Pensionierung. 1 Das Arbeitsverhältnis endet spätestens auf das Ende des Monats, in welchem das AHV-Rentenalter erreicht ist.
2 Der Arbeitgeber bestätigt den Mitarbeitenden unter Einhaltung der Kündigungsfrist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
3 Wünschen die Mitarbeitenden eine frühzeitige Pensionierung, haben sie das Ar- beitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Der Arbeitgeber weist auf das in ihrer Institu- tion gültige Reglement der Pensionskasse hin.
Pensionierung. 1 - Ordentliche Pensionierung
Pensionierung. Für die Pensionierung gelten die Bestimmungen des Reglements der Pensionskasse Symova. Eine vorzeitige Pensionierung ist mindestens 6 Monate im Voraus schriftlich zu beantragen.
Pensionierung. Für die Pensionierung gelten die Bestimmungen des Reglements der Pensions- kasse. Eine vorzeitige Pensionierung ist mindestens 6 Monate im Voraus schriftlich dem Personaldienst oder dem Vorgesetzten zu melden. Die FWB ist gesprächsbereit für individuelle Verhandlungen bei Wünschen von einzelnen Mitarbeitenden bezüglich Flexibilisierung des Arbeitpensums oder einer vorzeitigen Pensionierung. Bei Bezug von Freizügigkeitskapital vor der Pensionierung sind besondere Fristen zu beachten (PK-Reglement).
Pensionierung. Das Anstellungsverhältnis endet automatisch, d. h. ohne Kündigung spätestens am letzten Tag des Mo- nats, in welchem das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht wird. Ausnahmsweise kann die Arbeitgeberin Mitarbeitende, sofern diese damit einverstanden sind, über das Pensionsalter hinaus beschäftigen. Für die vorzeitige Pensionierung gilt das Reglement der Pensionskasse der Arbeitgeberin.
Pensionierung. Mit dem Erreichen der obligatorischen AHV-Altersgrenze endet das Arbeitsverhältnis auf das Ende des entsprechenden Monats, ohne dass hierfür eine Kündigung erforderlich ist. Will der Arbeitnehmende von einem vorzeitigen Altersrücktritt gemäss Pensionskassenregle- ment Gebrauch machen, muss sie oder er das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen.
Pensionierung. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit dem Erreichen des AHV-Alters. Mitarbeitende können vorzeitig in den Ruhestand treten. Es gelten die Bestimmungen des Pensionskassenreglements.
Pensionierung. Das ungekündigte Arbeitsverhältnis endet mit dem Ende des Monats, der dem erstmaligen Bezug der AHV-Rente vorausgeht.
Pensionierung. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit dem Erreichen des AHV-Alters.
Pensionierung. Altersrücktritt mit dem Bezug einer Altersleistung.