Nutzungs- und Urheberrechte a. ELV gewährt Lizenznehmer das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare und räumlich unbeschränkte Recht, die Software nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu dekompilieren.
b. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die in Anlage 1 genannten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“).
c. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die Installation der Software zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software sowie das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der Software durch eine in § 69 d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.
d. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität der Software. Vom Bearbeitungsrecht ausgeschlossen sind Änderungen von Kennzeichnung, Copyrightvermerken und Eigentumsangaben von ELV.
e. Das Recht zur Dekompilierung der Software wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nrn. 1-3 UrhG und im Rahmen des § 69 e Abs.2 Nrn. 1 - 3 UrhG gewährt.
x. Xxxxxxxxxxxxx Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt.
g. Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer ELV oder einem von ELV beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; der Lizenznehmer wir ELV bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen.
Nutzungs- und Urheberrechte. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Verein- barung ausschließlich bei MSP. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MSP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MSP an den Kunden über- tragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MSP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MSP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MSP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MSP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, u.a.) wird ausdrück- lich untersagt. MSP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einver- ständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MSP die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen und Styled Shoots. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.
Nutzungs- und Urheberrechte. Parship ist im Verhältnis zum Kunden alleiniger Rechtsinhaber der Vervielfältigungs- , Verbreitungs-, Verarbeitungs- und sämtlicher Urheberrechte sowie des Rechts der unkörperlichen Übertragung und Wiedergabe der Parship-Webseite sowie der einzelnen in ihr enthaltenen Inhalte. Die Nutzung sämtlicher Programme und der darin enthaltenen Inhalte, Materialien sowie Marken- und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken zulässig.
Nutzungs- und Urheberrechte. 1. Bereitgestellte Geodaten bleiben stets Eigentum von Aerowest bzw. der von Aerowest bei der Lieferung benannten Urheber. Mit der Lieferung / Bereitstellung wird ausschließlich ein Nutzungs- recht im Sinne des Urheberrechts erteilt.
2. Das eingeräumte Recht gilt entsprechend des bei Lieferung ausgehändigten Lizenzdokumentes. Ausweitungen der Nutzungsrechte sind grundsätzlich möglich, jedoch nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Aerowest.
3. Der Nutzer ist ohne entsprechende Lizenz grundsätzlich nicht berechtigt, zum Zwecke der Veräußerung Kopien der Geodaten herzustellen, diese Kopien zu veräußern oder die Geodaten zum Zwecke ihrer Veräußerung zu verändern oder veränderte Datensätze zu veräußern. Eine Nutzung/Präsentation der Geodaten in georeferenzierter Form, insbesondere in Geo-Informations- systemen oder MapServices bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Aerowest.
4. Dem Nutzer wird von Aerowest zunächst ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den übermittelten Geodaten eingeräumt. Bei der Lizenzierung durch Aerowest werden standard- mäßig Nutzungsrechte entsprechend der folgenden Klassifizierung gewährt:
a) EINZELLIZENZ - Über die Ausgabeschnittstelle der Aerowest Services können online Bildausschnitte (PDF/JPG) bis zu einer maximalen Größe von 2.970 x 2.100 Pixeln generiert werden. Aerowest autorisiert jeden registrierten Nutzer im Rahmen einer Einzellizenz zur unentgeltlichen Nutzung und Präsentation für eigene Zwecke (auch über das Internet), sofern die Bildausschnitte ausschließlich einzeln verwen- det und die eingebetteten Logos und Copyrightinformationen erkennbar erhalten bleiben.
b) SAMMELLIZENZ - Über die Ausgabeschnittstelle der Aerowest Services können online georeferenzierte Bildaus- schnitte (JPG/JGW) generiert werden. Im Rahmen einer Sammellizenz erhält der Nutzer über die Einzellizenz hinaus das Recht, die georeferenzierten Bildausschnitte einzeln in Datenbanken oder geographischen Informationssystemen einzubringen und an mehreren Arbeitsstellen in geschlos- senen Netzwerken für eigene Zwecke zu nutzen oder auszuwerten oder an Dritte ausschließlich zur Bearbeitung für eigene Zwecke abzugeben.
c) VERTRIEBSLIZENZ - Für die Vertriebslizenz gelten zunächst die Bestimmungen der Sammellizenz. Im Rahmen einer Vertriebslizenz erwirbt der Nutzer zusätzlich ein uneingeschränktes Vertriebsrecht. Er wird insbe- sondere berechtigt, auch die von Aerowest gelieferten Geodaten selbst kommerziell einzeln, in...
