Notfall-Bargeld Musterklauseln

Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person während einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt Bikmo den Kontakt zu ihrer Hausbank her und vermittelt schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt Bikmo der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 0.000 € je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für die Überweisung und die Auszahlung bis zu 100 €. Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten. Ausland sind alle Länder dieser Welt außer Österreich. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie einen Wohnsitz haben oder ständiger Berufsausübung nachgehen. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist. Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind: ● entladene oder entwendete Akkus oder ● fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder ● -ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretenden Umständen die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird. Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden. Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist. Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Sie sind die versicherte Person. Ständiger Wohnsitz ist der Ort in Österreich, an dem Sie polizeilich gemeldet sind und sich überwiegend...
Notfall-Bargeld. Geraten Sie auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und vermitteln schnelle Auszahlung von Bargeld an Ihrem Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen von bis zu 0.000 € je Schadenfall zur Verfügung und tragen die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 €.
Notfall-Bargeld. Gerät eine versicherte Person auf einer Reise innerhalb des Geltungsbereichs mit Ausnahme von Deutschland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer den Kontakt zur Hausbank her und vermittelt schnelle Auszahlung von Xxxxxxx am Reiseort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt der Versicherer ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 EUR je Scha- denfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 EUR.
Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt der helden.de-Schutzbrief den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt der helden.de-Schutzbrief der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro. Die in den Ziffern B4-5. bis B4-10. beschriebenen Leistungen erbringt der helden.de- Schutzbrief auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt der NV-Schutzbrief den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Xxxxxxx am Reiseort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt der NV-Schutzbrief der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro. Die in den Abschnitt C Ziff. 4.5 bis Ziff. 4.10 beschriebenen Leistungen erbringt der NV-Schutzbrief auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Notfall-Bargeld. Geraten Sie auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und vermitteln schnelle Auszahlung von Bargeld an Ihrem Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 Euro je Schadenfall zur Verfügung und tragen die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro. Keine Pannen sind – entladene oder entwendete Akkus oder – fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder – ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintre- tender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie polizeilich gemeldet sind und sich überwie- gend aufhalten Für den Versicherungsschutz im ACE-Fahrrad-Schutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person berücksichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person von Bedeutung sind (§ 47 VVG). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: a) Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis
Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Aus- land durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zur Haus- bank der versicherten Person her und vermitteln eine schnelle Auszahlung von Xxxxxxx am Reiseort der versicherten Person. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stel- len wir der versicherten Person ein zinsloses Darle- hen von bis zu 1.500 EUR je Schadensfall zur Verfü- gung und tragen die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 EUR. Die in den Ziffern A – 6.3.5 bis A – 6.3.10 be- schriebenen Leistungen erbringen wir auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Dieb- stahl polizeilich gemeldet wurde.

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  • Automatisierte Entscheidungsfindung Zur Begründung und Durchführung dieses Vertrages findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Automatisierte Einzelfallentscheidungen Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir unter Umständen vollautomatisiert über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln und Gewichtung der Informationen. Die Regeln richten sich unter anderem nach unseren Annahmegrundsätzen, gesetzlichen und vertraglichen Regelungen sowie den vereinbarten Tarifen. Des Weiteren kommen versicherungsmathematische Kriterien und Kalkulationen je nach Entscheidung zur Anwendung. Wenn beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Bonitätsprüfung erfolgt, entscheidet unser System in bestimmten Fällen aufgrund der erhaltenen Informationen vollautomatisiert über das Zustandekommen des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über Modalitäten zu der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Wir nutzen die automatisierte Entscheidung im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung, um uns und die Versichertengemeinschaft vor möglichen Zahlungs- ausfällen und deren Folgen zu schützen. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten (z. B. zum Versicherungsumfang, Selbstbehaltsvereinbarungen, Prämienzahlung) sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheiden wir unter Umständen vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht sowie der Höhe der Leistungspflicht, Bonifikationen und Zusatzdienstleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf den zuvor beschriebenen Regeln. Soweit wir eine vollautomatisierte Einzelfallentscheidung in den zuvor beschriebenen Fällen ohne menschliche Einflussnahme abschließend durchgeführt haben, werden Sie mit unserer Mitteilung der Entscheidung darauf hingewiesen. Sie haben das Recht, zum Beispiel über unsere Service-Hotline, weitere Informationen sowie eine Erklärung zu dieser Entscheidung zu erhalten und sie durch einen Mitarbeiter von uns überprüfen zu lassen. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Vollautomatisierte Einzelfallentscheidungen, die ein Mitarbeiter von uns für seine abschließende Entscheidung nur zu einem untergeordneten Teil berücksichtigt hat, sind ebenfalls nicht betroffen.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Rechtmäßigkeit des Offenlegungsersuchens zu überprüfen, insbesondere ob das Ersuchen im Rahmen der Befugnisse liegt, die der ersuchenden Behörde übertragen wurden, und das Ersuchen anzufechten, wenn er nach sorgfältiger Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Gründe zu der Annahme bestehen, dass das Ersuchen nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes, gemäß geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und nach den Grundsätzen der Völkercourtoisie rechtswidrig ist. Unter den genannten Bedingungen sind vom Datenimporteur mögliche Rechtsmittel einzulegen. Bei der Anfechtung eines Ersuchens erwirkt der Datenimporteur einstweilige Maßnahmen, um die Wirkung des Ersuchens auszusetzen, bis die zuständige Justizbehörde über dessen Begründetheit entschieden hat. Er legt die angeforderten personenbezogenen Daten erst offen, wenn dies nach den geltenden Verfahrensregeln erforderlich ist. Diese Anforderungen gelten unbeschadet der Pflichten des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe (e). (b) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine rechtliche Beurteilung und eine etwaige Anfechtung des Offenlegungsersuchens zu dokumentieren und diese Unterlagen dem Datenexporteur zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist. Auf Anfrage stellt er diese Unterlagen auch der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung. Der Datenexporteur stellt die Beurteilung dem Verantwortlichen zur Verfügung.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000, Fax: 0000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.