Common use of Nicht versicherte Tatbestände Clause in Contracts

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- least, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil Ziff. I 6 und Ziffer III 6 genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen Nachträ-gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf GrundstückenGrund- stücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung Sach-/ Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen Abwasseranlagen unterirdischen Ab- wasseranlagen ausgehen. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen beanspru- chen kann.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I A1-7 und A2-2.9 genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder und seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 A2-2.14.2.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung Unter- suchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 A2-2.14.2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 A2-2.14.2.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I Ziffer 6.10 genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen Versicherungs- schein nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 6.14.3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsneh- mers stehen, standen oder von ihm gemietet, geleast, ge- least, gepachtet pachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen Brandeseingetretenen Bran- des, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes Ab- sturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart ver- einbart werden. 2.2 6.14.3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 6.14.3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx infolge Erxxxxxx xnfolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- least, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I A2-2 genannten Ausschlüsse finden gelten auch für diesen Zusatzbaustein Anwendungdiese Leistungserweiterung (A2-3). Falls im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich aus- drücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 A2-3.3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erd- reich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum Eigen- tum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen ge- liehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner sei- ner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von ErdreichXxxxxxxx, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung Ab- lagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich aus- schließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung Sach-/Feuer- versicherung vereinbart werden. 2.2 A2-3.3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 A2-3.3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes Anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines FlugkörpersFlugkör- pers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von ErdreichErd- reich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von ErdreichErd- reich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung Sach- /Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen SchädenUmweltschäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen SchädenUmweltschäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Hochzeitsversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Zu- satzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind:sind darüber hinaus 2.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers stehenVersicherungsnehmers ste- hen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen gelie- hen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner sei- ner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung Untersu- chung oder den Austausch von ErdreichXxxxxxxx, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werdenwer- den. 2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen (z. B. Kanalisation, Öl-, Benzin- oder Fettab- scheider) ausgehen. 2.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen be- anspruchen kann.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I Ziffer I. genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen Darüber hinaus nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx infolge eines ei­ nes auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- Versiche­ rungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- ge­ least, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- eingetre­ tenen BrandesBrands, BlitzschlagesBlitzschlags, einer Explosion, eines An- An­ pralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Ver­ nichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- unterir­ dischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer Ver­ sicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsver­ trag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil Ziff. I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen ein- getretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung Sach-/Feuerversiche- rung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen SchädenUmweltschäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen SchädenUmweltschäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versi- cherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Umweltschadensversicherung (Usv)

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil Ziff. I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein AnwendungAn- wendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich ausdrück- lich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen stan- den oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen Abwasseranlagen unterirdischen Abwas- seranlagen ausgehen. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil F I Ziffer 10 genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder und seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung Sach- /Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil Ziffer I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Ferner gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versi- cherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietetge- mietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder warenwa- ren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer ExplosionExp- losion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines FlugkörpersFlugkör- pers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von ErdreichErd- reich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie De- ponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von ErdreichErd- reich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich aus- schließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung Sach-/Feuer- versicherung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. Dies gilt nicht für Fett-, Benzin- und Ölabscheider, wenn für diese Anlagen auch Versicherungsschutz nach Ziffer I, 2.4 besteht. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versiche- rungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Betriebs Und Berufs Haftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Zusatzbau- stein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind:sind darüber hinaus 2.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf GrundstückenGrund- stücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen (z. B. Kanalisation, Öl-, Benzin- oder Fettabscheider, Amalgamabscheider) ausgehen. 2.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil Ziffer I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen Nach- trägen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt be- stimmt ist, gilt: : 3.1 Nicht versichert sind: 2.1 : Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum Eigen- tum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen stan- den oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner sei- ner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von ErdreichErd- reich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung Sach-/ Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehenausge- hen. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag ande- ren Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Zusatzbau- stein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind:sind darüber hinaus 2.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen (z. B. Kanalisation, Öl-, Benzin- oder Fettabscheider) ausgehen. 2.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen bean- spruchen kann.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil Ziff. I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1. Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen ein-getretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 3.2. Pflichten oder Ansprüche wegen SchädenUmweltschäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 3.3. Pflichten oder Ansprüche wegen SchädenUmweltschäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Insurance Policy

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil I genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines FlugkörpersFlugkör- pers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von ErdreichErd- reich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von ErdreichErd- reich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung Sach- /Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen SchädenUmweltschäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen SchädenUmweltschäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Nicht versicherte Tatbestände. Die in Teil F I Ziffer 10 genannten Ausschlüsse finden auch für diesen Zusatzbaustein Anwendung. Falls im Versicherungsschein oder und seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt: Nicht versichert sind: 2.1 3.1 Kosten aus der Dekontamination von Xxxxxxxx Erdreich infolge eines auf Grundstücken, die im Eigentum des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers stehen, standen oder von ihm gemietet, ge- leastgeleast, gepachtet oder geliehen sind oder waren, eingetre- tenen eingetretenen Brandes, Blitzschlages, einer ExplosionEx- plosion, eines An- pralls Anpralls oder Absturzes eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies umfasst auch die Untersuchung oder den Austausch von Erdreich, ebenso den Transport von Erdreich in eine Deponie und die Ablagerung oder Vernich- tung Vernichtung von Erdreich. Versicherungsschutz für derartige Kosten kann ausschließ- lich ausschließlich über eine entsprechende Sach-/Feuerversicherung vereinbart werden. 2.2 3.2 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die von unterir- dischen unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. 2.3 3.3 Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen bean- spruchen kann.

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Samples: Insurance Contract