Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme. Nicht zum Hausrat gehören a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in § 6.2 c) aa) genannt; b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringwertige –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Xxxxxx; c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter § 6.2 c) genannt; d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungs- pflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter § 6.2
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