Nutzungsart Musterklauseln

Nutzungsart. Ist der Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt eine gewerbliche Nutzung. In diesem Fall gelten nicht alle der obi- gen Xxxxxxxx für die Prämienberechnung.
Nutzungsart. H.5.1. Voraussetzung Die Prämie für Versicherungsverträge von Personenkraftwagen richtet sich in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der Nut- zungsart des Fahrzeuges. H.5.2. Tabelle Es sind folgende Nutzungsarten möglich: 1 ausschließlich privat 2 überwiegend privat 3 überwiegend geschäftlich 4 ausschließlich geschäftlich H.5.3. Definition der Nutzungsarten H.5.3.1. ausschließlich privat Eine ausschließlich private Nutzung liegt vor, sofern das Fahrzeug nur zu privaten Zwecken genutzt wird. Fahrten vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte und zurück werden ebenfalls als private Nutzung anerkannt. H.5.3.2. überwiegend privat Eine überwiegend private Nutzung liegt vor, sofern das Fahrzeug mindes- tens zu 51% privat genutzt wird. Fahrten vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte und zurück werden als private Nutzung anerkannt. H.5.3.3. überwiegend geschäftlich Eine überwiegend geschäftliche Nutzung liegt vor, sofern das Fahrzeug mindestens zu 50% geschäftlich genutzt wird. Fahrten vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte und zurück werden als private Nutzung anerkannt. H.5.3.4. ausschließlich geschäftlich Eine ausschließlich geschäftliche Nutzung liegt vor, sofern das Fahrzeug nur zu geschäftlichen Zwecken genutzt wird.
Nutzungsart. Die Verwendung beschränkt sich in der Tarifvariante Advanced auf den nichtgewerblichen Betrieb für Sport/Freizeit zum Zwecke des Fluges selbst sowie für Film-/Foto- und Videoaufnahmen zur privaten Verwendung. Die Veröffentlichung von Bildern und Filmen auf Social Media Plattformen gelten mitversichert, solange dies ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. In der Tarifvariante Pro sind Film-/Foto- und Videoaufnahmen aus der gewerblichen Kopter/Drohnennutzung (bis max. 15.000 EUR Jahresumsatz) mitversichert. Den für Ihren Vertrag gültigen Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice. Versicherungsschutz besteht in der Tarifvariante Advanced für maximal ein Gerät. In der Tarifvariante Pro für maximal drei Geräte (nur ein Gerät gleichzeitig in Nutzung).
Nutzungsart. Version 4_1 Nutzungsarten sind die Non-Display-Datennutzung, Anzeigedatennutzung, CFD-Informationsnutzung sowie die Weiterverteilung.
Nutzungsart. Version 0_0 Xxxxxxx 0_0 Xxxxxxxxxxxxx sind die Display-, Non-Display Information-Nutzung-Datennutzung, Anzeigedatennutzung, CFD -Informationsnutzung sowie die Weiterverteilung.
Nutzungsart. Der Raum darf nur für private Feiern genutzt werden. Eine anders geartete Veranstaltung, insbesondere zum Zwecke von Gewinnerwirtschaftung, ist untersagt.
Nutzungsart. Das Hockeyhaus darf nur für private Feiern genutzt werden. Dabei ist die beiliegende Hausordnung unbedingt einzuhalten. ( Siehe Haus und Anlage)
Nutzungsart. Die Verwendung beschränkt sich auf den nichtgewerblichen Betrieb für Sport/Freizeit zum Zwecke des Fluges selbst sowie für Foto-, und Filmaufnahmen zur privaten Verwendung. Den für Ihren Vertrag gültigen Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice. Versicherungsschutz besteht für maximal ein Gerät.
Nutzungsart. Die Lizenz erfasst die Nutzung für private und gewerbliche/freiberufliche Zwecke. Die Software darf auf einer beliebigen Anzahl von PCs installiert werden. Für Datensicherungszwecke darf eine Kopie auf Datenträger erstellt werden. Die Installation und Nutzung ist ausschließlich wie in der jeweiligen Versionsdokumentation beschrieben vorgesehen.
Nutzungsart. Bei Grafik-Design-Aufträgen werden praktisch immer „ausschließliche“ Rechte eingeräumt, d.h. niemand anderer als der Auftraggeber darf das urheberrechtlich geschätzte Werk nutzen. Dem Urheber bleibt nur das Recht auf Darstellung zur Eigenwerbung. (Bei Illustrationen ist hingegen eine Mehrfachnutzung üblich, es werden häufig nur „Werknutzungsbewilligungen“ eingeräumt). Eines von drei unterschiedlichen Rechten ist zur jeweils erwünschten Nutzung erforderlich: • - zweckgebundes Werknutzungsrecht ist auf einen bestimmten, gewünschten Zweck, ein „Thema“ wie Plakat, Briefpapier, Internet etc. beschränkt; • - Werknutzungsrecht ohne Zweckbindung gewährt unbeschränktes Recht zur Nutzung für jeden beliebigen Zweck wie z.B. ein Firmenlogo; • - Bearbeitungsrecht ist für jede Bearbeitung durch Dritte zusätzlich zum Werknutzungsrecht nötig. Dazu kommt der Fall, dass der Auftraggeber die Computerdaten zur Erleichterung für zukünftige Nutzung oder Bearbeitung erwerben will. Dies erfordert zusätzlich zum Bearbeitungsrecht den Erwerb der Daten, im Tabellenteil bezeichnet als: Nutzungs- und Bearbeitungsrecht durch Dritte samt Datenübergabe.