Annahme und Bearbeitung von Anfragen Musterklauseln

Annahme und Bearbeitung von Anfragen. Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der bereitgestellten Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an die Hotline zu richten und dabei vom Anbieter gestellte Formulare zu verwenden. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail, Telefax und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen. Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter - soweit dies ausdrücklich vereinbart ist - die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software. Weitergehende Leistungen der Hotline, etwa andere Ansprechzeiten und fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.
Annahme und Bearbeitung von Anfragen. Der Kunde benennt gegenüber dem Anbieter nur das fachlich und technisch entsprechend qua- lifizierte Personal, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Nutzer des Wartungsgegenstandes betraut ist. Nur dieses dem Anbieter benannte Personal wird Anfragen an den Helpdesk richten und dabei vom Anbieter gestellte Formulare verwenden. Der Helpdesk nimmt solche Anfragen per E-Mail, Telefax und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen. Der Helpdesk wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und so- weit möglich beantworten. Der Helpdesk kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorliegende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für den Wartungsgegenstand verweisen.
Annahme und Bearbeitung von Anfragen. Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der bereitgestellten Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an dieAnsprechstellezu richten und dabei vom Anbieter gestellte Formulare zu verwenden. DieAnsprechstelle nimmt solche Anfragen per Ticketsystem während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen. Die Ansprechstelle wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Ansprechstelle kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Ansprechstelle nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbiete-r soweit dies ausdrücklich vereinbart ist - die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software. Weitergehende Leistungen der Ansprechstelle, etwa andere Ansprechzeiten un-dfristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätzedes Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.
Annahme und Bearbeitung von Anfragen. Der Kunde benennt gegenüber dem Anbieter nur das fachlich und technisch entsprechend qualifizierte Personal, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Nutzer des Wartungsgegenstandes betraut ist. Nur dieses dem Anbieter benannte Personal wird Anfragen an den Helpdesk richten und, soweit vom Anbieter Formulare zur Verfügung gestellt werden, diese für die Anfrage verwenden. Der Helpdesk nimmt solche Anfragen per E- Mail, Telefax und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen. Der Helpdesk wird ordnungsgemäße Anfragen bearbeiten und soweit möglich beantworten. Der Helpdesk kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorliegende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für den Wartungsgegenstand verweisen Soweit nicht anders vereinbart, ist die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen nicht Gegenstand der Leistungen nach diesem Vertrag. Nimmt der Kunde vom Anbieter Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile entgegen, gelten dafür die VH ALOS (Vertragsbedingungen für den Verkauf von Hardware). Über die Ziffern A 2. bis A 4. hinausgehende Leistungen sind nach diesem Vertrag nicht geschuldet, bedürfen gesonderter Vereinbarung und sind gesondert zusätzlich zu vergüten. Dies kann etwa zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Einsatzumgebung, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung betreffen.
Annahme und Bearbeitung von Anfragen. Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der bereitgestellten Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an die Hotline zu richten. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen. Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software. Weitergehende Leistungen der Hotline, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.
Annahme und Bearbeitung von Anfragen. Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde ge- genüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal be- nennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der Pfle- gesoftware beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses dem Anbieter be- nannte Personal Anfragen an die Hotline zu richten und dabei vom Anbieter gestellte For- mulare zu verwenden. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail, Telefax und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen. Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorlie- gende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die Pflegesoftware verwei- sen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung wei- terleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Pflegesoftware. (VPS BITKOM, Version 2.0) Seite 4 Weitergehende Leistungen der Hotline, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrück- lich zu vereinbaren.
Annahme und Bearbeitung von Anfragen. Der Auftraggeber benennt gegenüber dem Auftragnehmer nur das fachlich und technisch entsprechend qualifizierte Personal, das intern beim Auftraggeber mit der Bearbeitung von Anfragen der Nutzer des Wartungsgegenstandes betraut ist. Nur dieses dem Auftragnehmer benannte Personal wird Anfragen an die Hotline richten und dabei vom Auftragnehmer gestellte Formu- lare oder andere Kontaktmöglichkeiten verwenden. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail, Telefon oder internetbasierte Servicesysteme während der üblichen Geschäftszeiten des Auf- tragnehmers entgegen. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Auftraggeber vorlie- gende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für den Wartungsgegenstand verweisen.
Annahme und Bearbeitung von Anfragen. Der Kunde wird bei Anfragen an die Hotline vom Anbieter gestellte Formulare, sofern vorhanden, verwenden. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen. Diese sind Montag – Xxxxxxx von 9.00 – 17.00 Uhr MEZ. Ein Anspruch des Kunden auf eine Bearbeitung der Anfrage durch den Anbieter innerhalb eines bestimmten Zeitraumes besteht nicht. Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang beurteilen und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorliegende Dokumentation und sonstige Ausbildungsmittel, insbesondere die Online-Hilfe und die „FAQ“ (Auflistung der häufig gestellten Fragen auf der Website der Phonesty GmbH), verweisen.
Annahme und Bearbeitung von Anfragen. Der Kunde benennt gegenüber Communicate Consult nur das fachlich und technisch entsprechend qualifizierte Personal, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Nutzer des Wartungsgegenstandes betraut ist. Nur dieses Communi- cate Consult benannte Personal wird Anfragen an den Hotline richten und dabei von Communicate Consult gestellte Formulare verwenden. Der Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten der Communicate Consult entgegen. Der Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Der Hot- line kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorliegende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für den Wartungs- gegenstand verweisen.