Pauschalvergütung. Der Kunde vergütet die vereinbarten Wartungsleistungen aus A 2., A 3. und A 4. durch eine laufende Pauschale. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile von dieser Pauschalvergütung nicht erfasst. Die Wartungsvergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird vom Anbieter gegenüber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Vertragsjahr.
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Pauschalvergütung. Der Kunde vergütet die vereinbarten Wartungsleistungen aus A 2.1.2, A 3. 1.3 und A 4. 1.4 durch eine laufende Pauschale. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Verbrauchs-, Verschleiß- Ver- schleiß- oder Ersatzteile sind von dieser Pauschalvergütung nicht erfasst. Die Wartungsvergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird vom Anbieter von Communicate Consult gegenüber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung Rech- nung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das VertragsjahrKalenderjahr. Bei Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeit- raums wird die Vergütung zeitanteilig geschuldet und mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.
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Pauschalvergütung. Der Kunde vergütet die vereinbarten Wartungsleistungen aus A 2., A 3. und A 4. durch eine laufende Pauschale. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile sind von dieser Pauschalvergütung nicht erfasst. Die Wartungsvergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird vom Anbieter gegenüber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das VertragsjahrKalenderjahr. Bei Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird die Vergütung zeitanteilig geschuldet und mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.
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Pauschalvergütung. Der Kunde vergütet die vereinbarten Wartungsleistungen aus A 2., „ A 3. und A 4. durch eine laufende Pauschale. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile sind von dieser Pauschalvergütung nicht erfasst. Die Wartungsvergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird vom Anbieter gegenüber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Vertragsjahr.
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Pauschalvergütung. Der Kunde vergütet die vereinbarten Wartungsleistungen aus A 2., A 3. und A 4. durch eine laufende Pauschale. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile Verschleißteile sind von dieser Pauschalvergütung nicht erfasst. Die Wartungsvergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird vom Anbieter gegenüber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das VertragsjahrKalenderjahr. Bei Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird die Vergütung zeitanteilig geschuldet und mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.
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Pauschalvergütung. Der Kunde vergütet die vereinbarten Wartungsleistungen aus A 2., A 3. 3 und A 4. 4 durch eine laufende Pauschale. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile sind von dieser Pauschalvergütung nicht erfasst. Die Wartungsvergütung ist im Abrechnungszeitraum Ab- rechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird vom Anbieter gegenüber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Vertragsjahr.
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Pauschalvergütung. Der Kunde vergütet die vereinbarten Wartungsleistungen aus A 2., A 3. und A 4. durch Durch eine laufende Pauschale. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile sind von dieser Pauschalvergütung nicht erfasst. Die Wartungsvergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird vom Anbieter gegenüber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das VertragsjahrKalenderjahr. Bei Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird die Vergütung zeitanteilig geschuldet und mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.
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