Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten Musterklauseln

Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit DSO die Liefermenge ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß liefert und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch den Käufer verschuldet ist, ist die Nichtlieferung vom DSO an den Käufer binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation von:
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit der Verkäufer die Vertragsmenge ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch Amprion verschuldet ist, ist die Nichtlieferung von dem Verkäufer an Amprion binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation von:
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Für den Fall, dass der Lieferant seiner Lieferpflicht nicht nachkommt, ist die Netze BW zur Ersatzbeschaffung berechtigt. Unabhängig von der Art der Ersatzbeschaffung ist der Lieferant jedoch zum Schadensersatz verpflichtet und trägt insbesondere alle nachgewiesenen Mehrkosten, welche sich aus der Ersatzbeschaffung für die Netze BW ergeben. Das Recht der Netze BW zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages ohne Ein- haltung einer Frist bei Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten durch den An- bieter, insbesondere bei einer wiederholten Verletzung der Lieferverpflichtung oder bei Schließung des Bilanzkreises, dem die Marktlokationen zugeordnet sind, bleibt von dieser Regelung unberührt. Das Recht des Lieferanten zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages ohne Einhaltung einer Frist bei Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten durch die Netze BW, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung der zur Anmeldung der Marktlokationen notwendigen Daten im erheblichen Umfang trotz erneuter Aufforde- rung, bleibt von dieser Regelung unberührt. Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, ins- besondere bei der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag vier Wochen nach Androhung fristlos zu beenden. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die fristlose Kündigung androhen, so- fern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit der Verkäufer die Vertragsmenge ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch die EWR Netz GmbH verschuldet ist, ist die Nichtlieferung von dem Verkäufer an die EWR Netz GmbH binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation ♦ von dem Differenzbetrag, sofern positiv, zwischen dem Preis, zu dem die EWR Netz GmbH die jeweils nicht gelieferte Energiemenge auf dem Markt oder anderweitig beschafft hat, und dem vereinbarten Vertragspreis ♦ mit der nicht gelieferten Energiemenge. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 11 und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben von dieser Regelung unberührt.
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit der Verkäufer die Vertragsmenge ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch die Netzgesellschaft Halle verschuldet ist, ist die Nichtlieferung von dem Verkäufer an die Netzgesellschaft Halle binnen14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation von: dem Differenzbetrag, sofern positiv, zwischen dem Preis, zu dem die Netzgesellschaft Halle die jeweils nicht gelieferte Energiemenge auf dem Markt oder anderweitig beschafft hat, und dem vereinbarten Vertragspreis mit der nicht gelieferten Energiemenge. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. Ziffer 7 des Vertrages und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben von dieser Regelung unberührt.
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit der Verkäufer die Vertragsmenge ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch die EWR Netz GmbH verschuldet ist, ist die Nichtlieferung von dem Verkäufer an die EWR Netz GmbH binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation von:
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit die eine Partei die vereinbarten Mengen ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß liefert und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch die andere Partei verschuldet ist, ist die Nichtlieferung binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich für jede betroffene Viertelstunde durch Multiplikation von:
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit der Verkäufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, die im Einzelliefervertrag vereinbarte Lieferung ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß leistet, ist die RNG für die Nichtleistung von dem Verkäufer binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung beläuft sich im Falle einer Ersatzbeschaffung der nicht gelieferten Energie auf die der RNG tatsächlich entstandenen Mehrkosten. Darüber hinaus ist die RNG im Falle eines Lieferantenausfalls berechtigt, vom Verkäufer eine Vertrags- strafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt 5 % des im Einzellieferver- trag vereinbarten Vertragspreises. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 10 und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben von dieser Regelung unberührt.
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit der Kunde die Vertragsmenge ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß abnimmt und diese Nichterfüllung zu vertreten hat, ist die Nichtabnahme des Kunden an den VNB innerhalb von 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation von:
Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit der Verkäufer die Vertragsmenge ganz oder teilweise nicht vertragsmäßig erfüllt und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch HANAU NETZ verschuldet ist, ist die Nichterfüllung von dem Verkäufer an HANAU NETZ binnen 14 Kalendertagen zu entschädigen. Die Entschädigung berechnet sich durch Multiplikation von: