Pachtzins Musterklauseln

Pachtzins. Die Pacht für den Kleingarten und für die auf den Kleingarten entfallende anteilige Gemeinschaftsfläche (Wege, Parkplatz usw.) sowie nicht verpachteter Gärten beträgt zurzeit € pro m² im Jahr. Veränderungen des Pachtzinses gemäß den Festlegungen des BKleingG § 5 werden dem Pächter durch schriftliche Mitteilung bekannt gegeben. Die Gesamtjahrespacht ist bis zum (Tag, Monat) eines jeden Jahres oder dem laut Jahresrechnung mitgeteilten Termin an den Verpächter auf das Konto
Pachtzins. 7.1. Umsatzpacht ≥ anwendbar ≥ nicht anwendbar (Zutreffendes ankreuzen!) 7.1.1.Der Pachtzins richtet sich nach dem Umsatz. 7.1.2.Der Pächter hat aufgrund des monatlichen Bruttoumsatzes des Unternehmens (sämtliche Einnahmen) folgende Pachtzinse zu entrichten: % bis zum Umsatz von CHF (Grundumsatz) 7.1.3.Der Pächter ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen und den jährlichen Geschäftsabschluss dem Verpächter unaufgefordert und unter Beilage der notwendigen Belege zuzustellen. 7.1.4.Der Verpächter (resp. eine von ihm beauftragte Xxxxxx) ist berechtigt, jederzeit und unangemeldet Einsicht in die Geschäftsbücher des Pächters zu nehmen. Der Pächter hat die notwendigen Belege aufzubewahren. 7.2. Staffelung ≥ anwendbar ≥ nicht anwendbar (alternativ zur Umsatzpacht!) Für das 1. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 2. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 3. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 4. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 5. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 6. Pachtjahr: netto CHF pro Monat. 7.3. Gleichbleibender Pachtzins (anwendbar sofern, weder Umsatzpacht noch Staffelung vereinbart wurden) 7.4. Zusätzlich leistet der Pächter für die anfallenden Betriebs- und Nebenkosten in der Liegenschaft . Der Verpächter rechnet jährlich über die Betriebs- und Nebenkosten ab. Der Pächter trägt die folgenden in der Liegenschaft anfallenden Betriebs- und Nebenkosten für: -­‐ Heizung -­‐ Warmwasseraufbereitung -­‐ Allgemeinstrom -­‐ Hauswartung (inkl. Treppenhaus-, Fenster- und Umgebungsreinigung) -­‐ Lift (Strom und Abonnementskosten) -­‐ Kühl- und Klimaanlage -­‐ Serviceabonnemente der Be- und Entlüftungsanlagen -­‐ Serviceabonnemente der Feuer- und Brandschutzanlagen sowie Bewachungsanlagen -­‐ Kosten und Gebühren für Wasserverbrauch und Abwasserentsorgung (inkl. Wartung) -­‐ Kosten und Gebühren für Kehrricht / Betriebskehrricht / Grünabfuhr / Containerreinigung -­‐ Antennen-, Kabel- und TV-Gebühren -­‐ Verwaltungshonorar von 3% des Abrechnungsbetrages (zzgl. MWST) Darüber hinaus trägt der Pächter sämtliche Gebühren, Abgaben und Kosten, die durch ihren Geschäftsbetrieb oder durch von ihr vorgenommene bauliche Einrichtungen (z.B. Lift, Klima- /Lüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen, etc.) verursacht werden; insbesondere die daraus entstehenden individuellen Strom- und Wasserkosten. 7.5. Die Bruttopacht ist jeweils per 1. des jeweiligen Monats zum Voraus fällig und hat somit zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Verpächters gutgeschrieben zu sein. Wu...
Pachtzins. Die Pacht für den Kleingarten und für die auf den Kleingarten entfallende anteilige Gemeinschaftsfläche (Wege, Parkplatz usw.) sowie nicht verpachteter Gärten beträgt € pro m² im Jahr. Veränderungen des Pachtzinses gemäß den IBAN-Nr.
Pachtzins. 1 Der Pachtzins beträgt Franken (CHF), in Worten: Der Pachtzins darf das zulässige Mass nicht übersteigen (Art. 4 bis 10 der Pachtzinsver- ordnung). Die vom Kanton dafür bezeichne- ten Behörden (im Kanton St. Gallen: Gemein- de) können innert 2 Jahren seit Pachtantritt oder Pachtzinsanpassung gegen den verein- barten Pachtzins Einsprache erheben (Art. 43 LPG). Der maximal zulässige Pachtzins für Boden beträgt gemäss Pachtzinsverordnung im Kanton St. Gallen 8.05% des Ertragswerts. Dieser Wert kann um je maximal 15% erhöht werden, wenn: • Das Pachtland die Arrondierung des Pacht- betriebs verbessert, also angrenzend an eigene oder gepachtete Flächen liegt; • Das Pachtland in einer kurzen Fahrdistanz liegt; • Die Parteien nach der Erstpachtdauer von sechs Jahren eine mindestens neunjährige Fortsetzungsdauer vereinbaren. 2 Der Pachtzins ist fällig: erstmals am: 3 Die Überweisung erfolgt auf: Konto-Nr. / IBAN: Bankangaben:
Pachtzins. Die Pacht für den Kleingarten und für die auf den Kleingarten entfallende anteilige Gemeinschaftsfläche (Wege, Parkplatz usw.) mit etwa m² beträgt insgesamt
Pachtzins. 1 Der Pachtzins beträgt für die verpachteten Grundstücke sowie für die verpachteten Gebäude (in Worten: ) 2 Der Pachtzins ist jeweils fällig am , erstmals am . 3 Die Überweisung hat wie folgt zu geschehen: . Der Pachtzins darf das zulässige Mass nicht übersteigen (Art. 11 Pachtzinsverordnung). Die vom Kanton dafür bezeichneten Behör- den können gegen den vereinbarten Pachtzins Einsprache erheben. Zinsanpassungen auf den Beginn eines neuen Pachtjahres sind im Rahmen der Art. 10 und 11 LPG zulässig.
Pachtzins. Der Pachtzins beträgt ................ Franken. (in Worten: Franken) Er ist fällig am …………………………….. Der Pachtzins darf das zulässige Mass nicht übersteigen (Art. 4 bis 10 der Pachtzinsverordnung). Die vom Kanton dafür bezeichneten Behörden können gegen den vereinbarten Pachtzins Einsprache erheben. Zinsanpassungen auf den Be- ginn eines neuen Pachtjahres sind im Rahmen der Art. 10 und 11 LPG zulässig.
Pachtzins. Ein Pachtzins wird nicht erhoben. Der Pächter richtet das Grundstück auf eigene Kosten für den Nutzungszweck her.
Pachtzins. Die verpachtete Bodenfläche gemäss Ziff. 1 beträgt im Total: 179'814 m2. Der Pachtzins wird mit Fr. 0.10 pro m2 pro Jahr vereinbart. Der Pachtzins beträgt somit im Total pro Jahr CHF 17'981.-- und ist zahlbar jährlich, jeweils per 01. Januar.
Pachtzins. Der Pachtzins beträgt pro Jahr brutto CHF (inkl. Nebenkosten) und ist erstmals per Pachtbeginn und danach alljährlich an demjenigen Tag, der durch seine Zahl dem Tag des Pachtbeginns entspricht, zum Voraus fällig.