NOTRUFE Musterklauseln

NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrich- tungen (z.B. FritzBox, Genexisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Strom- ausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut wer- den. Ein Notruf ist somit NICHT möglich.
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. Endgerät, Medienwandler, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 6 (18) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.)
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. FritzBox, Genexisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Siehe auch § 12 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lünecom bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z. X. XXXXX!Box, alternativer Router, ggf. ONT/Glasfaser- abschluss Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde (Siehe hierzu auch § 14 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bisping bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.) Der Notrufabfragestelle wird zu Beginn des Anrufes die Anschrift und die Rufnummer des Anschlusses übermittelt. Die Internet- und Telefonieleistungen (auch Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112) können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte aus dem Netz von Bisping ist (auch bei Stromausfall beim Kunden) nicht möglich.
NOTRUFE. Verbindungen zu den Notruf-Nummern 110 und 112 können hergestellt wer- den. Dies erfordert zwingend eine Versorgung aller Endgeräte mit Strom. Im Falle eines Stromausfalls kann der Anschluss nicht genutzt werden. Bei Not- rufen wird die Anschlussanschrift (Abschnitt 3.1 und folgende) an die Leit- stelle übermittelt. Schäden, die durch die Nutzung des Anschlusses an einem anderen Ort als der hinterlegten Anschlussadresse entstehen, verantwortet der Kunde. Leistungen so genannter Verbindungsnetzbetreiber (Call-by-Call- oder Prese- lection-Leistungen) können nicht genutzt werden.
NOTRUFE. Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112 sind von den Tele- fonanschlüssen der K-net möglich. Verbindungen zu diesen Notruf- nummern können nur bei Nutzung der dafür geeigneten Endeinrichtungen (Router, IP-Telefonanlagen, Anschaltung über NTBA (lokal oder fernge- speist)) sichergestellt werden. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. ISDN NTBA, FritzBox, kundeneigener Router, Genexisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr garantiert werden. Ein Notruf ist somit NICHT immer möglich. Dies betrifft insbesondere die Anschaltung über lokal gespeiste VoIP fähige Router oder Telefonanlagen. Entspre-chende Verbindungen bei Einwahl von anderen Anschlüssen sind nicht oder nur eingeschränkt möglich, ggf. ohne die Möglichkeit der Standortbestimmung des Anrufers durch den Notrufempfänger. Siehe auch § 13 Ziffer (6) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der K-net bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern Über die Anschlüsse der K-net sind keine Gespräch über Call-by-Call oder Preselection möglich.
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. Fritz- Box, PBN Box, Icotera Box, Telefonanlage oder ähnliches) über das Haus- stromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Siehe auch § 11 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VBB bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. FRITZ!Box, Glasfaserwandler, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich.
NOTRUFE. 30.1 Welche Notrufe sind kostenlos erreichbar?
NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. Router wie Fritz!Box, Genexis- box, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 16 der Multimedia-AGB zur der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.)