Nutzungs- und Urheberrechte Musterklauseln

Nutzungs- und Urheberrechte. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei MSP. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MSP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MSP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten (u.a. in sozialen Medien wie Facebook etc.) ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MSP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MSP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MSP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MSP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. MSP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MSP die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts ebenfalls. Der Auftragnehmer ist berechtigt Fotos auf denen die Auftragegeber, zu erkennen sind für Portfolio- und Eigenwerbezwecke zu verwenden. Bilder auf denen andere Personen (Gäste,) zu erkennen sind, bedürfen vorab einer schriftlichen Genehmigung. Deko, Blumen, Location, Details bzw. alle Bilder auf denen keine Personen erkennbar sind, bedürfen keiner vorherigen Genehmigung,
Nutzungs- und Urheberrechte a. ELV gewährt Lizenznehmer das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare und räumlich unbeschränkte Recht, die Software nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu dekompilieren.
Nutzungs- und Urheberrechte. 5.1 Der Auftraggeber erhält das nicht ausschließliche, nicht übertrag- bare Recht, die gemäß Einzelverträgen vereinbarten Leistungen der rexx systems GmbH für die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu nut- zen. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Einzelver- trägen.
Nutzungs- und Urheberrechte. 9.1 Parship ist im Verhältnis zum Kunden alleiniger Rechtsinhaber der Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Verarbeitungs- und sämtlicher Urheberrechte sowie des Rechts der unkörperlichen Übertragung und Wiedergabe der Parship- Webseite sowie der einzelnen in ihr enthaltenen Inhalte. Die Nutzung sämtlicher Programme und der darin enthaltenen Inhalte, Materialien sowie Marken- und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken zulässig.
Nutzungs- und Urheberrechte. Die Nutzungs- und Urheberechte aller durch Fischer Programmierung erbrachten Dienstleistungen, welche im Rahmen des Vertrags individuell und kundenbezogen erbracht werden, gehen, soweit sie übertragbar sind, ab Zeitpunkt des Projektabschlusses und nach vollständiger Bezahlung der (Schluss-)Rechnung auf den Kunden über. Benützt Fischer Programmierung Software von Dritten, so verbleibt diesen sämtliche Rechte daran, ausser wenn zwischen dem Dritten, Fischer Programmierung und/oder dem Kunden eine anderwei- tige Vereinbarung besteht. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und allenfalls Zusatzbedingungen von Fischer Programmierung. Für Open Source Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. Informationen darüber können die Kunden jederzeit auf der Webseite des Anbieters einsehen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und ist damit ein- verstanden, dass die allfällig von Fischer Programmierung beigezogene Shop- und Websoftware nicht in deren Eigentum ist. Es steht in der Verantwortung des Kunden, für jegliches Material (wie Texte, Grafiken usw.), welches er auf seiner Webseite publiziert, die entsprechenden Nutzungs- und Urheberrechte zu besitzen be- ziehungsweise die Einwilligung des jeweiligen Urhebers einzuholen. Fischer Programmierung leitet Rechtsansprüche von Dritten aus Urheberechtsverletzungen oder anderen Ansprüchen an den Kun- den weiter. Etwaige Kosten der Rechtsverfolgung trägt ausschliesslich der Kunde.
Nutzungs- und Urheberrechte. 4.1. Die Nutzung von bestimmten Inhalten oder Funktionen der AWC-App kann spe- ziellen Bedingungen unterliegen.
Nutzungs- und Urheberrechte. . 9.1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber an den von Yanova individuell für den Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Auftrages geschaffenen Werken die Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vereinbarten Umfang. Ohne anderweitige Vereinbarung, gilt das Nutzungsrecht nur für die Schweiz. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei Yanova und sind, falls sie bereits an den Auftraggeber übertragen wurden, von diesem an Yanova zurück zu übertragen.
Nutzungs- und Urheberrechte. SPS räumt dem Vertragspartner während der Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an Terminal-Software, Schnittstellen- Software und App (nachstehend gemeinsam «Software») ein. Das Nut- zungsrecht darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SPS an verbundene Unternehmen des Vertragspartners oder Dritte übertragen werden. Alle Komponenten der Software sind urheberrechtlich geschützte Werke und dürfen nur zum bestimmungsgemässen Gebrauch verwendet wer- den. Der Vertragspartner darf die zur Verfügung gestellte Software nur zu Backup- und Archivierungszwecken kopieren. Jedes weitere Kopieren oder Abändern sowie jegliche weiteren Eingriffe in die Software sind verboten. Im Falle von Verstössen gegen die Bestimmungen in dieser Ziffer erlö- schen sämtliche Nutzungsrechte.
Nutzungs- und Urheberrechte. Worldline räumt dem Vertragspartner während der Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an der Giftcard-Plattform und der Gift- card-App ein. Das Nutzungsrecht darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Worldline an verbundene Unternehmen des Vertragspart- ners oder Dritte übertragen werden. Alle Komponenten der Giftcard-Plattform und der Giftcard-App sind urhe- berrechtlich geschützte Werke und dürfen nur zum bestimmungsgemässen Gebrauch verwendet werden. Der Vertragspartner darf die zur Verfügung gestellte Software nur zu Backup- und Archivierungszwecken kopieren. Jedes weitere Kopieren oder Abändern sowie jegliche weiteren Eingriffe in die Software sind verboten. Im Falle von Verstössen gegen die Bestimmungen in dieser Ziffer erlöschen sämtliche Nutzungsrechte.
Nutzungs- und Urheberrechte. 10.1. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die einmaligen Nutzungsrechte an allen gelieferten Scripten und Programmen. Das Copyright für alle Scripte und Programme ist Eigentum von MEDIWORKX.