Personalaufwendungen Musterklauseln

Personalaufwendungen. DeutschlandRadio verpflichtet sich, bis Ende 2008 fünf Prozent seiner derzeitigen Planstellen im Stellenplan zu streichen. Es wird sich im Rahmen einer Organisations- und Programmreform darüber hinaus bemühen, bestehende Doppelstrukturen zwischen beiden Standorten abzubauen, zusätzliche Synergiepotentiale zu erschließen und dadurch weitere Einsparungen bei den Personalkosten zu erzielen.
Personalaufwendungen. In Ergänzung zu § 6, Nr. 2. FBUB sind unter den Personalaufwendungen auch freiwillige Zuwendungen versi- chert.
Personalaufwendungen. Der stetige Anstieg der Personalaufwendungen von TEUR 2.235 in 2013 auf TEUR 2.778 in 2016. Während die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter nur geringfügig von 64 in 2013 auf 66 in 2016 angestiegen ist, sind die Personalaufwendungen insgesamt um 10 % in 2014 und 2015 sowie 3 % in 2016 gestiegen. Damit einhergehend ist das Durchschnittsgehalt von TEUR 32,4 in 2013 auf TEUR 38,7 in 2016 angestiegen. Der Anstieg ist vorrangig die Einstellung höher vergütete Mitarbeiter in leiten- den Funktionen sowie auf jährliche Gehaltssteigerungen zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung ist im Zeitab- lauf von 58,0 % in 2013 auf 47,2 % in 2016 gesunken, was vorrangig auf den erhöhten Einsatz von Subunternehmern bzw. Leiharbeitern zurückzuführen ist. Die Gesamtleistung pro Mitarbeiter ist dementsprechend von TEUR 60 in 2013 auf TEUR 89 in 2016 angestiegen, wobei die Gesamtleistung pro Mit- arbeiter in 2015 und 2016 konstant geblieben ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich deutlich von TEUR 1.003 in 2013 auf TEUR 1.779 in 2016 erhöht. Damit übertrifft die Stei- gerung um rd. 77 % die der Umsatzerlöse, die im gleichen Zeitraum um rd. 53 % gewachsen sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in 2016 beinhalten im Wesentli- chen Beratungsaufwendungen in Höhe von TEUR 617, Miet- und Mietneben- kosten in Höhe von TEUR 273, Aufwendungen für Personalgestellungen in Höhe von TEUR 236, Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsaufwen- dungen in Höhe von TEUR 200 sowie Aufwendungen für Gewährleistungen in Höhe von TEUR 115. Die Beratungsaufwendungen resultieren aus Vereinbarungen mit den Gesell- schaftern, die insgesamt eine variable Vergütung in Höhe von 10 % der jähr- lichen Umsatzerlöse erhalten. Der Betrieb der Gesellschaft steht auf einem angemieteten Grundstück, der derzeit feste jährliche Mietzins beträgt TEUR 128. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten zum Teil nicht wieder- kehrende oder periodenfremde Aufwendungen. Es wird auf den nachfolgen- den Abschnitt 4. 2. 2 verwiesen.
Personalaufwendungen. Die Personalaufwendungen steigen von TEUR 2.778 in 2016 auf TEUR 3.826 in 2021. Hierbei ist unterstellt, dass die Belegschaft um 22 Mit- arbeiter von durchschnittlich 66 Mitarbeitern in 2016 auf rd. 88 Mitarbeiter in 2021 erweitert wird. Ferner sind jährliche Gehaltssteigerungen zwischen 1 % und 2 % berücksichtigt. Die Erhöhung der Mitarbeiteranzahl steht im Zusam- menhang mit der geplanten Umsatzsteigerung. Für das Planjahr 2017 ist eine Steigerung der Mitarbeiter um 6 Personen auf 72 Mitarbeiter geplant. Das Durchschnittsgehalt steigt von TEUR 38,7 in 2016 auf TEUR 39,1. Die Steigerung der Personalaufwendungen um 9,1 % fällt geringfügig niedriger als die Steigerung der Gesamtleistung (+ 10,7 %) aus. Im Vergleich zur Gesamtleistung steigen die Personalaufwendungen unter- proportional, der Anteil sinkt von rd. 47 % in 2016 auf rd. 45 % in 2021 und repräsentiert erwartete Skaleneffekte. Die durchschnittliche Gesamtleistung pro Mitarbeiter betrug in den Jahren 2015 und 2016 rd. TEUR 89. Diese soll in den Planjahren schrittweise von TEUR 90 in 2017 auf TEUR 96 in 2021 ansteigen.
Personalaufwendungen. Anerkannt werden können die Personalaufwendungen für Trainer_innen, Betreuer_innen, so- zialpädagogischem Personal, etc., welche durch Vortrags-, Betreuungs- oder Koordinierungstä- tigkeit in direktem Kontakt mit den Schulungsteilnehmer_innen stehen und die daher stunden- weise (nach Unterrichtseinheiten) der Maßnahme und somit den Maßnahmenstunden Teilneh- mer_innen zuordenbar sind. Unterschieden wird zwischen Gruppen- und Einzeltrainer_innen. Anerkannt werden die entstehenden Kosten für das Abhalten von Maßnahmenstunden (Unter- richts-/Betreuungseinheit), wobei die Kosten einer Maßnahmenstunde nach folgender Formel berechnet werden: monatl. Bruttoentgelt4 plus LNK = Kosten/MS (4,34821 x LV) LNK Summe der Lohnnebenkosten berechnet auf die betriebliche Anwesenheitszeit LV Lehrverpflichtung pro Woche in Stunden Die Formel ermittelt die Höhe der Kosten einer produktiven Leistungsstunde, in der Personal zum Einsatz kommt. 5 Eine Lehrverpflichtung von weniger als 65% der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit6 des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin wird nicht anerkannt, das heißt, dass bei einer geringeren Lehrverpflichtung die 65% Grenze in die Berechnung einbezogen wird.7  von 25 Arbeitstagen bis zum Ausmaß von 94,45 %  von 30 Arbeitstagen bis zum Ausmaß von 98,86 % anerkannt8. In den Lohnnebenkostensatz ist bereits folgendes einberechnet:  Urlaubsanspruch  11,20 Feiertage und arbeitsfreie Tage  6,30 Tage durchschnittlicher Krankenstand  4,40 Tage durchschnittliche Dienstverhinderung  Sonderzahlungen  Sozialabgaben  Abfertigungen  sonstige Kosten (Weiterbildung, freiwilliger Sozialaufwand, Abgangsentschädigungen, Sonderzulagen) Keine dieser Positionen kann daher noch extra geltend gemacht werden. 4 incl. etwaiger Funktionszulagen

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.