Common use of Nutzung Clause in Contracts

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Mietvertrag Für Fotostudio

Nutzung. a. 4.1 Der Mieter Internet-Zugang steht den Mitarbeitern/innen als Arbeitsmittel im Rahmen der Aufgabenerfüllung zur Verfügung und dient insbesondere der Verbesserung der internen und externen Kommunikation, der Erzielung einer höheren Effizienz und der Beschleunigung der Informationsbeschaffung und der Arbeitsprozesse. 4.2 Jeder Mitarbeitende, der an einem EDV-Arbeitsplatz eingesetzt ist und über ein persönliches Benutzerkonto verfügt, erhält zwingend ein elektronisches Postfach mit E-Mailadresse und E-Kalender. a) Xxxxx Mitarbeitende ist verpflichtet seine tägliche elektronische Post regelmässig zu bearbeiten. Bei geplanter, x. x. xxxxxxxxxxxx oder urlaubsbezogener Abwesenheit von mehr als 3 Tagen, ist der Abwesenheitsassistent zu aktivieren. b) Weiterhin sind alle Führungskräfte bis zur 3. Führungsebene sowie alle Führungskräfte der 4. Führungsebene von G2, G3, G4, G5 und G6 verpflichtet, ihre geschäftlichen bzw. dienstlichen Termine im elektronischen Kalender kontinuierlich und zeitnah zu pflegen. Darüber hinaus ist von diesem Personenkreis der persönliche Kalender für die Mieträume und -sachen sorgfältig jeweilige Führungskraft mit der Stufe 2 freizugeben. c) Die Freigabe des persönlichen Kalenders für den Vertretungsfall ist innerhalb des Fachdienstes bzw. der OE zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzenregeln. d) Schutzbedürftige personenbezogene Daten iSd BDSG bzw. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik KDO können durch den Vermieter innerhalb die Outlook-Funktion „als privat kennzeichnen“ von der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet Einsichtnahme Dritter ausgenommen werden. b. 4.3 Die Verwendung private Nutzung ist während nicht vergüteter Zeiten (z. B. Pausen) bis zu 30 Minuten pro Arbeitstag zulässig, soweit die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt werden und verbandliche Grundsätze gem. Ziff. 5.2 dem nicht entgegenstehen. Privater E-Mail-Verkehr darf nur über die kostenlosen Web-Mail-Dienste (z. B. xxx.xx, xxx.xx) abgewickelt werden. Das Abrufen von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen zu Lasten des Dienstgebers kostenpflichtigen Informationen für den Privatgebrauch ist unzulässig. Im Rahmen der privaten Nutzung dürfen keine kommerziellen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt sonstigen geschäftlichen Zwecke verfolgt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist 4.4 Eine Unterscheidung von dienstlicher und privater Nutzung auf technischem Weg erfolgt nicht. Die Protokollierung und Kontrolle gemäss Ziffer 7 und 8 dieser Vereinbarung erstrecken sich auch auf den Bereich der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerischprivaten Nutzung des Internetzugangs. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen 4.5 Durch die private Nutzung des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn Internetzugangs erklärt der/die Mitarbeiter/in seine Einwilligung in die Protokollierung und Kontrolle gemäss Ziffer 7 und 8 dieser Vereinbarung für den Bereich der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sindprivaten Nutzung. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Dienstvereinbarung

Nutzung. a. 4.1. Die Nutzung der Streamingdienste durch den KUNDEN ist gegenständlich und zeitlich begrenzt. Der Mieter ist verpflichtetKUNDE darf die Streamingdienste nur im privaten Bereich nutzen. Die Nutzung der Streamingdienste durch die Teilnehmer der Education-Initiative EXPLORE CLASSICAL MUSIC! werden abweichend durch die jeweils gültigen Teilnahmebedingungen geregelt. 4.2. BERLIN PHIL MEDIA bietet dem KUNDEN folgende Arten der Nutzung an: 4.2.1. Mit dem Kauf eines Tickets erhält der KUNDE im Gültigkeitszeitraum seines Tickets Zugang zu dem Archiv der Digital Concert Hall mit den jeweils verfügbaren Konzertmitschnitten sowie einer bestimmten Anzahl von Live-Konzerten, die Mieträume in dem maßgeblichen Zeitraum stattfinden. Die Nutzungsdauer beginnt nicht mit dem Kauf des Tickets, sondern mit dem Abruf des ersten Konzertes, spätestens jedoch 365 Tage nach Abschluss des KAUFVERTRAGES gemäß Ziff. 5.3. Für alle Tickets bietet BERLIN PHIL MEDIA auch Gutscheine an, die zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden können. Gutscheine, die käuflich erworben wurden, haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Gutscheine, die unentgeltlich, etwa zu Werbezwecken ausgegeben wurden, verfallen zu dem Zeitpunkt, der bei der Vergabe des Gutscheins kommuniziert wurde. Wenn der KUNDE während der Nutzungsdauer des Tickets ein weiteres Ticket erwirbt oder einen Gutschein einlöst, verlängert sich die Nutzungsdauer entsprechend. Solange im Konto des KUNDEN ein nicht aktiviertes Ticket oder ein nicht eingelöster Gutschein hinterlegt ist, kann der KUNDE kein weiteres Ticket erwerben. 4.2.2. Erwirbt der KUNDE ein Abonnement, kann er gegen einen monatlichen Betrag sämtliche durch BERLIN PHIL MEDIA unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx angebotenen Streamingdienste in Anspruch nehmen. Die Nutzungsdauer beginnt mit Eingang der Zahlung des ersten Monatsbetrags und -sachen sorgfältig zu behandeln und endet einen Monat nach Eingang der Zahlung des letzten Monatsbetrags. Löst der KUNDE während der Nutzungsdauer des Abonnements einen Gutschein für ein Ticket ein, so verlängert sich der bereits bezahlte Zeitraum des Abonnements entsprechend. Der KUNDE kann das Abonnement jederzeit zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums kündigen. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform (schriftlich, keine Unterschrift erforderlich, z.B. E-Mail, Fax). 4.3. Der KUNDE verpflichtet sich, die Streamingdienste nicht zweckentfremdet missbräuchlich zu nutzen. Bei Erstnutzung Insbesondere ist es ihm untersagt, − Konzerte vollständig oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch teilweise aufzuzeichnen; − den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften Stream für kommerzielle Zwecke zu beachten. Er hat dafür nutzen oder ihn öffentlich vorzuführen, zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für senden oder ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werdenin sonstiger Weise öffentlich zugänglich zu machen; oder − den Stream zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln4.4. Verletzt der KUNDE die in Ziff. 4.3 normierte Pflicht, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht BERLIN PHIL MEDIA berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte den Zugang des KUNDEN zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter sperren und der Dritte gesamtschuldnerischdie NUTZUNGSVEREINBARUNG außerordentlich zu kündigen. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzung. a. Der Mieter Das iPad ist verpflichtetals schulisches Werkzeug zu betrachten. Die Schülerin / der Xxxxxxx ist für die Einsatzbereitschaft des iPad im Unterricht verantwortlich. 1. Das Tablet ist zu Schulbeginn stets vollständig geladen. Das Ladekabel wird zum Unterricht mitgebracht. 2. Erforderliche Zugangsdaten (Benutzername und Passwörter) müssen jederzeit verfügbar sein (s. Eintragung im MILA-Heft). 3. Wird das Tablet im Unterricht nicht benötigt, so ist es ausgeschaltet bzw. im Flugmodus in der Schultasche. 4. Die Nutzung des Internets, die Mieträume und -sachen sorgfältig ausschließlich über das Schul-WLAN erfolgt, wie auch der Transfer von Daten, sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch eine Lehrkraft. 5. Bei einer Onlinerecherche wird ausschließlich zum vorgegebenen Thema recherchiert bzw. werden nur die von der Lehrkraft angegebenen Seiten aufgerufen. 6. Das Tablet ist Arbeitsmittel, kein Privatbesitz. Die Privatsphäre ist eingeschränkt. Jede Lehrkraft darf deshalb jederzeit die Aktivitäten (wie z.B. den Suchverlauf) auf dem Tablet einsehen; das Tablet ist zu behandeln diesem Zweck jederzeit zu entsperren. 7. Das iPad sollte immer flach auf der Bank liegen und nicht zweckentfremdet aufgeklappt stehen. 8. Die Foto-, Audio-und Videofunktion darf auf dem Schulgelände nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch eine Lehrkraft genutzt werden. Aufnahmen von Personen bedürfen immer deren Einwilligung und ggf. der der Eltern. 9. Sprachsteuerungen, wie z.B. „siri,“ sowie alle Töne sind deaktiviert. 1. Die Nutzung einer privaten Apple-ID. 2. Die Nutzung während der Pausen. 3. Die Nutzung in der Freizeit, außer bei Freizeiten mit digitalem Angebot (z. B.: social media, …). 4. Private Nachrichten zu nutzensenden. 5. Bei Erstnutzung Jedes Mithören oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglichProtokollieren fremder Datenübertragungen. 6. Die Verwendung fremder oder falscher Benutzernamen und Passwörter. 7. Die Nutzung eines fremden iPads. 8. Der Mieter hat Download und das Streaming von Filmen, Musik und Spielen, sofern es nicht explizit von der Lehrkraft angeordnet wurde. 9. Aufnahmen, die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgenim Unterricht gemacht wurden, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen dürfen grundsätzlich nicht Dritten und seinen Besuchern beachtet gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden. b. 10. Die Verwendung Aktivierung von Materialien und HilfsmittelnAirDrop, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und außer auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlichAnweisung des Lehrers. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Nutzungsvereinbarung

