Pensionierung. 1 Das Arbeitsverhältnis endet spätestens auf das Ende des Monats, in welchem das AHV-Rentenalter erreicht ist.
Pensionierung. 1 - Ordentliche Pensionierung
Pensionierung. Für die Pensionierung gelten die Bestimmungen des Reglements der Pensionskasse Symova. Eine vorzeitige Pensionierung ist mindestens 6 Monate im Voraus schriftlich zu beantragen.
Pensionierung. Für die Pensionierung gelten die Bestimmungen des Reglements der Pensionskasse. Eine vorzeitige Pensionierung ist mindestens 6 Monate im Voraus dem Personaldienst oder dem Vorgesetzten schriftlich zu melden. Der Arbeitgeber ist gesprächsbereit für individuelle Verhandlungen bei Wünschen von einzelnen Mitarbeitenden bezüglich Flexibilisierung des Ar- beitspensums oder einer vorzeitigen Pensionierung. Beim Bezug von Freizügigkeitskapital bei der Pensionierung sind beson- dere Fristen zu beachten (siehe Reglement der Pensionskasse).
Pensionierung. Das Anstellungsverhältnis endet automatisch, d. h. ohne Kündigung spätestens am letzten Tag des Mo- nats, in welchem das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht wird. Ausnahmsweise kann die Arbeitgeberin Mitarbeitende, sofern diese damit einverstanden sind, über das Pensionsalter hinaus beschäftigen. Für die vorzeitige Pensionierung gilt das Reglement der Pensionskasse der Arbeitgeberin.
Pensionierung. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit dem Erreichen des AHV-Alters.
Pensionierung. Altersrücktritt mit dem Bezug einer Altersleistung.
Pensionierung. Mit dem Erreichen der obligatorischen AHV-Altersgrenze endet das Arbeitsverhältnis auf das Ende des entsprechenden Monats, ohne dass hierfür eine Kündigung erforderlich ist. Will der Arbeitnehmende von einem vorzeitigen Altersrücktritt gemäss Pensionskassenregle- ment Gebrauch machen, muss sie oder er das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen.
Pensionierung. Art. 14 Freiwillige Weiterversicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres
Pensionierung. 1 Das Arbeitsverhältnis endet spätestens auf das Ende des Monats, in welchem das AHV-Rentenalter erreicht ist, bei Versicherten der Bernischen Pensionskasse BPK mit der Vollendung des 65 Altersjahres.