Ansprüche wegen Bergschäden (im Sinne des § 114 BBergG), soweit es sich um die Beschädigung von Grundstücken, deren Bestandteile und Zubehör handelt; - wegen Schäden beim Bergbaubetrieb (im Sinne des § 114 BBergG) durch schlagende Wetter, Wasser- und Kohlensäureeinbrüche sowie Kohlenstaubexplosionen.
Ansprüche. 6.11.1 wegen Bergschäden (im Sinne des § 114 BBergG), so- weit es sich handelt um die Beschädigung von Grund- stücken, deren Bestandteilen und Zubehör;
6.11.2 wegen Schäden beim Bergbaubetrieb (im Sinne des § 114 BBergG) durch schlagende Wetter, Wasser- und Kohlensäureeinbrüche sowie Kohlenstaubexplosionen.
Ansprüche. 6.1 Alle Ansprüche der Käuferin gegen die Verkäuferin unterliegen den Bestimmungen von Anhang 4. Die in Anhang 4 vorgesehenen Rechtsbehelfe bei Falschdarstellung oder Verletzung der Gewährleistung treten an die Stelle der nach geltendem Recht vorge- sehenen Rechtsbehelfe (und nicht zusätzlich zu diesen). Alle anderen Rechtsmittel (einschliesslich des Rücktritts) sind ausgeschlossen. Insbesondere und ohne Einschränkung des Vorstehenden verzichten die Parteien aus- drücklich auf das Recht auf Rücktritt und Kaufpreisminderung nach Art. 205 des Schweizerischen Obligationenrechts (SR 220; OR) und auf Rücktritt oder Teilrücktritt nach Art. 24 OR sowie auf das Recht, Schadenersatz nach Art. 97 ff. OR zu verlangen (ausgenommen in Bezug auf die Verletzung anderer Bestimmungen dieses Vertrages) oder nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.2 Jeder Betrag, den die Verkäuferin der Käuferin als Schadensersatz für die Verletzung der Gewährleistungspflicht zahlt, wird als Minderung des Kaufpreises behandelt.
Ansprüche aus gesetzlich oder behördlich verbotenen Fahrten, sofern das Verbot aus Gründen der Verkehrssicherheit erlassen wurde;
Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadener- eignissen, • die auf Vertragserfüllung oder anstelle der Er- füllungsleistung tretende Leistungen gerichtet sind, entsprechend A1-3.2, • soweit sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, • wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind;
Ansprüche. 12.1 des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen gegeneinander, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,
12.2 von unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern des Versicherungsnehmers, wenn dieser eine offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist,
12.3 von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Mehrheitsbeteiligung verbunden sind,
Ansprüche. Alle Ansprüche sind bei DHL innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Sendungsannahme durch DHL schriftlich geltend zu machen, anderenfalls besteht keinerlei Haftung von DHL. Ansprüche sind auf einen Anspruch pro Sendung beschränkt; ihre Regulierung stellt den vollständigen und abschließenden Ausgleich für alle damit im Zusammenhang stehenden Verluste oder Schäden dar.
Ansprüche. 1.1 auf Erbringung der geschuldeten Leistung,
1.2 auf Nacherfüllung oder Nachbesserung,
1.3 wegen Garantiezusagen; dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss,
1.4 auf Minderung,
1.5 wegen Selbstvornahme durch den Anspruchsteller oder sonstige Dritte im Rahmen der Gewährleistung,
1.6 aus Rücktritt oder Rückabwicklung vom Vertrag,
Ansprüche. Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht wurden, sind ausgeschlossen.
Ansprüche. Wird gegen Sie ein Anspruch gestellt, müssen Sie dem Schadenbearbeitungsverfahren folgen, das am Ende dieses Dokuments angegeben wird. Tun Sie dies nicht, kann sich dies auf Ihre Möglichkeit, einen Anspruch zu stellen, auswirken. Klassifikation, Zertifizierungsbehörde oder Flaggenstaat Ihr Schiff muss die Zertifizierung der Klasse, der Zertifizierungsbehörde oder des Flaggenstaats beibe-halten, die es zu dem Zeitpunkt besaß, an dem wir seiner Versicherung zustimmten. Erlöschen oder Verlust dieser Zertifizierung muss uns unverzüglich mitgeteilt werden und kann Ihre Möglichkeit, einen Anspruch zu stellen, beeinträchtigen.