Nutzung. a. Der Mieter Pächter ist verpflichtet, das Pachtgrundstück im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung ordnungsgemäß zu bewirtschaften und in gutem Kulturzustand zu erhalten. Der Pächter hat an der Eingangspforte sichtbar die Mieträume Nummer des Kleingartens anzubringen. Der Pächter darf das Grundstück oder Teile desselben weder weiterverpachten noch Dritten zum Gebrauch oder Wohnen überlassen. Jeglicher Handel, insbesondere der Verkauf oder Ausschank von Alkohol auf dem Pachtgrundstück ist verboten. Jede Art der gewerblichen Nutzung des Pachtgrundstückes ist verboten. Das Errichten oder Erweitern der Gartenlauben oder anderer Baukörper und -sachen sorgfältig baulicher Nebenanlagen in den Kleingärten richtet sich nach § 3, Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes und dem Gesetz über die Bauordnung des Landes NRW. Vor Baubeginn ist die Zustimmung des Vereines als Verpächter einzuholen. Gartenlauben max. 24 qm Der Bewuchs an den Wegen ist einheitlich zu behandeln pflegen und zu erhalten. Der Bewuchs als Hecke darf eine Höhe von 1,20 m nicht zweckentfremdet überschreiten. Die Tierhaltung ist nur mit Zustimmung des Verpächters möglich. Die Kleintierhaltung darf die Kleingärtnergemeinschaft nicht wesentlich stören und der kleingärtnerischen Nutzung nicht widersprechen. Der Pächter ist verpflichtet, im vereinsüblichem Rahmen die zu nutzender Kleingartenanlage gehörenden und angrenzenden Wege und Gräben in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Bei Erstnutzung Kommt ein Pächter seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß bzw. rechtzeitig nach, so ist der Verpächter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten ohne vorherige Mahnung auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung Kosten des Pächters vornehmen zu lassen. Auf das Vertragsverhältnis finden die jeweiligen Bestimmungen des zwischen dem Verpächter und dem Grundstückseigentümer bestehenden Zwischenpachtvertrages Anwendung. Der Pächter ist eine Einweisung verpflichtet, an den zur Gesamtgestaltung der Studiotechnik Anlage erforderlichen Gemeinschaftsarbeiten auf Aufforderung des Verpächters oder Bekanntgabe seines Kleingartenvereins teilzunehmen. Kommt der Pächter dieser Verpflichtung nicht nach, oder stellt auch keinen Ersatz, so hat er die Nichtbeteiligung durch Geld abzugelten. Die Höhe des Abfindungsbetrages wird durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werdenVerein festgesetzt. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Pachtvertrag

Nutzung. a. Der Mieter In allen Fahrzeugen des Vermieters gilt ausdrücklich striktes Rauchverbot. Die Mitnahme sowie das hereinlassen von Tieren ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werdenzulässig. b. Die Verwendung von Materialien und HilfsmittelnReinigungskosten, die durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten RäumenNichtbeachtung entstehen, sowie ein dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten Vermieter entgangener Gewinn durch auslösen der Warnanlagen die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des VermietersMieters. Rauchmöglichkeiten Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind im Freien vorhandenzu beachten (siehe Handbuch). Die Wartungs-fristen sind einzuhalten (siehe hierzu Punkt 7 Reparatur und Wartung). Es ist untersagt, das Fahrzeug u. a. zu verwenden: • zur Beteiligung an motorsportlchen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen. • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. • zur Weitervermietung oder Leihe. • für Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände. • Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Fahrten in ost- und außereuropäische Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. • Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Ländern hat sich der Mieter zu informieren und die Verkehrsvorschriften einzuhalten. • Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. • Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolie zu versehen. • Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern. • Je nach Fahrzeugkategorie ist eine Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für bestimmte Länder untersagt. Der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz gilt aktuell für folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Rental Agreement

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des VermietersMieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Mietvertrag Für Fotostudio

Nutzung. a. 3 Mietsache und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitäten (1) Die Nutzung des IAB-RT erfolgt monatsweise, wird für einen vollen Monat berechnet und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m2] Gesamtfläche [m2] angemietete Fläche [m2] Miete [€] Hallenfläche 4,50 621,00 Sozial- und Sanitärbereiche 6,00 53,70 Bürofläche 6,00 31,60 Nebenkosten f. angemietete Fläche 1,50 Gesamtmiete netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gesamtmiete brutto Die Nutzung der TA wird über einen Grundpreis/Maschinenstunde zzgl. der jeweiligen Verbrauchskosten für Strom, Gas und Wasser sowie der gesetzlichen MwSt. in Rech- nung gestellt. Die Mietpreisübersicht für die TA ist Vertragsbestandteil. Der Mieter Mietzins wird von der IAB Weimar gGmbH monatsweise in Rechnung gestellt und ist verpflichtetinnerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist die IAB Weimar gGmbH berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen. (2) Es wird die Mieträume Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: ………………………………… Kreditinstitut: ………………………………… IBAN: ………………………………… BIC: ………………………………… (3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung des IAB-RT/der TA ausschließlich per E-Mail an xxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx zu richten. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiert. In der E-Mail sind Status (Firma, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort etc.), Zweck, Räumlichkeiten, Maschinen- bezeichnung und -sachen sorgfältig beabsichtigte Nutzungsdauer anzugeben. Ob die jeweilige Maschine reserviert werden kann und deren mögliche Nutzungsdauer wird durch die IAB Weimar gGmbH schriftlich mitgeteilt. (4) Die Übergabe des IAB-RT und der TA erfolgt ausschließlich zu behandeln den Öffnungszeiten lt. §1 Nr. 2 und nicht zweckentfremdet zu nutzennur persönlich an den benannten Nutzer. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegen. (5) Der notwenige Einsatz von IAB-Technikern/-Ingenieuren ist eine Einweisung im Vorfeld abzuklären. (6) Der Nutzer prüft gemeinsam mit dem für ihn zuständigen Mitarbeiter des IAB-RT die Funktionstüchtigkeit der Studiotechnik angemieteten TA. Das Ergebnis der Kontrolle wird protokolliert und vom Nutzer durch Unterschrift bestätigt. (7) Der Nutzer wird durch fachkundiges Personal über die Handhabung der TA in Kenntnis gesetzt und durch den Fachleiter für Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit der Alarmanlage unterwiesen. Die Unterweisung wird dokumentiert und vom Nutzer durch Unterschrift bestätigt. Ergeben sich beim Nutzer Fragen zum Umgang mit einzelnen Ausrüstungsgegenständen, sind unverzüglich die für ihn zuständigen die Mitarbeiter des IAB-RT zu kontaktieren. (1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung. (2) Der Nutzer behandelt das IAB-RT und die angemietete TA sorgfältig und verwendet sie ausschließlich ihrer Bestimmung entsprechend. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. Ä.), soweit diese vom Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Er hat dafür Bei Unklarhei- ten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informatio- nen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu sorgenachten, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten richtige Stromart und/oder -spannung angelegt wird und seinen Besuchern beachtet nur geeignete Stromquellen verwendet werden. b. Die Verwendung von Materialien (3) Beschädigungen und Hilfsmitteln, Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Abhandenkommen eines Maschinenteils ist unverzüglich der Vermieter zu informieren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt Polizei gemeldet werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Nutzungsvertrag

Nutzung. a. (1) Die Dauer der Ausleihe beträgt 3 Monate. Sie kann um weitere 3 Monate verlängert werden, wenn keine andere Person daran Interesse bekundet. Die Gesamtdauer der Ausleihe pro Werk ist auf 6 Monate begrenzt. Der Mieter ausgeliehene Kunstgegenstand muss fristgemäß zurückgebracht werden. Eine wiederholte Ausleihe ist möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt. (2) Der/die Leihnehmer*in kann zwischen zwei Gebührenvarianten für die Ausleihe von Kunstwerken wählen. Xxxxxxx*innen, Xxxxxxx*innen, Student*innen, Auszubildende und Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II zahlen ermäßigte Gebühren. • pro Grafik für 3 Monate 5,- / 3,- € • Jahreskarte I (bis zu 3 Kunstwerke für 1 Jahr): 30,- / 20,- € • Jahreskarte II (bis zu 5 Kunstwerke für 1 Jahr); 50,- / 25,- € • Jahreskarte für Firmen (bis zu 6 Kunstwerke für 1 Jahr): 70,- € Bei der Einzelpreis-Variante wird bei Verlängerung der gleiche Preis wie für die ersten 3 Monate fällig. Die Gebühren sind immer vorab und in bar zu entrichten. (3) Die gemieteten Kunstgegenstände dürfen nur in der Wohnung des Leihnehmers / der Leihnehmerin aufbewahrt werden, die im Leihvertrag als Anschrift angegeben ist. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Die Werke sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Tritt eine Firma oder ein Gewerbetreibender als Nutzer*in in Erscheinung, um Werke für Geschäftsräume auszuleihen, so muss dies durch die oder den Gewerbetreibenden persönlich erfolgen. Sitz der Firma bzw. Ort des Gewerberaumes dürfen nur Berlin bzw. die umliegenden Gemeinden sein. Das ausgeliehene Kunstwerk darf nur in Geschäfts- oder Gewerberäumen genutzt werden, die Bürocharakter haben. Fabrikhallen, Produktions- und Fertigungshallen u.ä. sind als Aufbewahrungsorte für die geliehene Kunst aus konservatorischen Gründen unzulässig. (4) Der/die Leihnehmer*in ist verpflichtet, die Mieträume entliehene Kunstwerke, Rahmen und -sachen sorgfältig sonstiges Zubehör mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust und Beschädigungen zu schützen. Die Bildexponate dürfen nicht zweckentfremdet zu nutzen– auch nicht zeitweise – aus den Rahmen entfernt werden, in denen sie übergeben worden sind. Bei Erstnutzung Eine Veränderung der Aufhänge-Ösen ist nicht statthaft. Die geliehenen Werke dürfen nicht direkt über Heizkörpern und in der Nähe von Wasseranschlüssen angebracht oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet aufgestellt werden. b. (5) Die Verwendung von Materialien und HilfsmittelnKunstgegenstände sind in der Verpackung zurückzugeben, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen in der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagtsie übernommen worden sind. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte Die Rückgabe kann nur in den Studioräumen auch Räumen des Kunstverleihs und nur in diesen genutzt werdenwährend der Öffnungszeiten erfolgen. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Kunstverleihvereinbarung

Nutzung. a. 3 Mietsache und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitäten (1) Die Nutzung von Technika erfolgt monatsweise, wird für einen vollen Monat berechnet und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzgl. der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto Der Mieter ist verpflichtetberechtigt, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzenin Abstimmung mit dem TITV eigene Ausrüstungen auf der angemieteten Fläche aufzustellen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Dabei sind gesetzliche Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften Brandschutzvorschriften zu beachten. Er hat dafür Die vorhandenen Anschlüsse für Strom und Hartwasser können genutzt werden. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser sowie die gesetzliche MwSt werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mietzins zzgl. Neben-/Verbrauchskosten wird vom TITV monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu sorgenentrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigt, für die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des Mietzeitraums, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12. (2) Es wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC: (3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per E-Mail an xxxx@xxxx-xxxxx.xx zu richten. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiert. Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten: ˗ Nutzer (Firma, Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum) ˗ Beschreibung der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ Ggf. erforderliche Anschlussparameter für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte Nutzungsdauer. (4) Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich zu den Betriebszeiten lt. § 1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegen. (5) Ggf. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV bei der Nutzung des Mietgegenstands ist im Vorfeld zu vereinbaren. (6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt. (7) Ansprechpartner für technische Fragen zur Nutzung des Mietgegenstands ist der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikums. (1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung. (2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten richtige Stromart und seinen Besuchern beachtet / oder -spannung angelegt wird und nur geeignete Stromquellen verwendet werden. b. Die Verwendung von Materialien (3) Beschädigungen und Hilfsmitteln, Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt Polizei gemeldet werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Nutzungsvertrag

