Notfall-Bargeld Musterklauseln

Notfall-Bargeld. Geraten Sie auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und vermitteln schnelle Auszahlung von Bargeld an Ihrem Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen von bis zu 0.000 € je Schadenfall zur Verfügung und tragen die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 €.
Notfall-Bargeld. Gerät eine versicherte Person auf einer Reise innerhalb des Geltungsbereichs mit Ausnahme von Deutschland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer den Kontakt zur Hausbank her und vermittelt schnelle Auszahlung von Xxxxxxx am Reiseort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt der Versicherer ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 EUR je Scha- denfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 EUR.
Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person während einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt Bikmo den Kontakt zu ihrer Hausbank her und vermittelt schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt Bikmo der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 0.000 € je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für die Überweisung und die Auszahlung bis zu 100 €. Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten. Ausland sind alle Länder dieser Welt außer Österreich. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie einen Wohnsitz haben oder ständiger Berufsausübung nachgehen. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist. Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind: ● entladene oder entwendete Akkus oder ● fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder ● -ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretenden Umständen die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird. Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden. Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist. Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Sie sind die versicherte Person. Ständiger Wohnsitz ist der Ort in Österreich, an dem Sie polizeilich gemeldet sind und sich überwiegend...
Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt der helden.de-Schutzbrief den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt der helden.de-Schutzbrief der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro. Die in den Ziffern B4-5. bis B4-10. beschriebenen Leistungen erbringt der helden.de- Schutzbrief auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Notfall-Bargeld. Geraten Sie auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und vermitteln schnelle Auszahlung von Bargeld an Ihrem Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadenfall zur Verfügung und tragen die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro. Keine Pannen sind – entladene oder entwendete Akkus oder – fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder – ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintre- tender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie polizeilich gemeldet sind und sich überwie- gend aufhalten Für den Versicherungsschutz im ACE-Fahrrad-Schutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person berücksichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person von Bedeutung sind (§ 47 VVG). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt der NV-Schutzbrief den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Xxxxxxx am Reiseort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt der NV-Schutzbrief der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro. Die in den Abschnitt C Ziff. 4.5 bis Ziff. 4.10 beschriebenen Leistungen erbringt der NV-Schutzbrief auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Aus- land durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zur Haus- bank der versicherten Person her und vermitteln eine schnelle Auszahlung von Xxxxxxx am Reiseort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stel- len wir der versicherten Person ein zinsloses Darle- hen von bis zu 1.500 EUR je Schadensfall zur Verfü- gung und tragen die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 EUR. Die in den Ziffern A – 6.3.5 bis A – 6.3.10 be- schriebenen Leistungen erbringen wir auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Dieb- stahl polizeilich gemeldet wurde.
Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt RO- LAND den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmel- dung folgenden Werktag möglich, stellt XXXXXX der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500,- EURO je Scha- denfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100,- EURO. Keine Pannen sind ◆ entladene oder entwendete Akkus oder ◆ fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Ge- brauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder ◆ ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutre- tretens weiterer von außen eintretender Umstände die Wei- terfahrt unmöglich gemacht wird kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Er- satzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung ange- fordert wurden. Für den Ammerländer Fahrrad-Schutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person berücksichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Per- son von Bedeutung sind (§ 47 VVG). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.