (Erschütterungen, welche durch tektonische Vorgänge in der Erdkruste ausgelöst werden), vulkanischen Eruptionen sowie Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume haben;
b) die, unabhängig davon ob andere Ursachen in irgendwelcher Reihenfolge dazu beigetragen haben, mittelbar oder unmittelbar zurückzuführen sind auf: − radioaktives Material; − Kernspaltung oder Kernverschmelzung; − radioaktive Verseuchung; − nuklearen Abfall und nuklearen Brennstoff; − nukleare Sprengkörper oder irgendwelche Nuklearwaffen; und den dagegen ergriffenen Massnahmen.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Die Gesellschaft erbringt keine Leistung für Reparaturkosten. Die Kosten für Sofortmassnahmen für die defekte Heizung oder Klimaanlage werden im Rahmen der Bestimmungen des Heizungs-, Klima- und Lüftungsinstallationsservices (Artikel B4.8.1 – B4.8.3) übernommen.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen a) Wenn die versicherte Person keine Strafanzeige im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsverletzung einreicht.
b) Versicherungsfälle in Zusammenhang mit nicht- digitalen Medien (Printmedien, Radio, Fernsehen).
c) Versicherungsfälle in Zusammenhang mit journalistischen Tätigkeiten und/oder Publikationen.
d) Persönlichkeitsverletzungen durch ehemalige Ehe-, Konkubinats- oder Lebenspartner.
e) Vermögens- und Folgeschäden.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen a) Schäden, die unter die Haftpflicht des Herstellers fallen.
b) Serienschäden, die zu einer Rückrufaktion seitens des Herstellers führen.
c) Im Fall von Datenwiederherstellung: Kosten für die Neuerfassung oder Wiederbeschaffung der Daten, Kosten in Zusammenhang mit Daten mit strafrechtlich relevanten Inhalten bzw. Daten für deren Nutzung keine Berechtigung besteht, Kosten für die Wiederherstellung der dem Betriebssystem dienenden Daten und Applikationen, Kosten für den Erwerb neuer Lizenzen.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Die Gesellschaft erbringt keine Leistung, wenn eine Umsiedlung oder Entfernung aus rechtlichen Gründen, z.B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist.