Leasingfahrzeuge Musterklauseln

Leasingfahrzeuge. Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
Leasingfahrzeuge. Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Mona- te überlassen werden.
Leasingfahrzeuge aa) Sofern im Vertrag gesondert vereinbart, ersetzt der Versi- cherer bei Totalschaden oder Verlust des geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Leasingvertrages die Dif- ferenz zwischen der Restleasingforderung ohne Zinsen (=abgezinst) und dem Wiederbeschaffungswert abzüglich der Entschädigungsleistung, der vereinbarten Selbstbetei- ligung, Rest- und Altteile und des noch für das Fahrzeug bestehenden Restwertes (GAP-Deckung).
Leasingfahrzeuge. Bei Leasingfahrzeugen wird in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung ein Beitragszuschlag von 10 % erhoben.
Leasingfahrzeuge. Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die gewerbsmä- ßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelas- sen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag min- destens sechs Monate überlassen werden. Anhang 4: nicht belegt Anhang 5: Besondere Vereinbarungen Es können zu einer Kraftfahrtversicherung Besondere Vereinbarungen (BV) ge- schlossen werden, die z. B. den Leistungsumfang einschränken. Neben den fol- gend aufgeführten gibt es weitere Besondere Vereinbarungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen können. Ob und ggf. welche Besondere Vereinbarung für Ihren Vertrag gilt, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Abweichend von A.2.4 gilt die Beschädigung, der Totalschaden, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeugs jeweils durch Entwendung in Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn, den Nach- folgestaaten des ehemaligen Jugoslawien und den Nachfolgestaaten der ehema- ligen Sowjetunion als nicht versichert. Abweichend von A.2.4 gilt die Beschädigung, der Totalschaden, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeugs jeweils durch Entwendung in Frankreich und Ita- lien als nicht versichert. Abweichend von A.2.4 gilt die Beschädigung, der Totalschaden, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeugs jeweils durch Entwendung in Albanien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn, den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien und den Nachfolge- staaten der ehemaligen Sowjetunion als nicht versichert. Abweichend von A.2.5.8 wird bei Beschädigung, Totalschaden, Zerstörung und Verlust des Fahrzeugs jeweils durch Entwendung in Frankreich und Italien eine zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 15 % des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs von der Entschädigung abgezogen. Die im Versicherungsschein, in Beitragsrechnungen und sonstigen Schriftstücken angegebenen Schadenfreiheitsrabatte und Beitragssätze dienen lediglich der Bei- tragsfestlegung. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, ge- ben wir diesem auf Anfrage gemäß I.9.2 Auskunft über den tatsächlichen Scha- denverlauf. Ein nach A.4.2 vereinbarter Rabatt-Schutz sowie Sondereinstufungen
Leasingfahrzeuge. Leasingfahrzeuge sind Pkw, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden. Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
Leasingfahrzeuge. A.2.2.3.5 Sind Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs (z. B. Leasing), können Sie den Baustein Schadenservice Basis nicht abschließen. A.2.2.4.1 Der Baustein Mobilitätsgarantie beinhaltet: a den Baustein Schadenservice Basis nach A.2.2.3 und b den Schutzbrief nach Abschnitt A.3. Beim Schutzbrief gilt bei der Vermittlung von Ersatzfahrzeugen statt A.3.6.2 folgen- de Regelung: Ersatzfahrzeug
Leasingfahrzeuge. Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhän- ger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fah- rers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mie- ter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlas- sen werden.
Leasingfahrzeuge. A.2.7.6.5 Sind Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs (z.B. Leasing), können Sie diese Kaskoversicherung nicht abschließen.
Leasingfahrzeuge. Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmä- ßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden. Sofern Sie mit uns den Werkstatt-Tarif mit Werkstattbindung vereinbart haben, gelten hierfür die Bestimmungen der Kaskoversicherung, so- fern in diesem Anhang nichts anderes vereinbart ist. Welchen Tarif Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem Antrag oder Versicherungsschein entnehmen.