Pachtzins. Die Pacht für den Kleingarten und für die auf den Kleingarten entfallende anteilige Gemeinschaftsfläche (Wege, Parkplatz usw.) sowie nicht verpachteter Gärten beträgt zurzeit € pro m² im Jahr. Veränderungen des Pachtzinses gemäß den Festlegungen des BKleingG § 5 werden dem Pächter durch schriftliche Mitteilung bekannt gegeben. Die Gesamtjahrespacht ist bis zum (Tag, Monat) eines jeden Jahres oder dem laut Jahresrechnung mitgeteilten Termin an den Verpächter auf das Konto
Pachtzins. 4.1. Umsatzpacht ≥ anwendbar ≥ nicht anwendbar (Zutreffendes ankreuzen!) 4.1.1.Der Pachtzins richtet sich nach dem Umsatz. 4.1.2.Der Pächter hat aufgrund des monatlichen Bruttoumsatzes im Pachtobjekt (sämtliche Einnahmen) folgende Pachtzinse zu entrichten: % bis zum Umsatz von CHF (Grundumsatz) 4.1.3.Der Pächter ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen und den jährlichen Geschäftsabschluss dem Verpächter unaufgefordert und unter Beilage der notwendigen Belege zuzustellen. 4.1.4.Der Verpächter (resp. eine von ihm beauftragte Xxxxxx) ist berechtigt, jederzeit und unangemeldet Einsicht in die Geschäftsbücher des Pächters zu nehmen. Der Pächter hat die notwendigen Belege aufzubewahren.
4.2. Staffelung ≥ anwendbar ≥ nicht anwendbar (alternativ zur Umsatzpacht!) Für das 1. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 2. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 3. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 4. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 5. Pachtjahr: netto CHF pro Monat; für das 6. Pachtjahr: netto CHF pro Monat.
4.3. Gleichbleibender Pachtzins (anwendbar sofern, weder Umsatzpacht noch Staffelung vereinbart wurden)
4.4. Zusätzlich leistet der Pächter für die anfallenden Betriebs- und Nebenkosten monatliche Akontozahlungen von insgesamt CHF . Der Verpächter rechnet jährlich über die Betriebs- und Nebenkosten ab. Der Pächter trägt die folgenden in der Liegenschaft anfallenden Betriebs- und Nebenkosten für: -‐ Heizung -‐ Warmwasseraufbereitung -‐ Allgemeinstrom -‐ Hauswartung (inkl. Treppenhaus-, Fenster- und Umgebungsreinigung) -‐ Lift (Strom und Abonnementskosten) -‐ Kühl- und Klimaanlage -‐ Serviceabonnemente der Be- und Entlüftungsanlagen -‐ Serviceabonnemente der Feuer- und Brandschutzanlagen sowie Bewachungsanlagen -‐ Kosten und Gebühren für Wasserverbrauch und Abwasserentsorgung (inkl. Wartung) -‐ Kosten und Gebühren für Kehrricht / Betriebskehrricht / Grünabfuhr / Containerreinigung -‐ Antennen-, Kabel- und TV-Gebühren -‐ Verwaltungshonorar von 3% des Abrechnungsbetrages (zzgl. MWST) Darüber hinaus trägt der Pächter sämtliche Gebühren, Abgaben und Kosten, die durch ihren Geschäftsbetrieb oder durch von ihr vorgenommene bauliche Einrichtungen (z.B. Lift, Klima- /Lüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen, etc.) verursacht werden; insbesondere die daraus entstehenden individuellen Strom- und Wasserkosten.
4.5. Die Bruttopacht (Nettopachtzins gemäss Ziffer 4.2 und 4.3 und Akontozahlungen für Betriebs- /Nebenkosten gemäss Ziffer 4.4) ist jeweils per 1....
Pachtzins. Die Pacht für den Kleingarten und für die auf den Kleingarten entfallende anteilige Gemeinschaftsfläche (Wege, Parkplatz usw.) sowie nicht verpachteter Gärten beträgt € pro m² im Jahr. Veränderungen des Pachtzinses gemäß den IBAN-Nr.
