Online-Rechtsberatung Musterklauseln

Online-Rechtsberatung. Bei Rechtsschutz-Fällen, in denen unsere Eintrittspflicht besteht, können Sie auch eine Online-Rechtsberatung nutzen. Das elektronische Formular für die Inanspruchnahme der Online-Rechtsberatung finden Sie unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx im Bereich Service, Online- Rechtsberatung. Die Serviceleistung Online-Rechtsberatung können Sie ohne gesondertes Entgelt nur in Anspruch nehmen, wenn unsere Eintrittspflicht besteht. Stellt sich im Einzelfall heraus, dass wir die Kosten für den Service nicht übernehmen, können Sie den Service trotzdem in Anspruch nehmen, wenn Sie einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit unserem Servicepartner abschließen und die Kosten selbst tragen.
Online-Rechtsberatung. (1) Bei Rechtsschutzfällen können Sie auch eine Online-Rechtsberatung nutzen. Das elektronische Formular für die Inanspruchnahme der Online-Rechtsberatung finden Sie unter xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx im Bereich Kundenservice, Serviceleistung IDEAL RechtSchutz.
Online-Rechtsberatung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Online-Rechtsberatung für einen Rat oder eine Auskunft durch einen von uns ausge­ wählten Rechtsanwalt bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnis­ ses. Dies gilt auch bei konkreten Rechtsfragen zu einfachen Verträgen oder Dokumenten, die in deutscher Sprache abge­ fasst sind. § 3 findet - mit Ausnahme von Abs. 2 h) - keine An­ wendung. Eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbe­ teiligung fällt nicht an. Die Angelegenheit muss aufgrund eines einfach zu erfassen­ den Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Online-Rechtsberatung geeignet sein. Dieser Service besteht soweit deutsches Recht Anwendung fin­ det. Während der Vertragslaufzeit übernehmen wir maximal fünf Fälle pro Kalenderjahr. Die Zugangsseite für die Inanspruchnahme der Online-Rechts­ beratung finden Sie unter xxx.xxxxxx.xx im Bereich Rechts­ schutzversicherung. Hierüber haben Sie auch Zugriff auf Mus­ tertexte und Formulare zu verschiedenen Rechtsbereichen. B RS 1 (01.01.2022) 3002AVR011 D Versicherungsschutz besteht für ein Beratungsgespräch mit ei­ nem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar über die Erstellung oder Änderung einer/eines rechtswirksa­ men Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Testaments. Diese Leistung können Sie und die mitversicherten Personen je einmal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Eine im Versiche­ rungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung fällt nicht an. Eine Schadensbelastung im ggf. vereinbarten Schadensfrei­ heits-System nach § 32 findet für diese Leistungen nicht statt. Wenn Sie den Zusatzbaustein „LeistungsPlus“ vereinbart haben (sie­ he Versicherungsschein), gelten für Ihren privaten Lebensbereich fol­ gende Erweiterungen des Versicherungsschutzes: In Erweiterung von § 2 e) umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Einspruchsver­ fahren gegen Steuerbescheide. Diese Erweiterung gilt auch für Immobilien, soweit hierfür Versicherungsschutz nach § 29 be­ steht. In Erweiterung von § 2 i) bb) besteht auch dann Versicherungs­ schutz, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen vorgeworfen wird (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind). Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen vor­ sätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, uns die entstan­ denen Kosten zu erstatten. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbre­ chen v...
Online-Rechtsberatung. Wir übernehmen als besonderen Service die Kosten für die Online- Rechtsberatung in allen versicherten Angelegenheiten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht. Kompetente und unabhängige Rechtsanwälte lösen schriftlich Ihre Rechtsfragen in allen Rechtsgebieten. Ein umfangreiches Angebot an Musterverträgen, Musterschreiben, Formularen und Checklisten aus sämtlichen Rechtsgebieten steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Ständig erweitert und aktualisiert
Online-Rechtsberatung vermittelt der Versicherer via Internet über das Kundenportal der BGV / Badischen Versicherungen eine schriftliche Online-Rechtsberatung. Im Rahmen dieser Online-Rechtsberatung erhält der Versicherungsnehmer durch selbstständige Rechtsanwälte eine erste zeitnahe schriftliche Einschätzung des rechtlichen Problems und eine Beurteilung der Erfolgsaussichten für eine Weiterverfolgung der möglichen Ansprüche bzw. eine konkrete Hilfestellung für die weitere Vorgehensweise.
Online-Rechtsberatung. Bei Vorliegen eines Beratungsbedarfs vermitteln wir Ihnen auf Wunsch eine Online-Rechtsberatung.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und