Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme. Nicht zum Hausrat gehören a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) aa) genannt, b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht ver- sichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Xxxxxx.
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Samples: Hausratversicherung
Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme. Nicht zum Hausrat gehören
a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) aa) genannt,
b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringwertigere geringerwertige –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht ver- sichertversichert. Das Gleiche gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Xxxxxx.
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Samples: Hausrat Versicherung
Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme. Nicht zum Hausrat gehören
a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) aa) genannt,;
b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringwertigere geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht ver- sichertversichert. Das Gleiche gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer Woh- nungseigentümer ersetzte Xxxxxx.;
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Samples: Hausratversicherung
Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme. Nicht zum Hausrat gehören
a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) aa) genannt,
b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringwertigere geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht ver- sichertversichert. Das Gleiche gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Xxxxxx.
c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2 c) genannt,
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Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme. Nicht zum Hausrat gehören
a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) aa) genannt,;
b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringwertigere geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht ver- sichertversichert. Das Gleiche gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Xxxxxx.;
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Samples: Versicherungsbedingungen