Common use of Organisation Clause in Contracts

Organisation. Die Teilnahme eines Mitarbeiters am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig und kann jeder Zeit vom Mitarbeiter beendet werden. Die betroffenen Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, über Diagnosen oder Ursachen der Arbeitsunfähigkeit Auskunft zu erteilen. Die Personalabteilung ermittelt die Mitarbeiter, denen die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement angeboten werden soll. • Mitarbeiter, die in einem zusammenhängenden Zeitraum länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Diese werden von der Personalabteilung schriftlich zu einem Informationsgespräch „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ eingeladen Dies erfolgt nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorgesetzten spätestens nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Die Teilnahme hieran ist freiwillig. Die betreffenden Mitarbeiter haben die Xxxx zu dem BEM- Beauftragten auf Wunsch weitere Beteiligte zu benennen. Wir unterscheiden • Mitarbeiter die z.B. ein Bein gebrochen haben • Mitarbeiter deren Erkrankungsursache im Dunkeln liegt sowie • Mitarbeiter, deren Fehlzeiten sich über einen Zeitraum von 12 Monaten auf mehr als sechs Wochen summieren. Diese erhalten von der Personalabteilung nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorgesetzten, eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Dieser betreffende Mitarbeiterkreis wird quartalsweise / monatlich von der Personalabteilung ermittelt. Die weitere Vorgehensweise ist in beiden Fällen wie folgt: Im Beratungsgespräch hat der BEM-Beauftragte die Aufgabe, den betreffenden Mitarbeiter über die Ziele und Aufgaben des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zu informieren. Danach entscheidet der Beschäftigte, ob er das BEM in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Ist es der Wunsch des Arbeitnehmers, am Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen, so findet ein Beratungsgespräch statt. Die betreffenden Mitarbeiter haben die Xxxx zu dem BEM-Beauftragten auf Wunsch weitere Beteiligte zu benennen. In dem Beratungsgespräch ist das erste Ziel die gemeinsame Analyse der aktuellen Situation sowie die Klärung, ob Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in der beruflichen Arbeitssituation liegen. Danach soll die Einleitung, Organisation und Koordination von Maßnahmen folgen. Nach Abschluss des BEM bewertet der Mitarbeiter zur Qualitätssicherung das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist abgeschlossen, wenn die unter Punkt 2 genannten Ziele und Aufgaben erreicht wurden bzw. nach einem oder mehreren Gesprächen festgestellt werden muss, dass sie sich nicht erreichen lassen. Auch dies ist einvernehmlich mit dem Beschäftigten festzustellen und schriftlich zu dokumentieren. Ggf. kommt, sofern die Voraussetzungen erneut erfüllt sind, nach einem angemessenen Zeitraum (ca. 12 Monate) ein erneutes Betriebliches Eingliederungsmanagement in Betracht. Der Mitarbeiter hat ebenfalls jeder Zeit die Möglichkeit von sich aus das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu beenden, ohne, dass er dazu verpflichtet ist Xxxxxx zu nennen. Der Betriebsrat/ Mitarbeitervertretung wird über den Beginn und Abschluss jedes einzelnen BEM-Falles schriftlich informiert.

