Common use of Patronatserklärung Clause in Contracts

Patronatserklärung. Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung seiner Muttergesellschaft in der Höhe gemäß Punkt 15.1. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. In diesem Fall hat der Vertragspartner, der die Sicherheit zu erlegen hat, eine andere Art der Sicherheit zu wählen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronatserklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen.

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Samples: cdn23.a1.net, cdn12.a1.net, cdn3.a1.net

Patronatserklärung. Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung seiner Muttergesellschaft in der Höhe gemäß Punkt 15.110. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. In diesem Fall hat der Vertragspartner, der die Sicherheit zu erlegen hat, eine andere Art der Sicherheit zu wählen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronatserklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

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Samples: cdn12.a1.net, cdn21.a1.net

Patronatserklärung. Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung seiner Muttergesellschaft Muttergesell- schaft in der Höhe gemäß Punkt 15.15.12.1. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. In diesem Fall hat der Vertragspartner, der die Sicherheit zu erlegen hat, eine andere Art der Sicherheit zu wählen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung Sicherheits- leistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronatserklärung Patronats- erklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen.

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Samples: cdn21.a1.net, cdn2.a1.net

Patronatserklärung. Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung seiner Muttergesellschaft Mutter- gesellschaft in der Höhe gemäß Punkt 15.19.1. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. In diesem Fall hat der Vertragspartner, der die Sicherheit zu erlegen hat, eine andere Art der Sicherheit zu wählen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten verein- barten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronatserklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Arbeitstag Werktag vorzulegen.

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Samples: Vertrag Über Den, Vertrag Über Den

Patronatserklärung. Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung seiner Muttergesellschaft in der Höhe gemäß Punkt 15.110.1. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. In diesem Fall hat der Vertragspartner, der die Sicherheit zu erlegen hat, eine andere Art der Sicherheit zu wählen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten vereinbaVertenrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 19.1.2011 Allgemeiner Teil barten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronatserklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen.

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Samples: Vertrag Betreffend Virtuelle

Patronatserklärung. Jener Vertragspartner, der eine Sicherheit zu leisten hat, hinterlegt nach vorheriger Vereinbarung beim anderen Vertragspartner eine Patronatserklärung seiner Muttergesellschaft in der Höhe gemäß Punkt 15.114.1. Der die Sicherheit fordernde Vertragspartner kann die Erlegung einer Patronatserklärung ablehnen. In diesem Fall hat der Vertragspartner, der die Sicherheit zu erlegen hat, eine andere Art der Sicherheit zu wählen. Die Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung muss ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jede Einrede und Einwendung bis zur vereinbarten Höhe möglich sein. Auch die teilweise Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung durch den Begünstigten muss gesichert sein. Die Patronatserklärung hat zumindest eine Gültigkeit bis zum Ablauf des Folgequartals aufzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Patronatserklärung hat eine gültige Patronatserklärung für zumindest das Folgequartal vorzuliegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Sicherheitsleistung am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen.

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Samples: Vertrag Betreffend Terminierende Segmente Von Unbeschalteter Glasfaser