Nutzungs- und Urheberrechte. 10.1. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die einmaligen Nutzungsrechte an allen gelieferten Scripten und Programmen. Das Copyright für alle Scripte und Programme ist Eigentum von MEDIWORKX.
10.2. Eine Weitergabe oder Mehrfachnutzung ist ausdrücklich untersagt. MEDIWORKX ist berechtigt im Falle der Nichtbeachtung der Nutzungsrechte daraus resultierende wirtschaftliche Nachteile dem Auftraggeber sofort in Rechnung zu stellen und einzufordern.
10.3. Grafische Bestandteile und Texte einer MEDIWORKX System Website, die nicht vom Auftraggeber geliefert wurden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung von MEDIWORKX in keinem Falle zu anderen Zwecken und in anderen Medien genutzt werden. Im Besonderen gilt dies für Logos oder Teilen von Logos.
10.4. Mit der Tätigkeit von MEDIWORKX verbundene Urheberrechte oder vergleichbare Schutzrechte entstehen ausdrücklich in der Person von MEDIWORKX. Einen Anspruch auf Übertragung solcher Rechte oder hieraus resultierender Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, hat der Auftraggeber nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Überlassung des Quellcodes und Datenbankstrukturen oder Arbeitsdateien der durch MEDIWORKX erstellten Webseiten.
10.5. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert MEDIWORKX, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.
Nutzungs- und Urheberrechte. 9.1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber an den von Goldbach neXT AG individuell für den Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Auftrages geschaffenen Werken das vollständige Eigentum.
9.2. Der Auftraggeber kann in guten Treuen davon ausgehen, dass die von Xxxxxxxx neXT AG gelieferten Werke frei von Rechten Dritter sind.
Nutzungs- und Urheberrechte. Worldline räumt dem Vertragspartner während der Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an der Giftcard-Plattform und der Gift- card-App ein. Das Nutzungsrecht darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Worldline an verbundene Unternehmen des Vertragspart- ners oder Dritte übertragen werden. Alle Komponenten der Giftcard-Plattform und der Giftcard-App sind urhe- berrechtlich geschützte Werke und dürfen nur zum bestimmungsgemässen Gebrauch verwendet werden. Der Vertragspartner darf die zur Verfügung gestellte Software nur zu Backup- und Archivierungszwecken kopieren. Jedes weitere Kopieren oder Abändern sowie jegliche weiteren Eingriffe in die Software sind verboten. Im Falle von Verstössen gegen die Bestimmungen in dieser Ziffer erlöschen sämtliche Nutzungsrechte.
Nutzungs- und Urheberrechte. Die Nutzung von bestimmten Inhalten oder Funktionen der AWC-App kann spe- ziellen Bedingungen unterliegen.
Nutzungs- und Urheberrechte. 7.1 Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen und der Beratungsergebnisse für mit dem Auftragge- ber verbundene Unternehmen und Organisationen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinba- rung zwischen Auftraggeber und der SO Beratergruppe.
7.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die SO Beratergruppe Urheber, sofern dadurch nicht die Rechte Dritter berührt werden. Der Auftraggeber erhält aber in diesen Fällen das in
7.1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
7.3 Die von der SO Beratergruppe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Seminar- unterlagen, Arbeitsaufträge und -papiere, Handouts, Checklisten) sind geistiges Eigentum der SO Be- ratergruppe und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SO Beratergruppe kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Nutzungs- und Urheberrechte a. Die Inhalte der Schulungen sind urheberrechtlich geschützt. Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht übertragbares individuelles Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist nicht zulässig, weiteren Personen die Nutzung zu ermöglichen.
b. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die erbrachte Leistung oder Teile hiervon in anderer als der mit ABP vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen. Nicht erlaubt sind insbesondere die auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung sowie die Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video bzw. durch Screenshots. Es ist nicht gestattet, die Inhalte – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Marken dürfen nicht entfernt werden.
c. ABP ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bedingungen den Zugang zu sperren.
d. ABP ist berechtigt, Veranstaltungen des Virtual Classroom ganz oder teilweise aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen Dritten, insbesondere auch den jeweiligen Teilnehmern, zu jedweden Zwecken zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten der Teilnehmer erfolgt nicht.