Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen Musterklauseln

Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Von der Versicherung ausgeschlossen sind a. Behandlungen, die bei Reisebeginn geplant oder vorhersehbar sind, b. Behandlungen für Personen, die für eine vorübergehende Dauer ins Ausland ents- andt werden und dort einer selbstständigen oder unselbstständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen,
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Nicht versichert sind:
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Nicht versichert sind: B 2.5.1 Umtriebskosten, Schäden infolge Verlust von Karten Umtriebskosten, Cash-Guthaben auf der Karte, nicht bezogene Leistungen von Abonnements sowie weitere Vermögensschäden, welche infolge des Verlustes von Karten, Abonnements, Ausweisen oder Mobiltelefonen entstehen (vorbehältlich Artikel B2.4.2 b) und B2.4.2 e));
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Die Gesellschaft erbringt keine Leistung bzw. übernimmt keine Kosten: a) für defekte Dichtungen, verkalkte Bestandteile und für Zubehör von Armaturen und Boilern sowie darauf zurückzuführende Folgeschäden; b) für die definitive Schadenbehebung, welche nicht im Rahmen der organisierten Erstintervention umgehend ausgeführt werden kann; c) für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallationen.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Keine Leistungen werden erbracht, wenn zum Ze i tpu n kt des Eintritts des versicherten Ereignisses der entspre- chende ACS Mitgliederbeitrag noch nicht bezahlt wu rd e . Grundsätzlich besteht für alle Versicherungskomponenten kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die bei Vertrags- abschluss oder bei Reisebuchung oder Antritt der gebuch- ten Leistung bereits eingetreten sind; gleiches gilt für Ereignisse deren Eintritt bei Vertragsabschluss oder bei Reisebuchung oder Antritt der gebuchten Leistung er- kennbar war. − Kein Versicherungsschutz besteht zudem für Ereig- nisse wie Suizid oder versuchter Suizid, T e iln ah me an Streiks oder Unruhen, an Wettfahrten und Trai- nings mit Motorfahrzeugen oder Booten, Teiln ah me an gewagten Handlungen, bei denen man si ch wi s- sentlich einer Gefahr aussetzt oder grobfahrlässi g e s oder vorsätzliches Handeln/Unterlassen. − Nicht versichert sind ausserdem Krieg und Vorfälle mit atomaren, biologischen oder chemischen Sub- stanzen sowie jeweils ihre Folgen; nicht versichert sind ausserdem Folgen aus Ereignissen von behörd- lichen Verfügungen, z.B. Vermögensbeschlagnahme, Haft, Ausreisesperre oder Schliessung des Luft- raums. − Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Epidemien und Pandemien, ausser wie in Art. 400: Annullierungskosten und Art. 502, Art. 504.1, Art. 504.5 und Art. 504.6 aus Art. 500: Re i se - schutz ausdrücklich als versichert definiert. − Im Rahmen der Pannenhilfe besteht ein voller L e i s- tungsanspruch nur dann, wenn die Allianz Assistance zu den Leistungen vorgängig ihre Zustimmung erteilt hat bzw. die Pannenhilfe oder das Abschleppen durch die Allianz Assistance organisiert worden ist. Ansonsten sind die Leistungen pauschal auf CHF 300.- limitiert. Siehe Art. 205. − Im Rahmen der Deckung Annullierungskosten «schlechtem Heilungsverlauf», u.a. also für Krankhei- ten oder die Folgen eines Unfalls, einer Operation oder eines medizinischen Eingriffs, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung bzw. des Versicherungsabschlu s- ses bereits bestanden haben und bis zum Reiseda- tum nicht abgeheilt sind; gleiches gilt für Reise- absagen durch das Reiseunternehmen, behördlich e Anordnungen (ausser wie in Art. 400: Annullieru n gs- kosten ausdrücklich als versichert definiert),, nicht unmittelbar zum Zeitpunkt des Eintritts von einem Arzt festgestellte Krankheiten/Verletzungen oder a u f potentielle Gefahren zurückzuführende psychische Reaktionen wie Befürchtungen von Unruhen, Terro r- ereig...
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Wenn die ERV Alarmzentrale zu den Leistungen gemäss Ziff. 3.1 nicht vorgängig ihre Zustimmung erteilt hat.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Nicht versichert sind: a) Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung von Debitkarten, Kredit- oder Kundenkarten, mobilen Endgeräten oder PIN,TAN, sonstigen Identifikations- oder Legitimationsdaten, einer digitalen Signatur oder echten Inhaber- oder Legitimationspapieren verursacht werden, die bereits vor Antragstellung in den Besitz eines Dritten gelangt sind bzw. dieser davon Kenntnis erlangt hat oder der versicherten Person abhanden gekommen sind; b) Schäden, welche die versicherte Person nur deshalb zu tragen hat, weil: − sie die Anzeigepflichten des kontoführenden Geldinstitutes, Kartenvertragspartners bzw. Anbieters anderer Bezahlsysteme nicht erfüllt hat (unverzügliche Anzeige nach Kenntnis von Verlieren, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nichtautorisierter Nutzung einer versicherten Sache); − sie den Zeitraum zur Prüfung und Feststellung einer nicht autorisierten Zahlung ungenutzt hat verstreichen lassen. c) Xxxxxxx, die als mittelbare Folge einer missbräuchlichen Handlung entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn oder Zinsverluste; d) Xxxxxxx, die dadurch entstehen, weil die missbräuchliche Handlung durch eine versicherte Person erfolgt ist.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen a) Wenn die versicherte Person keine Strafanzeige im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsverletzung einreicht. b) Versicherungsfälle in Zusammenhang mit nicht- digitalen Medien (Printmedien, Radio, Fernsehen). c) Versicherungsfälle in Zusammenhang mit journalistischen Tätigkeiten und/oder Publikationen. d) Persönlichkeitsverletzungen durch ehemalige Ehe-, Konkubinats- oder Lebenspartner. e) Vermögens- und Folgeschäden.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen a) Schäden, die unter die Haftpflicht des Herstellers fallen. b) Serienschäden, die zu einer Rückrufaktion seitens des Herstellers führen. c) Im Fall von Datenwiederherstellung: Kosten für die Neuerfassung oder Wiederbeschaffung der Daten, Kosten in Zusammenhang mit Daten mit strafrechtlich relevanten Inhalten bzw. Daten für deren Nutzung keine Berechtigung besteht, Kosten für die Wiederherstellung der dem Betriebssystem dienenden Daten und Applikationen, Kosten für den Erwerb neuer Lizenzen.
Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen. Die Gesellschaft erbringt keine Leistung: B 4.4.1 Schäden im Zusammenhang Für Schäden a) die direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen mit: − kriegerischen Ereignissen; − Neutralitätsverletzungen; − Revolution, Rebellion, Aufstand; − inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult); − Erdbeben (Erschütterungen, welche durch tektonische Vorgänge in der Erdkruste ausgelöst werden), vulkanischen Eruptionen sowie Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume haben; b) die, unabhängig davon ob andere Ursachen in irgendwelcher Reihenfolge dazu beigetragen haben, mittelbar oder unmittelbar zurückzuführen sind auf: − radioaktives Material; − Kernspaltung oder Kernverschmelzung; − radioaktive Verseuchung; − nuklearen Abfall und nuklearen Brennstoff; − nukleare Sprengkörper oder irgendwelche Nuklearwaffen; und den dagegen ergriffenen Massnahmen.