Pachtzins. 1 Der Pachtzins beträgt Franken (CHF), in Worten: Der Pachtzins darf das zulässige Mass nicht übersteigen (Art. 4 bis 10 der Pachtzinsver- ordnung). Die vom Kanton dafür bezeichne- ten Behörden (im Kanton St. Gallen: Gemein- de) können innert 2 Jahren seit Pachtantritt oder Pachtzinsanpassung gegen den verein- barten Pachtzins Einsprache erheben (Art. 43 LPG). Der maximal zulässige Pachtzins für Boden beträgt gemäss Pachtzinsverordnung im Kanton St.Gallen 8.05% des Ertragswerts. Dieser Wert kann um je maximal 15% erhöht werden, wenn: • Das Pachtland die Arrondierung des Pachtbetriebs verbessert, also angren- zend an eigene oder gepachtete Flächen liegt; • Das Pachtland in einer kurzen Fahrdis- tanz liegt; • Die Parteien nach der Erstpachtdauer von sechs Jahren eine mindestens neun- jährige Fortsetzungsdauer vereinbaren.
2 Der Pachtzins ist fällig: erstmals am:
3 Die Überweisung erfolgt auf: Konto-Nr. / IBAN: Bankangaben:
Pachtzins. Der Pachtzins für Landwirtschaftliche Gewerbe bedarf einer Bewilligung. Der Verpächter muss den Pachtzins innert dreier Monate seit dem Pachtantritt oder der mit dem Pächter vereinbarten Anpassung bewilligen lassen. Der Pachtzins für ein einzelnes landwirtschaftliches Grundstück bedarf keiner Bewilligung. Aber er hat sich nach der Pachtzinsverordnung3 zu richten. Der Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde ist einspracheberechtigt gegen vereinbarte Pachtzinsen. Pachtzinse können vom Steueramt, Abteilung Immobilienbewertung kostenpflichtig geschätzt werden.
Pachtzins. Der Pachtzins kann prinzipiell frei vereinbart werden. Im Mustervertrag werden zwei in der Praxis gebräuchliche Varianten des Pachtzinses angeführt.
1. Variante a) .. Der monatlich im Vorhinein bis spätestens 5. eines jeden Monats spesen- und abzugsfrei auf das Konto des Verpächters, IBAN
Pachtzins. 1. Höhe und Ausmaß des Pachtzinses
Pachtzins. 1 Der Pachtzins beträgt: Fr………… – in Worten Franken.
2 Er ist jeweils fällig ………………………….., zum ersten Mal am……………………..
3 Der Pachtzins kann aufgrund veränderter Verhältnisse gemäss Art. 10, 11, 12 und 13 des LPG angepasst werden.
Pachtzins. Die Pacht für den Kleingarten und für die auf den Kleingarten entfallende anteilige Gemeinschaftsfläche (Wege, Parkplatz usw.) mit etwa m² beträgt insgesamt
Pachtzins. 5.1 Der Pachtzins ist jeweils per 1. des jeweiligen Monats zum Voraus fällig und hat somit zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto der Verpächterin gutgeschrieben zu sein.
5.2 Der Pachtzins beträgt:
5.3 Die Pächterin trägt die folgenden in der Liegenschaft anfallenden Betriebs- und Nebenkosten für: - Wirtschaftspatent inkl. Gebühren - Lebensmittel- und Hygienekontrollen (alle 2 Jahre) sowie die daraus resultierenden Mängelbehebungen. - Unterhalt am Pachtobjekt (inkl. Mobiliar) gemäss Artikel 9. - 2 x jährliche Grossreinigung der Räumlichkeiten - Kehrichtgebühren
5.4 Die Verpächterin kann den Pachtzins auf jeden Kündigungstermin erhöhen. Sie muss der Pächterin die Erhöhung mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf dem amtlichen oder amtlich bewilligten Formular mitteilen. Eine Anpassung des Pachtzinses wäre frühestens per 1. Januar 2019 möglich.