Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
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Nutzung. a. a) Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat ist gegenüber dem Vermieter für die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachtenverantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
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Nutzung. a. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
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