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtetOnline ausgegebene VVS-Tickets bedürfen zur Gültigkeit eines Identifi- kationsmediums (siehe besondere Verkaufs-AGBs der ausgebenden VVS-Verkehrsunternehmen). TagesTickets als Online-PrintTicket sind nicht übertragbar und gelten am bzw. im ausgewählten und aufgedruckten Geltungstag bzw. Gültig- keitsbereich (Tarifzone(n)) nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis; keine Ausweise in diesem Sinne sind z.B. Krankenversichertenkarte, Schülerausweis, Studentenausweis) für die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzenauf dem Ticket angegebene Person. Bei Erstnutzung oder GruppenTagesTickets muss die auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist dem Ticket angegebene Person stets mitfahren. StudiTickets als Online-PrintTicket gelten, soweit eine Einweisung besondere Ver- einbarung mit einer Hochschule besteht, nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Das ausgebende Verkehrsunternehmen behält sich vor, Inhabern von zu Unrecht erworbenen Studi-Tickets den Differenzbetrag von bis zu sechs entsprechenden MonatsTickets Jeder- mann in Rechnung zu stellen. Es liegt in der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür Softwareausstattung zu sorgen, mit der Online-PrintTickets herun- tergeladen und – schwarz-weiß oder farbig – ausgedruckt werden kann. Die Tickets sind so auszudrucken, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar sowie überprüfbar sind. Insbesondere sind die vertraglichen Verpflichtungen Tickets in Originalgröße auszudrucken. Online-PrintTickets müssen bei Fahrtantritt ausgedruckt sein. Online gekaufte Tickets können vom Kunden auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten auf mobilen Endgeräten (z.B. brennbare FlüssigkeitenSmartphone) abgerufen werden und sind nur gültig, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagtwenn sie in der vom Verkehrsunternehmen für die Ausgabe vorgesehenen Medienform vorgezeigt werden (z.B. Aufruf aus dem Ticketspeicher einer Smartphone-App; das Vorzeigen einer gespeicherten Bilddatei bzw. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte eines Screenshots des Handy- Tickets ist nicht zulässig). Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch HandyTickets gelten nur in diesen genutzt Verbindung mit einem amtlichen Lichtbild- ausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis). HandyTickets müssen vor Antritt der Fahrt gelöst werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung . EinzelTickets als HandyTicket gelten zum sofortigen Fahrtantritt. Der Fahrgast ist während der Mieter gesamten Fahrt für die Betriebsbereitschaft des Handys verantwortlich. Die Bedie- nung des Handys nimmt der Nutzer vor. Das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Handys und des Identifiktionsmediums zu Prüf- zwecken in Anwesenheit des Nutzers verlangen. Kann der Erwerb oder der Nachweis des Tickets wegen Handyversagens nicht berechtigterbracht wer- den, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen(z.B. leerer Akku, technische Störung), wird dies zunächst als Fahrt ohne gültiges Ticket gewertet. Stimmen wir zuDas erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 €, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handeltFahrgast innerhalb einer Woche nachweist, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sinddass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gülti- gen HandyTickets war. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Beförderungsbedingungen

Nutzung. a. 1.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet Unterpächter hat seinen Garten ausschließlich kleingärtnerisch zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung Kleingärtnerische Nutzung ist eine Einweisung gegeben, wenn der Studiotechnik durch Kleingarten zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglichEigenbedarf und zur Erholung dient. Anzustreben ist die Nutzung 1/3 als Nutzgarten, 1/3 als Ziergarten, 1/3 für Laube, Terrasse, Rasen. Einseitige Kulturen dürfen nicht angelegt werden. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- Garten soll vom Innenbereich (Weg) der Anlage aus einsehbar sein. 1.2. Der Garten darf nur vom Unterpächter und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen den zu seinem Haushalt zählenden Personen bewirtschaftet werden. Die Hilfe von Vereinsmitgliedern bei der Gartenbewirtschaftung und Vorschriften zu beachtensogenannte Nachbarschaftshilfe ist vorübergehend gestattet. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet Anderen Personen kann der alleinige Zutritt zum Garten vom Verpächter untersagt werden. b. Die Verwendung 1.3. Der Unterpächter haftet ‐ gleich aus welchem Rechtsgrund ‐ für alle Schäden, die von Materialien ihm selbst, seinen Angehörigen oder durch ihn beauftragte Dritte verursacht werden. 1.4. Jede gewerbliche Betätigung, jeglicher Handel ‐ auch Verkauf und HilfsmittelnAusschank von Getränken, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen unbeschadet etwa vorliegender gewerberechtlicher Erlaubnisse – sowie Firmenschilder und Anlagen der Studioräume Außenwerbung aller Art sind unzulässig. 1.5. Ziersträucher und Geräte oder eine Gefährdung niedrig bleibende Koniferen (bis zu einer maximalen Höhe von Menschen verursacht werden könnten 1.0 m) dürfen angepflanzt werden. Das Anpflanzen und Heranwachsenlassen von Laub‐ und Nadelbäumen (z.B. brennbare FlüssigkeitenLinden, offenes FeuerBirken, Wasser- Pappeln, Tannen, Fichten, Weiden, sowie Wachholder aller Arten, Scheinzypressen, Lebensbaum, Thuja und ExplosionsaufnahmenWalnussbäume) ist untersagtnicht erlaubt. Dies bezieht auch Der Vorstand kann die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlichEntfernung vorstehender Anpflanzungen verlangen. c. Ein Umbau 1.6. Bei der Mietgeräte ist Anpflanzung von Sträuchern sind nur solche Arten zu wählen, die durch Rückschnitt und normale Pflege auf einer Höhe bis max. 3,00 m gehalten werden können. Hochstämmige Obstbäume sollen nicht zulässigangepflanzt werden. Dies gilt insbesondere Bei Bäumen und Sträuchern sind die Mindestabstände zur Grenze einzuhalten. Diese betragen: bis zu 1,20 m Höhe 0 ,50 m Abstand bis zu 2,00 m Höhe 1 ,00 m Abstand bis zu 3,00 m Höhe 1 ,50 m Abstand 1.7. Gehölze und Bäume sollen, wenn sie krank sind oder keinen notwendigen Lebensraum haben, entfernt werden. Die Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist kann vom Verpächter (vertreten durch den Vorstand des Vereins) angeordnet werden, wenn eine Ansteckungsgefahr für stromführende Teilebenachbarte Kulturen besteht. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden(z.B. Befall durch Monilia, Krebs, Feuerbrand usw.) Überständige Anpflanzungen sind spätestens bei Unterpächterwechsel zu entfernen. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen1.8. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen Bei Aufgabe des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handeltGartens können nur solche Anpflanzungen entschädigt werden, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit nach den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar Bewertungsrichtlinien zu bewerten sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont (siehe Unterpachtvertrag) Nach dem Wertermittlungsprotokoll zu beseitigende Gehölze sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an Stubben oder Wurzelballen durch den Miettag in Bar aufgebenden Unterpächter oder auf dessen Kosten zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fälligentfernen. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Gartenordnung

Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere . Dies gilt immer und auf jedem für jedes Set. In Ausnahmefällen ist unsere eine schriftliche Erlaubnis und eine samt Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten gemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir Stimmt der Vermieter diesem Vorhaben zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie e. Der Vermeiter ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont Abreisshorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid das „Smokey-Fluid“ der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte muss sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Mietvertrag Für Fotostudio

Nutzung. a. Das Grundstück befindet sich in der Kernzone A, überlagert mit der Ortsbildschutzzone und im Perimeter der Altstadt. Es wird derzeit von der städtischen Verwaltung als Bürohaus genutzt. Mit Abschluss des Haupttauschvertrages werden die Parteien einen Mietvertrag abschliessen, damit die weitere Nutzung durch die EWG Zug sichergestellt ist. Dabei wird im Wesentlichen folgendes vereinbart: - Die EWG Zug bleibt weiterhin Betreiberin und Bewirtschafterin der Liegenschaft. Sie übernimmt sämtliche Unterhalts- und Nebenkosten, welche für den Fortbestand und den weiteren Betrieb der Liegenschaft erforderlich sind. - Die EWG Zug übernimmt dabei die Verantwortung, wie wenn sie Eigentümerin wäre; sie übernimmt insbesondere die Werkeigentümerhaftung gegenüber Dritten bzw. hält die Korporation Zug in allfälligen Schadenfällen frei von jedwelcher Haftung. - Die bestehenden Mietverträge werden in Untermietverträge umgewandelt; Mieterin gegenüber der Korporation Zug ist ausschliesslich die EWG Zug. Die Mietzinseinnahmen aus der Untervermietung verbleiben bei der EWG Zug. Die Korporation ist unaufgefordert über alle Untermietverhältnisse und deren Konditionen zu orientieren. - Die EWG Zug bezahlt der Korporation Zug (inkl. Liegenschaft Xxxxxxxxxxxxx 00; vgl. Ziff. 7. nachfolgend) einen gestaffelten Xxxxxxxx wie folgt: - 01.04.2014 – 31.03.2015 CHF 50‘000.00 / Jahr - 01.04.2015 – 31.03.2016 CHF 90‘000.00 / Jahr - 01.04.2016 – 31.03.2017 CHF 120‘000.00 / Jahr - 01.04.2017 – 31.03.2018 CHF 120‘000.00 / Jahr - 01.04.2018 – 31.03.2019 CHF 120‘000.00 / Jahr - Ab 01.04.2019 CHF 10‘000.00 / Monat - Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachtenMietvertrag dauert längstens bis 31.12.2019. Er hat dafür zu sorgenkann jedoch seitens der EWG Zug unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten einseitig auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Wird der Vertrag vor Ablauf einer Vertragsdauer von 5 Jahren aufgelöst, dass so bezahlt die vertraglichen Verpflichtungen auch EWG Zug der Korporation Zug eine einmalige Inkonvenienzentschädigung von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagtCHF 50‘000.00. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten weiteren Details sind im Freien vorhandenMietvertrag zu vereinbaren und zu regeln. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Vorvertrag Zum Abschluss Eines Tauschvertrages

