Novation Musterklauseln

Novation. (1) Wird von dem betreffenden Inhaber einer Speziellen Repo Lizenz und dem Clearing- Mitglied oder gegebenenfalls dem betreffenden Nicht-Clearing-Mitglied (im eigenen Namen und im Namen des Clearing-Mitglieds handelnd) über die Eurex Repo GmbH eine GC Pooling Repo-Transaktion gemäß Ziffer 3.2.2 Absatz 1 an die Eurex Clearing AG übermittelt („Ursprüngliche GC Pooling Repo-Transaktion“) und nimmt die Eurex Clearing AG diese Ursprüngliche GC Pooling Repo-Transaktion gemäß Ziffer 3.2 zur Einbeziehung in das Clearing an, wird sich die Eurex Clearing AG mittels Novation als zentrale Gegenpartei zwischenschalten und die Ursprüngliche GC Pooling Repo-Transaktion wird – gemäß diesem Kapitel IV – aufgehoben und durch zwei entsprechende GC Pooling Repo-Transaktionen
Novation. (1) Wird ein Wertpapierdarlehensgeschäft oder Bardarlehensgeschäft Gelddarlehensgeschäft (jeweils ein „Ursprüngliches Wertpapierdarlehens- Geschäft“)
Novation. (1) Zum Zweck der Einbeziehung von OTC-Derivat-Transaktionen in das Clearing der Eurex Clearing AG muss der Transaktionsdatensatz des betreffenden Ursprünglichen OTC-Geschäfts durch ein Anerkanntes Trade Source System (jeweils ein „Anerkannter Anbieter“) an die Eurex Clearing AG übermittelt werden.
Novation. (1) Die Clearing-Bedingungen sehen die Einbeziehung von Select Invest Repos im Wege einer Novation wie folgt vor. Ist ein Select Invest Repo zustande gekommen („Ursprünglicher Select Invest Repo”) und nimmt die Eurex Clearing AG diesen Ursprünglichen Select Invest Repo gemäß den Clearing-Bedingungen zur Einbeziehung in das Clearing an, wird die Eurex Clearing AG mittels Novation als zentrale Gegenpartei zwischengeschaltet und der Ursprüngliche Select Invest Repo wird aufgehoben und durch zwei entsprechende Select Invest Repos
Novation. (1) Die Clearing-Bedingungen sehen die Einbeziehung von Select Invest Repos im Wege einer Novation wie folgt vor. Ist ein Select Invest Repo zustande gekommen („Ursprünglicher Select Invest Repo”) und nimmt die Eurex Clearing AG diesen Ursprünglichen Select Invest Repo gemäß den Clearing-Bedingungen zur Einbeziehung in das Clearing an, wird die Eurex Clearing AG mittels Novation als zentrale Gegenpartei zwischengeschaltet und der Ursprüngliche Select Invest Repo wird aufgehoben und durch zwei entsprechende Select Invest Repos a) zwischen der Eurex Clearing AG und dem Select Invest Teilnehmer sowie b) zwischen der Eurex Clearing AG und dem entsprechenden Clearing Mitglied ersetzt. (2) Die Parteien des Ursprünglichen Select Invest Repos werden zum Novationszeitpunkt von ihren gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Ursprünglichen Select Invest Repo befreit. (3) Die aufgrund der Novation entstehenden Select Invest Repos sind vom wirksamen Bestehen der Ursprünglichen Select Invest Repos unabhängig (Abstrakte Novation).
Novation. (1) Wird ein Wertpapierdarlehensgeschäft (das "Ursprüngliche Wertpapierdarlehens- Geschäft")
Novation. 3.2.2 Novationsgrundsätze und -kriterien
Novation. Mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens,

Related to Novation

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.