personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals. In der heiminternen Tagesstruktur wird folgendes Personal vorgehalten: Personalschlüssel :………………………. Die Fachkraftquote nach der Verordnung über personelle Anforderungen für unterstüt- zende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohn- formen vom 25. Oktober 2018 - NuWGPersVO gilt als vereinbart. Die Fachkräfte inkl. der pädagogischen Leitung müssen eine der in § 5 NuWGPersVO genannte Qualifikationen, jeweils für die dort genannten Aufgaben aufweisen. Dies sind insbesondere: • Erzieher / Erzieherinnen • Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen • Altenpfleger / Altenpflegerinnen • Beschäftigungstherapeuten / Beschäftigungstherapeutinnen • Heilpädagogen / Heilpädagoginnen • vergleichbare Qualifikationen Praktikanten / Praktikantinnen, FSJler und ähnliches Personal werden fachgerecht an- geleitet, neue Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen werden qualifiziert eingearbeitet. Auf die Verpflichtung nach § 124 Abs. 2 SGB IX wird an dieser Stelle ausdrücklich hin- gewiesen.
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personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals. In der heiminternen Tagesstruktur Wohnstätte wird folgendes Personal vorgehalten: Personalschlüssel :………………………Betreuungskräfte inkl. der pädagogischen Leitung (je Gruppe für leistungsberechtigte Personen mit vergleichbarem Bedarf - LBGR) • XXXX 0 : 1,0 : 3,44 • XXXX 0: 1,0 : 2,65 • XXXX 0: 1,0 : 1,72 • XXXX 0: 1,0 : 1,30 • LBGR 5: 1,0 : 1,00 Die Fachkraftquote nach der Verordnung über personelle Anforderungen für unterstüt- zende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohn- formen vom 25. Oktober 2018 - NuWGPersVO gilt als vereinbartwird eingehalten. Die Fachkräfte inkl. der pädagogischen Leitung müssen eine der in § 5 NuWGPersVO genannte Qualifikationen, jeweils für die dort genannten Aufgaben aufweisen. Dies sind insbesondere: • Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen • Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen • Heilpädagogen / Heilpädagoginnen • Pädagogen / Pädagoginnen • Erzieher / Erzieherinnen • Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen • Altenpfleger / Altenpflegerinnen • Beschäftigungstherapeuten / Beschäftigungstherapeutinnen • Heilpädagogen / Heilpädagoginnen • vergleichbare Qualifikationen Praktikanten / Praktikantinnen, FSJler und ähnliches Personal werden fachgerecht an- geleitet, neue Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen werden qualifiziert eingearbeitet. Auf die Verpflichtung nach § 124 Abs. 2 SGB IX wird an dieser Stelle ausdrücklich hin- gewiesen.
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personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals. In der heiminternen Tagesstruktur Wohnstätte wird folgendes Personal vorgehalten: Personalschlüssel :………………………Betreuungskräfte inkl. pädagogischer Leitung (je Gruppe für leistungsberechtigte Per- sonen mit vergleichbarem Bedarf – LBGR) • XXXX 0 : 1,0 : 6,6 • LBGR 2: 1,0 : 5,0 • LBGR 3: 1,0 : 3,3 • LBGR 4: 1,0 : 2,1 • LBGR 5: 1,0 : 1,4 Die Fachkraftquote nach der Verordnung über personelle Anforderungen für unterstüt- zende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohn- formen vom 25. Oktober 2018 - NuWGPersVO gilt als vereinbartwird eingehalten. Die Fachkräfte inkl. der pädagogischen Leitung müssen eine der in § 5 NuWGPersVO genannte Qualifikationen, jeweils für die dort genannten Aufgaben aufweisen. Dies sind insbesondere: • Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen • Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen • Heilpädagogen / Heilpädagoginnen • Pädagogen / Pädagoginnen • Erzieher / Erzieherinnen • Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen • Altenpfleger / Altenpflegerinnen • Beschäftigungstherapeuten / Beschäftigungstherapeutinnen • Heilpädagogen / Heilpädagoginnen • vergleichbare Qualifikationen Praktikanten / Praktikantinnen, FSJler und ähnliches Personal werden fachgerecht an- geleitet, neue Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen werden qualifiziert eingearbeitetVergleichbare Qualifikationen. Auf die Verpflichtung nach § 124 Abs. 2 SGB IX wird an dieser Stelle ausdrücklich hin- gewiesen.
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personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals. In der heiminternen Tagesstruktur Wohnstätte wird folgendes Personal vorgehalten: Personalschlüssel :………………………Betreuungskräfte inkl. pädagogischer Leitung (je Gruppe für leistungsberechtigte Personen mit vergleichbarem Bedarf – LBGR) • XXXX 0 : 1,0 : 6,6 • LBGR 2: 1,0 : 5,0 • LBGR 3: 1,0 : 3,3 • LBGR 4: 1,0 : 2,1 • LBGR 5: 1,0 : 1,4 Die Fachkraftquote nach der Verordnung über personelle Anforderungen für unterstüt- zende unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohn- formen Wohnformen vom 25. Oktober 2018 - NuWGPersVO gilt als vereinbartwird eingehalten. Die Fachkräfte inkl. der pädagogischen Leitung müssen eine der in § 5 NuWGPersVO genannte ge- nannte Qualifikationen, jeweils für die dort genannten Aufgaben aufweisen. Dies sind insbesondere: • Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen • Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen • Heilpädagogen / Heilpädagoginnen • Pädagogen / Pädagoginnen • Erzieher / Erzieherinnen • Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen • Altenpfleger / Altenpflegerinnen • Beschäftigungstherapeuten / Beschäftigungstherapeutinnen • Heilpädagogen / Heilpädagoginnen • vergleichbare Qualifikationen Praktikanten / Praktikantinnen, FSJler und ähnliches Personal werden fachgerecht an- geleitet, neue Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen werden qualifiziert eingearbeitetVergleichbare Qualifikationen. Auf die Verpflichtung nach § 124 Abs. 2 SGB IX wird an dieser Stelle ausdrücklich hin- gewiesenhingewie- sen.
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Samples: soziales.niedersachsen.de