Nutzung. a. Der Mieter Die durch diesen Gebrauchsleihevertrag dem Entlehner überlassenen Räumlichkeiten dienen zum Betrieb eines öffentlichen Kulturlokals. Laut Bericht und Antrag 20/1988 „Kulturraum- konzept für die Stadt Luzern“ und Bericht und Antrag 11/1990 „Styger-Scheune“ sollen die Räumlichkeiten folgenden Zwecken dienen: ▪ Konzerte aller Art für Pop, Rock und Jazzmusik, für Konzerte experimenteller Musik, Dis- cos und Parties; ▪ Gesellschaftliche Anlässe (wie Vereinsanlässe mit Musik, Tanz und Unterhaltung, Feste, Ausstellungen, Vorträge und Versammlungen). Aus heutiger Sicht und aufgrund der gemachten Erfahrungen in den vergangenen Jahren kann die Nutzung wie folgt umschrieben werden: ▪ Das Musikzentrum Schüür ist verpflichtetein öffentliches Lokal, in dem vor allem Musikveranstaltun- gen stattfinden; ▪ Priorität haben Konzerte mit lokalen, nationalen und internationalen Künstler/innen; insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen finden aber auch Parties und Discos statt; ▪ Die Programmation richtet sich an ein jugendliches, ausgehorientiertes Publikum; ▪ Die Planung der Eigenveranstaltungen erfolgt im Hinblick auf die rechtzeitige Publikation eines Monatsprogramms; ▪ Mit einem langfristig angelegten Planungs- und Reservationssystem ist es Interessierten grundsätzlich möglich, die Mieträume Schüür für Fremdveranstaltungen zu buchen; ▪ An Wochentagen und -sachen sorgfältig zu behandeln Randzeiten kann das Konzertzentrum Schüür auch für Kurse und Proben (Tanz, Sport usw.) vermietet werden; ▪ Geschlossene Veranstaltungen bzw. Anlässe gesellschaftlicher Art sind nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung ausgeschlos- sen, bilden jedoch die Ausnahme; ▪ Der Gastrobetrieb leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglichKulturveran- staltungen. Der Mieter hat Entlehner führt die bestehenden Arbeits- Schüür nach einem Betriebskonzept, das er der Verleiherin zur Kenntnis bringt. Ansprechpartner für konzeptionelle Fragen bzw. Fragen der Nutzung sind die Bildungsdirek- tion der Stadt Luzern, Abteilung Kultur und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgenSport, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. b. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen auf der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich. c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. x. Xxxx unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter einen und der Dritte gesamtschuldnerischVorstand des Ver- eins Konzertzentrum Schüür (sog. „Schüür-Rat“) auf der anderen Seite. Im Konzertzentrum Schüür darf nach Massgabe der Wirtschaftsbewilligung der kantonalen Dienststelle Gastgewerbe und Gewerbepolizei gegen Entgelt gewirtet werden. Der Entlehner ist für die Bewilligung besorgt. x. Xxxxx Xxxxx - Photographie ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Studioinhabers respektive des Vermieters nicht mehr vereinbar sind. f. Der Mieter und Dritte die in seinem Auftrag handeln werden darum gebeten mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Benutzte Papierhintergründe/Abreißhorizont sind mit 8€/lfdm. im Anschluss an den Miettag in Bar zu entrichten. Für Smokey Fluid der Nebelmaschine werden 3€/pro Liter, ebenfalls im Anschluss an den Miettag bei der Endabnahme in Bar fällig. g. Das Fotostudio und Wohnhaus werden mit einem Gasbrennwertgerät betrieben. In allen angemieteten Räumen, sowie dem angrenzenden Wohnhaus samt Kellerbereich herrscht Rauchverbot, sowie zündeln mit offenem Licht. Ausströmender Gasgeruch ist dem Mieter unverzüglich zu melden und der direkte Weg ins Freie zu suchen. Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden. Entstehende Kosten durch auslösen der Warnanlagen gehen zu Lasten des Vermieters. Rauchmöglichkeiten sind im Freien vorhanden. h. Der Fotostudioboden ist zusätzlich mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und dementsprechend pfleglich zu behandeln. i. Die Lautstärke von Musik, sei es durch die Studioanlage oder mitgebrachter Musikanlage sollte sich im normalen Bereich halten.

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Samples: Vereinbarung Zwischen Der Erbengemeinschaft Styger Und Der Stadt Luzern Betreffend Abtretung Des Rückforderungsrechts Am Enteigneten Grundstück 1852