Pachtvertrag eine Sache oder ein Recht zum Gebrauch und zur Nutzung • Pachtzins
Pachtvertrag. 581 Pachtvertrag
(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuß der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.
(2) Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrages sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.
(1) Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet, so obliegt dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke.
(2) Der Verpächter ist verpflichtet, Inventarstücke zu ersetzen, die infolge eines vom Pächter nicht zu vertretenden Um- stands in Abgang kommen. Der Pächter hat jedoch den gewöhnlichen Abgang der zum Inventar gehörenden Tiere insoweit zu ersetzen, als dies einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht.
(1) Übernimmt der Pächter eines Grundstücks das Inventar zum Schätzwert mit der Verpflichtung, es bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert zurückzugewähren, so trägt er die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars. Innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft kann er über die einzelnen In- ventarstücke verfügen.
(2) Der Pächter hat das Inventar in dem Zustand zu erhalten und in dem Umfang laufend zu ersetzen, der den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht. Die von ihm angeschafften Stücke werden mit der Einverleibung in das Inventar Eigentum des Verpächters.
(3) Bei Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter das vorhandene Inventar dem Verpächter zurückzugewähren. Der Verpächter kann die Übernahme derjenigen von dem Pächter angeschafften Inventarstücke ablehnen, welche nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft für das Grundstück überflüssig oder zu wertvoll sind; mit der Ablehnung geht das Eigentum an den abgelehnten Stücken auf den Pächter über. Besteht zwischen dem Gesamtschätzwert des ü- bernommenen und dem des zurückzugewährenden Inventars ein Unterschied, so ist dieser in Geld auszugleichen. Den Schätzwerten sind die Preise im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses zugrunde zu legen.
(1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inven- tar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Inventarstücken zu.
(2) Der Verpäc...
Pachtvertrag. Über die Pachtgegenstände wird ein Pachtvertrag abgeschlossen. In ihm können vorstehende Bedingungen im Einzelfall ergänzt und die Anwendung einzelner Bestimmungen ausgeschlossen werden.
Pachtvertrag. Zwischen der Stadt Bad Münstereifel, vertreten durch die Bürgermeisterin, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxx Xxxxxxxxxxxx, nachfolgend „Verpächter“ genannt, und nachfolgend „Pächter“ genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: Der Verpächter verpachtet dem Pächter das Grundstück: Gemarkung Flu Flurstück Nutzungsart Bezeichnung extensives Grünland alle Flächen für die Dauer vom 11.11.2022 bis zum 10.11.2027 (5 Jahre). Die Pacht beträgt jährlich € einschließlich Nebenkosten, in Worten: EURO. Die Pacht ist in einer Summe, spätestens am 11.11. eines jeden Jahres für das abgelaufene Pachtjahr, auf das Konto des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel zu zahlen. Bankverbindung: Kreissparkasse Euskirchen, IBAN: DE 27 38 25 0110 000 1555 895.
Pachtvertrag. Zur Reduzierung der Herstellungskosten auf die reinen Netto-Kosten (Vorsteuerabzug) muss der Eigentümer und Bauherr der Halle, die Stadion KG, in Zusammenhang mit der Halle selbst umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze erzielen. Nach Abstimmung mit der Finanzverwaltung wird die Halle daher im Rahmen eines Pachtvertrages an die Stadt überlassen. Der ursprünglich angedachte Investitionszuschuss in Höhe der Herstellungskosten wird damit durch eine entsprechende Pacht ersetzt. Damit zusätzliche Finanzierungskosten bei der Stadion KG vermieden werden, leistet die Landeshauptstadt diese Pachtzahlungen im Voraus nach Baufortschritt. Wirtschaftlich kommt dies sowohl für die Landeshauptstadt und als auch für die Stadion KG dem geplanten Investitionszuschuss gleich. Nachstehend werden die wesentlichen Inhalte des Vertrages erläutert: - Der Pachtvertrag läuft vom 1. April 2011 bis zum 30. Juni 2040. Die Laufzeit ist damit ein Jahr kürzer als diejenige des Pachtvertrages mit der VfB-Betriebs-gesellschaft über die Mercedes-Benz-Arena; dies ist aus steuerlichen Gründen (Vermeidung der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums zur Landeshauptstadt) bedingt. Über die Fortsetzung des Pachtverhältnisses ist zu gegebener Zeit zu verhandeln. - Der Pachtzins für die gesamte Laufzeit entspricht den Investitionskosten der Stadion KG und wird anteilig entsprechend dem Baufortschritt als Pachtvorauszahlung geleistet. - Die Landeshauptstadt trägt die üblichen Betriebs- und Nebenkosten (mit Ausnahme der Gebäudebrandversicherung und der Niederschlagswassergebühr) sowie die Instandhaltung und Instandsetzung (außer Dach und Fach). - Außerdem erstattet die Landeshauptstadt anteilig jenen Mehraufwand der Stadion KG, der ihr durch die Existenz der Sportveranstaltungshalle entsteht („Spartenrechnung“, je 20 % des Geschäftsbesorgungsentgelts an die VMS KG sowie der Kosten für die Jahresabschlussprüfung und die Steuerberatung). Dies ist der vertraglichen Regelung mit dem VfB Stuttgart geschuldet, nach der dieser die Verluste der Stadion KG (begrenzt bis zur Höhe seiner Einlage von 27 Mio. €) tragen muss, andererseits aber nicht mit Aufwendungen für die Sportveranstaltungshalle belastet werden darf. - Innerhalb der Pachtsache stehen der Landeshauptstadt sämtliche Marketingrechte (insb. Reiterwerbung, Fahnen, Banner, Plakate, Gebäudevermarktung einschl. Vermarktung der Videotafel usw.) sowie die Gastronomie- und Lieferrechte (mit Ausschluss der Bewirtung von Besuchern des Stadionpächters) zu. ...
Pachtvertrag. Ueber jede Pacht ist ein Vertrag abzuschliessen. Die erstmalige Pacht- dauer liegt nach dem geltenden Gesetz in der Regel bei 9 Jahren. Für die Verpachtung der Alpen sowie einzelnen Grundstückteilen, gilt die Pachtdauer von 6 Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr. Wird nicht, oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Jahre, sofern ge- setzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.
Pachtvertrag. Die Stadt Karlsruhe verpachtet an § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 10
Pachtvertrag. Pachtvertrag und Mietvertrag sind sich sehr ähnlich. Beim Pachtvertrag erzielt man im Gegensatz zum Mietvertrag durch das gemietete Objekt allerdings einen Gewinn oder Ertrag. Beispiel: Herr Xxxxxx pachtet einen Obstgarten. Er muss jeden Monat 200 € dafür bezahlen. Das Obst, was er im Xxxxxx in diesem Garten erntet, gehört ihm.
Pachtvertrag. Pachtvertrag und Mietvertrag sind sich . Beim Pachtvertrag erzielt man durch das gemietete Objekt allerdings
Pachtvertrag. Der Pachtvertrag, alle Nachträge und zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.