Offerte Musterklauseln

Offerte. Der Unternehmer erstellt die Offerte gestützt auf die Anfrage bzw. Ausschreibung der AEW. Mit Einreichung der Offerte bestätigt der Unternehmer, dass ihm alle relevanten Tatsachen und Verhältnisse für die Berech- nung, Konstruktion und Ausführung des Werks bekannt sind. Die Offerte für die Werklieferung bzw. das Werk ist nach ▪ bewährten Konzeptionsgrundsätzen, ▪ unter Berücksichtigung des neusten Stands von Wissen- schaft und Technik, ▪ unter Verwendung von bestgeeignetem, neuwertigem Mate- rial und ▪ unter umfassender Einhaltung der massgebenden gesetz- Ziffer 2.2 Ziffer 3.1 Ziffer 3.2 Ziffer 3.3 Ziffer 3.4 Ziffer 3.5 Ziffer 3.6 lichen und behördlichen Bestimmungen sowie den einschlä- gigen Fachvorschriften auszuführen. Die Offertstellung (inkl. einer allfälligen Demonstration) erfolgt unentgeltlich, sofern in der Anfrage bzw. der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist. Die Offerte ist während der in der Anfrage bzw. Ausschreibung genannten Frist verbindlich. Ohne entsprechende Angabe gilt eine Frist von 90 Kalendertagen ab Eingang der Offerte. Die Mehrwertsteuer ist separat auszuweisen.
Offerte. Unsere Offerten sind zeitlich befristet gemäss Angabe. Sie sind vertraulich und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die diese Offerten bearbeiten. Die Preise bei unseren Of- ferten sind verbindlich und verstehen sich bei Barzahlung vor Fahrtantritt. Bei Pauschalvereinba- rungen gilt der Preis für die vereinbarte Auftragszeit. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wird, in Schweizer Franken, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Offerte. Le offerte vengono accettate in franchi svizzeri sotto forma di offerte personali durante le sessioni d’asta o come offerte scritte o telefoniche. – Le offerte personali in sala vengono fatte mediante segni inequivocabili; non vengono distribuiti numeri agli of- ferenti. – Le offerte scritte devono essere consegnate al più tardi entro 24 ore dalla rispettiva giornata d’asta; non ven- gono accettate offerte inferiori alla metà del prezzo sti- mato più elevato. – Le offerte telefoniche devono essere preannunciate per iscritto al più tardi entro 2 giorni dalla rispettiva gior- nata d’asta; vengono accettate offerte a partire da un prezzo stimato superiore a CHF 500.–. È esclusa qualsiasi responsabilità della casa d’aste per offerte scritte o offerte telefoniche preannunciate che non ven- gono prese in considerazione. Ogni offerta fatta è vincolante e non può essere ritirata; l’offerente rimane vincolato alla sua offerta finché non viene superata o rifiutata dalla casa d’aste. Eventuali offerte doppie devono essere contestate subito e in questi casi si procede ad una ripresa immediata della pro- cedura d’asta o d’offerta; se non viene fatta nessuna offerta superiore, si decide mediante sorteggio; in caso di offerte identiche fatte da offerenti presenti personalmente e offe- renti non presenti, l’aggiudicazione spetta all’offerente che ha presentato l’offerta scritta e nel caso di un’offerta tele- fonica all’offerente presente personalmente.
Offerte. Unsere Offerten sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
Offerte. 1. Die Offerten von Gelpell erfolgen freibleibend, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Allfällige den Offerten beigefügte Unterlagen wie beispielsweise Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben, sowie Grössen und beigefügte Muster sind nur verbindlich, so- weit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden (und verleiben im Eigentum von Gelpell; sie sind auf Verlangen von Gelpell zu retournieren). Abweichungen in den Ausführungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 2. Für den Auftragsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch Gelpell massge- bend. 3. Sämtliche Produktbeschreibungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht von Gelpell. Die in den Verkaufsunterlagen und auf der Website xxx.xxxxxxx.xxx enthaltenen Produkte sind rechtlich geschützt; Nachproduk- tion und Imitationen dieser Produkte sind verboten und werden sanktioniert.
Offerte. Offerte sind verbindlich, wenn sie schriftlich sind. Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes durch den Kunden zustande. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftra- ges sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.
Offerte. Offerten sind für beide Parteien unverbindlich und haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbar wurde. Die Preise in den Offerten verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Offerte wird durch die Auftragsbestätigung vor Auftragsbeginn in einen Vertrag umgewandelt.
Offerte. Alvorens een reparatie wordt uitgevoerd, zal een Technicus een onderzoek uitvoeren naar de vermoedelijke oorzaak van de gemelde storing. Aan de hand daarvan zal Miele een zo nauwkeurig mogelijke begroting opstellen van de benodigde onderdelen, voorrijkosten, arbeidsloon en eventuele transportkosten.
Offerte. 2.1 Die Bindungsfrist für MECHA ist in der Offerte aufgeführt. Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich. 2.2 Auch sind der Offerte beigelegte Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen oder Abbildungen, sowie Leistungs-, Gewichts- oder Volumenangaben vor Abschluss der Vereinbarung unverbindlich. 2.3 Die im Rahmen der Offertabgabe eingereichten Unterlagen verbleiben im Eigentum von MECHA. Sie dürfen ohne ihre vorgängige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch für eigene Zwecke des Bestellers verwendet werden.