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Samples: Betriebsvereinbarung, Betriebsvereinbarung

Organisation. Zur Steuerung des Konsolidierungs- und Modernisierungsprozesses wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Die Teilnahme eines Mitarbeiters am Betrieblichen Eingliederungsmanagement Steuerungsgruppe behandelt grundsätzliche Angelegenheiten des Konsolidierungs- und Modernisierungsprozesses. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: • Erarbeitung, Bewertung und Prüfung von Vorschlägen sowie die Aus- wertung und Evaluation bisher durchgeführter Maßnahmen zur Haus- haltskonsolidierung und Verwaltungsreform (z.B. Einführung grundle- gend neuer Arbeitsmethoden, Arbeitzeitfragen, Qualifizierung von Be- schäftigten, E-Government, Fragen der interkommunalen Zusammen- arbeit), • Begleitung und Bewertung der Bestandsaufnahme und aufgabenkriti- schen Analyse der kommunalen Dienstleistungen, • Vorberatung und Begutachtung von eingebrachten Vorschlägen zu Rechtsformänderungen (z. B. Gründung von Zweckverbänden, Kom- munalunternehmen, privatrechtlichen Unternehmen) oder zur Grün- dung von Eigenbetrieben, • Angelegenheiten externer Beraterleistungen, • Einrichtung von Projekt- und Arbeitsgruppen, Suchzirkeln o.ä.. Diese berichten der Steuerungsgruppe bei Bedarf. Ein/e Vertreter/in des zuständigen örtlichen Personalrates bzw. des Gesamtpersonalra- tes ist freiwillig und kann jeder Zeit vom Mitarbeiter beendet als Mitglied im Gremium zu berücksichtigen. Stellungnahmen von betroffenen Personalräten bzw. Mitarbeiter/innen können von den Mitgliedern der Steuerungsgruppe in die Steuerungsgruppe einge- bracht werden. Die betroffenen Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, über Diagnosen oder Ursachen der Arbeitsunfähigkeit Auskunft zu erteilenDer Konsolidierungs- und Modernisierungsprozess wird vom Oberbürgermeister geleitet. Die Personalabteilung ermittelt die MitarbeiterSteuerungsgruppe trifft sich in der Regel monatlich. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind: • Herr OBM • der Referent für Allgemeine Verwaltung • der Finanzreferent • ein/e Vertreter/in des Gesamtpersonalrates • ein/e Vertreter/in der Gewerkschaft ver.di • ein/e Vertreter/in des Beamtenbundes. Sachverständige (Dienststellen- bzw. Werkleiter/innen, denen die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement angeboten Projektbeauftragte, Frauenbeauftragte) werden soll. • Mitarbeiter, die in einem zusammenhängenden Zeitraum länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Diese werden von der Personalabteilung schriftlich zu einem Informationsgespräch „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ eingeladen Dies erfolgt nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorgesetzten spätestens nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeitbei Bedarf hinzugezogen. Die Teilnahme hieran ist freiwillig. Die betreffenden Mitarbeiter haben die Xxxx zu dem BEM- Beauftragten auf Wunsch weitere Beteiligte zu benennen. Wir unterscheiden • Mitarbeiter die z.B. ein Bein gebrochen haben • Mitarbeiter deren Erkrankungsursache Mitglieder des Gesamtpersonalrats bestimmen ihre Vertretung im Dunkeln liegt sowie • MitarbeiterEinzel- fall. Dem Referat für Allgemeine Verwaltung obliegt die organisatorische Federfüh- rung. Ziel der Steuerungsgruppe ist es, deren Fehlzeiten sich über einen Zeitraum von 12 Monaten auf mehr als sechs Wochen summieren. Diese erhalten von der Personalabteilung nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorgesetzten, eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Dieser betreffende Mitarbeiterkreis wird quartalsweise / monatlich von der Personalabteilung ermittelt. Die weitere Vorgehensweise ist in beiden Fällen wie folgt: IEntscheidungen im Beratungsgespräch hat der BEM-Beauftragte die Aufgabe, den betreffenden Mitarbeiter über die Ziele und Aufgaben des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zu informieren. Danach entscheidet der Beschäftigte, ob er das BEM in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Ist es der Wunsch des Arbeitnehmers, am Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen, so findet ein Beratungsgespräch statt. Die betreffenden Mitarbeiter haben die Xxxx zu dem BEM-Beauftragten auf Wunsch weitere Beteiligte zu benennen. In dem Beratungsgespräch ist das erste Ziel die gemeinsame Analyse der aktuellen Situation sowie die Klärung, ob Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in der beruflichen Arbeitssituation liegen. Danach soll die Einleitung, Organisation und Koordination von Maßnahmen folgen. Nach Abschluss des BEM bewertet der Mitarbeiter zur Qualitätssicherung das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist abgeschlossen, wenn die unter Punkt 2 genannten Ziele und Aufgaben erreicht wurden bzw. nach einem oder mehreren Gesprächen festgestellt werden muss, dass sie sich nicht erreichen lassen. Auch dies ist einvernehmlich mit dem Beschäftigten festzustellen und schriftlich zu dokumentieren. Ggf. kommt, sofern die Voraussetzungen erneut erfüllt sind, nach einem angemessenen Zeitraum (ca. 12 Monate) ein erneutes Betriebliches Eingliederungsmanagement in Betracht. Der Mitarbeiter hat ebenfalls jeder Zeit die Möglichkeit von sich aus das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu beenden, ohne, dass er dazu verpflichtet ist Xxxxxx zu nennen. Der Betriebsrat/ Mitarbeitervertretung wird über den Beginn und Abschluss jedes einzelnen BEM-Falles schriftlich informiertKonsens anzustreben.

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Samples: Rahmenvereinbarung Zur Haushaltskonsolidierung Und Weiterentwicklung Der Nürnberger Stadtverwaltung

Organisation. Die Teilnahme eines Mitarbeiters am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig 7 Geschäftsführung und kann jeder Zeit vom Mitarbeiter beendet werdenVertretung 1. Die betroffenen Mitarbeiter sind nicht verpflichtetGesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Is nur ein geschäftsführer vorhanden, über Diagnosen so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder Ursachen durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann ferner einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Arbeitsunfähigkeit Auskunft Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu erteilenvertreten (=Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB) 2. Die Personalabteilung ermittelt Geschäftsführer bedürfen im Innenverhältnis zur Vornahme bestimmter Geschäfte der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Einzelheiten werden durch Gesellschafterbeschlüsse oder in den Anstellungs- bzw. Dienstverträgen mit den Geschäftsführern geregelt. 1. Die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung richtet sich nach dem Gesetz und diesem Gesellschaftsvertrag. 2. Die Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn dies nach dem Gesetz oder nach den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags erforderlich ist oder wenn die MitarbeiterEinberufung aus sonstigen Gründen im Interesse der Gesellschaft liegt, denen mindestens jedoch einmal im Jahr. 3. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung obliegt der Geschäftsführung. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement angeboten werden sollEinberufung durch einen Geschäftsführer ausreichend. • Mitarbeiter§50 GmbHG bleibt unberührt. 4. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt durch Einschreibebrief an die letztbekannte Adresse der Gesellschafter oder per E-Mail an die letztbekannte E-Mail-Adresse der Gesellschafter unter Bekanntgabe der Tagesordnung sowie des Versammlungstages und des Versammlungsortes. Zwischen dem Tag der Absendung und dem Tag der Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen. 5. Eine Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Stimmen bei Beginn der Versammlung vertreten sind und die Beschlussfähigkeit von den Geschäftsführern in einem zusammenhängenden Zeitraum länger vertretungsberechtigter Zahl festgestellt wurde. Nachträgliche Ereignisse haben auf die Beschlussfähigkeit keine Auswirkung. Erweist sich die Versammlung als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sindbeschlussunfähig, so ist durch die Geschäftsführung nach der ersten Gesellschafterversammlung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen innerhalb von weiteren 14 Tagen eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese werden von ist ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Stammkapitals beschlussfähig. Hierauf ist in der Personalabteilung schriftlich zu einem Informationsgespräch „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ eingeladen Dies erfolgt nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorgesetzten spätestens nach sechs Wochen ArbeitsunfähigkeitEinberufung hinzuweisen. 6. Die Teilnahme hieran ist freiwillig. Die betreffenden Mitarbeiter haben die Xxxx zu dem BEM- Beauftragten auf Wunsch weitere Beteiligte zu benennen. Wir unterscheiden • Mitarbeiter die z.B. ein Bein gebrochen haben • Mitarbeiter deren Erkrankungsursache im Dunkeln liegt sowie • Mitarbeiter, deren Fehlzeiten sich über einen Zeitraum von 12 Monaten auf mehr als sechs Wochen summieren. Diese erhalten von Gesellschafterversammlung findet in der Personalabteilung nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorgesetzten, eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Dieser betreffende Mitarbeiterkreis wird quartalsweise / monatlich von der Personalabteilung ermittelt. Die weitere Vorgehensweise ist in beiden Fällen wie folgt: Im Beratungsgespräch hat der BEM-Beauftragte die Aufgabe, den betreffenden Mitarbeiter über die Ziele und Aufgaben des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zu informieren. Danach entscheidet der Beschäftigte, ob er das BEM in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Ist es der Wunsch des Arbeitnehmers, am Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen, so findet ein Beratungsgespräch Regel via Videotelefonie statt. Die betreffenden Mitarbeiter haben Beschlüsse der Gesellschafter werden grundsätzlich in Gesellschafterversammlungen gefasst. Gesellschafterbeschlüsse können jedoch auch außerhalb einer Gesellschafterversammlung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail gefasst werden, wenn sich alle Gesellschafter mit dieser Art der Beschlussfassung einverstanden erklären oder widerspruchslos an ihr beteiligen, sofern von Gesetzes wegen nicht zwingend eine notarielle Beurkundung der Beschlussfassung vorgesehen ist. Die Gesellschafterversammlung bestimmt durch Mehrheitsbeschluss einen Versammlungsleiter. 7. Die gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren und von jedem Gesellschafter zu unterzeichnen. Die Aushändigung des vollständig unterzeichneten Protokolls als Anhang per E-Mail genügt. 8. Wurde die Xxxx zu dem BEM-Beauftragten auf Wunsch weitere Beteiligte zu benennenGesellschafterversammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden. 9. In dem Beratungsgespräch ist das erste Ziel die gemeinsame Analyse der aktuellen Situation sowie die Klärung, ob Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit Die Abstimmung in der beruflichen Arbeitssituation liegenGesellschafterversammlung erfolgt nach der Zahl der Geschäftsanteile gemäß § 6. Danach soll die EinleitungJeder Geschäftsanteil gewährt eine Stimme. 10. Die Beschlussfassung erfolgt, Organisation soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen und Koordination der Gesellschaftsvertrag keine anderweitige Regelung vorsieht, mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen. 11. Soweit es sich bei Gesellschaftern um juristische Personen handelt, werden diese in der Gesellschafterversammlung von Maßnahmen folgenderen Organen nach Maßgabe ihrer satzungsmäßigen Vertretungsregelungen vertreten. Nach Abschluss des BEM bewertet Jeder Gesellschafter kann sich in der Mitarbeiter zur Qualitätssicherung das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist abgeschlossen, wenn die unter Punkt 2 genannten Ziele und Aufgaben erreicht wurden bzw. nach einem Gesellschafterversammlung durch einen anderen Gesellschafter oder mehreren Gesprächen festgestellt werden muss, dass sie sich nicht erreichen durch einen Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe vertreten lassen. Auch dies ist einvernehmlich mit dem Beschäftigten festzustellen und schriftlich zu dokumentierenÜber die Vertretung durch andere Personen sowie über die Teilnahme von Beiständen entscheidet die Gesellschafterversammlung. 12. GgfGesellschafterbeschlüsse können nur innerhalb eines Monats ab Zugang des Protokolls gemäß Abs. kommt, sofern die Voraussetzungen erneut erfüllt sind, nach einem angemessenen Zeitraum (ca. 12 Monate) ein erneutes Betriebliches Eingliederungsmanagement in Betracht. Der Mitarbeiter hat ebenfalls jeder Zeit die Möglichkeit von sich aus das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu beenden, ohne, dass er dazu verpflichtet ist Xxxxxx zu nennen. Der Betriebsrat/ Mitarbeitervertretung wird über den Beginn und Abschluss jedes einzelnen BEM-Falles schriftlich informiert7 angefochten werden.

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Samples: Gesellschaftsvertrag