Common use of Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Clause in Contracts

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Die in A4-10.6 genannten Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- gungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungs- nehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahr- zeuge nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenhei- ten verletzt, gilt B3-3.3 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).

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Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Die in A4-10.6 genannten Fahrzeuge dürfen Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht ge- braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- gungsberechtigten gebrauchen Verfügungsberechtigten ge- brauchen darf. Der Versicherungs- nehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahr- zeuge nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur nicht von einem unbe- rechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentli- chen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr- erlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist ver- pflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von ei- nem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis Fahr- erlaubnis hat. Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenhei- ten verletztdiese Obliegenheiten ver- letzt, gilt B3-3.3 Ziffer 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).

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Samples: rhion.digital

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Die in A4A1-10.6 6.15 genannten Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werdenwer- den. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- gungsberechtigten Verfügungsberechtig- ten gebrauchen darf. Der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahr- zeuge nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgensor- gen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenhei- ten Obliegenheiten verletzt, gilt B3-3.3 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).

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Samples: www.gdv.de