NOTRUFE Musterklauseln

NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrich- tungen (z.B. FritzBox, Genexisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Strom- ausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut wer- den. Ein Notruf ist somit NICHT möglich.
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. Endgerät, Medienwandler, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 6 (18) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.)
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z. X. XXXXX!Box, alternativer Router, ggf. ONT/Glasfaser- abschluss Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde (Siehe hierzu auch § 14 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bisping bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.) Der Notrufabfragestelle wird zu Beginn des Anrufes die Anschrift und die Rufnummer des Anschlusses übermittelt. Die Internet- und Telefonieleistungen (auch Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112) können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte aus dem Netz von Bisping ist (auch bei Stromausfall beim Kunden) nicht möglich.
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. FritzBox, Genexisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Siehe auch § 12 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lünecom bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern
NOTRUFE. Sämtliche der nationalen Notrufnummern und die europäische Notrufnummer 112 sind über die VIE VPN-Mobilfunk Dienste uneingeschränkt und kostenlos erreichbar.‌ Wenn eine Notrufnummer vom Gerät mit VIE VPN-Mobilfunk Dienst der FWAG angerufen wird, muss A1 dem Betreiber des Notrufdienstes auf dessen Verlangen Stammdaten sowie Standort des Kunden mitteilen. FWAG ist berechtigt diese Daten A1 mitzuteilen.
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. FRITZ!Box, Glasfaserwandler, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich.
NOTRUFE. Verbindungen zu den Notruf-Nummern 110 und 112 können hergestellt wer- den. Dies erfordert zwingend eine Versorgung aller Endgeräte mit Strom. Im Falle eines Stromausfalls kann der Anschluss nicht genutzt werden. Bei Not- rufen wird die Anschlussanschrift (Abschnitt 3.1 und folgende) an die Leit- stelle übermittelt. Schäden, die durch die Nutzung des Anschlusses an einem anderen Ort als der hinterlegten Anschlussadresse entstehen, verantwortet der Kunde.
NOTRUFE. Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112 sind von den Tele- fonanschlüssen der K-net möglich. Verbindungen zu diesen Notruf- nummern können nur bei Nutzung der dafür geeigneten Endeinrichtungen (Router, IP-Telefonanlagen, Anschaltung über NTBA (lokal oder fernge- speist)) sichergestellt werden. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. ISDN NTBA, FritzBox, kundeneigener Router, Genexisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr garantiert werden. Ein Notruf ist somit NICHT immer möglich. Dies betrifft insbesondere die Anschaltung über lokal gespeiste VoIP fähige Router oder Telefonanlagen. Entspre-chende Verbindungen bei Einwahl von anderen Anschlüssen sind nicht oder nur eingeschränkt möglich, ggf. ohne die Möglichkeit der Standortbestimmung des Anrufers durch den Notrufempfänger. Siehe auch § 13 Ziffer (6) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der K-net bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern Über die Anschlüsse der K-net sind keine Gespräch über Call-by-Call oder Preselection möglich.
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. Fritz- Box, PBN Box, Icotera Box, Telefonanlage oder ähnliches) über das Haus- stromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Siehe auch § 11 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VBB bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern
NOTRUFE. Sämtliche nationale Notrufnummern und die europäische Notrufnummer 112 sind über den VIE Festnetztelefonie Dienst uneingeschränkt und kostenlos erreichbar. Am Standort Flughafen Wien befinden sich Leitstellen für ⏵ Notrufe zur Feuerwehr (122), ⏵ Notrufe zur Polizei (133) sowie ⏵ Notrufe zur Rettung (144). Bei der Xxxx einer der o.a. Notrufnummern vom Standort Flughafen Wien erfolgt eine Verbindung direkt zu einer Leitstelle am Gelände des Flughafen Wien. Alle weiteren Notrufe von allen anderen Standorten werden an das öffentliche Telefonnetz unseres Providers weitergeleitet. FWAG ist verpflichtet, Betreibern von Notrufnummern auf Verlangen Stamm- und Standortdaten des Kunden zu übermitteln, wenn der Kunde eine Notrufnummer wählt.