Nutzungsgebühren. (1) Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen des Anhangs I sorgen die Parteien dafür, dass ihre einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Verfahren den Luftverkehrsvorschriften und -standards entsprechen, die in Anhang II Teil A aufgeführt sind.
Nutzungsgebühren. Zurzeit werden keine Nutzungsgebühren erhoben. Es gilt jedoch das Prinzip des „Nehmens und Gebens“. D.h. bei einer etwaigen Umgestaltung mitzuhelfen oder den Raum sauber zu hinterlassen versteht sich von selbst.
Nutzungsgebühren. Einmalgebühren und wiederkehrende Gebühren können auf einer Messung der tatsächlichen und der berechtigten Nutzung basieren. Der Kunde ist verpflichtet, die tatsächlichen Nutzungsdaten, wie in einer Anlage oder einem geschäftsfallbezogenen Dokument beschrieben, bereitzustellen. Nimmt der Kunde Änderungen an seiner Umgebung vor, die Auswirkungen auf die Nutzungsgebühren haben, ist der Kunde verpflichtet, dies Toshiba umgehend mitzuteilen und damit verbundene Gebühren zu bezahlen. Wiederkehrende Gebühren werden entsprechend angepasst.
Nutzungsgebühren. Die NSO schuldet SBA wiederkehrende Nutzungsgebühren. Die Gebühren und Konditionen können den jeweils aktuellen Preislisten von SBA entnommen werden Zusätzliche Dienstleistung wie Installation von SDC’s und / oder EDL werden von der NSO erbracht bzw. können bei SBA in Absprache bestellt werden.
Nutzungsgebühren. Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in Höhe von 600 bzw. 850 €* zu zahlen. Ebenso ist mit der Rechnung eine Kaution in Höhe von 500 € zu bezahlen. Der Gesamtbetrag ist spätestens 14 Arbeitstage nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch drei Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das von der Vermieterin benannte Konto zu überweisen. Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die übliche Reinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung abgegolten.
Nutzungsgebühren. Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt zu zahlen, dessen Höhe auf der Kosten-/Inventarliste vermerkt wurde. Der Betrag ist spätestens 14 Arbeitstage nach Erhalt der Rechnung auf das von dem Vermieter benannte Konto zu überweisen oder Bar zu zahlen.
Nutzungsgebühren. Nach Vereinbarung kann die Kunststation für 1 Tag, für 2 bis 4 Tage oder für 5 bis 10 Tage genützt werden, wobei die für Auf- und Abbau der Veranstaltungen benötigte Zeit im jeweiligen Zeitraum beinhaltet ist. Die Nutzungskosten hierfür betragen je nach Dauer 60,-, 100,- bzw. 200,- Euro und sind fällig spätestens vier Wochen vor Nutzungsbeginn. Ebenso spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 200,- Euro zu entrichten. Der Betrag ist zeitgereicht auf das Konto des mkb zu überweisen: Xxxxx Xxxx XXX 00000 / XXXX: XX00 0000 0000 0000 0000 / BIC: XXXXXXXXXXX Davon abweichende Regelungen sind möglich und müssen schriftlich festgehalten werden.
Nutzungsgebühren. Die für die Nutzung von cCredit anfallenden wiederkehrenden Gebühren werden, sofern nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus, ab dem Monat nach Lieferung der Terminals, in Rechnung gestellt. Die für die Nutzung einer Schnittstellen-Software, gemäss Ziffer 9.2, anfallenden Gebühren werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Lie- ferung der Schnittstellen-Software respektive, bei wiederkehrenden Gebühren, ab dem Monat nach Lieferung der Schnittstellen-Software, in Rechnung gestellt. Im Falle einer Kündigung durch den Vertragspartner besteht auf bereits entrichtete Gebühren kein Rückerstattungsanspruch.
Nutzungsgebühren. Zurzeit werden keine Nutzungsgebühren erhoben. Es gilt jedoch das Prinzip des „Nehmens und Gebens“. D.h. bei einer etwaigen Umgestaltung mitzuhelfen oder den Raum sauber zu hinterlassen versteht sich von selbst. Die Vorstandschaft ist berechtigt in Zukunft Nutzungsgebühren einzuführen.
Nutzungsgebühren. 1. Um den Einstieg in den Golfsport zu fördern, wird dem Golfspieler ein „Schnupperjahr“ zu besonderen Konditionen angeboten. Das Schnupperjahr beginnt am Tage der Unterzeichnung dieses Nutzungsvertra- ges und endet am 31.12. des gleichen Kalenderjahres. Die Gebühren hierfür ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührentabelle.