Common use of Organisation Clause in Contracts

Organisation. Soweit nichts anderes bestimmt ist, überprüft die zuständige Landesmedienanstalt die Einhaltung der Bestimmungen nach diesem Staatsvertrag. Sie trifft entsprechend den Bestimmungen dieses Staatsvertrages die jeweiligen Entscheidungen. Satz 1 und 2 gelten nicht für Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios.

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Samples: Medienstaatsvertrag, Medienstaatsvertrag (Mstv), Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland

Organisation. Soweit nichts anderes bestimmt ist, überprüft die zuständige Landesmedienanstalt Landesmedienanst alt die Einhaltung der Bestimmungen nach diesem Staatsvertrag. Sie trifft entsprechend den Bestimmungen dieses Staatsvertrages die jeweiligen Entscheidungen. Satz 1 und 2 gelten nicht für Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios.

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Samples: Medienstaatsvertrag

Organisation. Soweit nichts anderes bestimmt ist, überprüft die zuständige Landesmedienanstalt Landesmedien- anstalt die Einhaltung der Bestimmungen nach diesem Staatsvertrag. Sie trifft entsprechend den Bestimmungen dieses Staatsvertrages die jeweiligen EntscheidungenEntschei- dungen. Satz 1 und 2 gelten nicht für Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen zusammenge- schlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios.

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Samples: Medienstaatsvertrag (Mstv)

Organisation. Soweit nichts anderes bestimmt ist, überprüft die zuständige Landesmedienanstalt die Einhaltung Ein- haltung der Bestimmungen nach diesem Staatsvertrag. Sie trifft entsprechend den Bestimmungen Bestim- mungen dieses Staatsvertrages die jeweiligen Entscheidungen. Satz 1 und 1und 2 gelten nicht für Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios.

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Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland

Organisation. Soweit 1Soweit nichts anderes bestimmt ist, überprüft die zuständige Landesmedienanstalt die Einhaltung der Bestimmungen nach diesem Staatsvertrag. Sie 2Sie trifft entsprechend den Bestimmungen dieses Staatsvertrages die jeweiligen Entscheidungen. Satz 3Satz 1 und 2 gelten nicht für Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios.

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Samples: Medienstaatsvertrag (Mstv)

Organisation. Soweit nichts anderes bestimmt ist, überprüft die zuständige Landesmedienanstalt die Einhaltung der Bestimmungen nach diesem Staatsvertrag. Sie trifft entsprechend den Bestimmungen dieses Staatsvertrages die jeweiligen Entscheidungen. Satz 1 und 2 gelten nicht für Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen LandesrundfunkanstaltenLandesrund- funkanstalten, des ZDF und des DeutschlandradiosDeutschlandradio.

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Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienverordnung in Deutschland