Nicht versicherte Tatbestände. 3.1. Nicht versichert sind Kosten i. S. v. Ziff. 2, soweit die Schädigung des Bodens des Versicherungsnehmers Folge einer Betriebsstörung beim Dritten ist. 3.2. Die in Ziff. I und III und im Zusatzbaustein 1 genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Nicht versicherte Tatbestände. 3.1. 3.1 Nicht versichert sind Kosten i. S. v. Ziff. 2, soweit die Schädigung des Bodens des Versicherungsnehmers Folge einer Betriebsstörung beim Dritten ist.
3.2. 3.2 Die in Ziff. I und III und im Zusatzbaustein 1 II genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Umweltschadensversicherung (Usv)