Pflichten des Herstellers Musterklauseln

Pflichten des Herstellers. Der Hersteller
Pflichten des Herstellers. Der Hersteller hat bei Unangekündigten Audits vollumfänglich zu kooperieren, um DEKRA Certification GmbH die Durchführung gemäß den Zertifizierungsanforderungen zu ermöglichen. Der Hersteller wird während dem Unangekündigten Audit die für das Audit und die für die Zertifizierung allgemein notwendigen oder von DEKRA Certification GmbH darüber hinaus angeforderten Unterlagen/Informationen unverzüglich bereitstellen und alle sonstigen für die Zertifizierung oder das Audit relevanten Informationen von sich aus mitteilen. Der Hersteller trägt dafür Sorge, dass DEKRA Certification GmbH auch bei Unterauftragnehmern ein Unangekündigtes Audit durchführen kann und stellt die entsprechende vertragliche Verpflichtung von Unterauftragnehmern sicher. Zu diesem Zweck wird der Hersteller alle seine Unterauftragnehmer dazu verpflichten, DEKRA Certification GmbH für ein Unangekündigtes Audit nach diesem Vertrag und den Zertifizierungsanforderungen Zutritt zu gewähren und vollumfänglich zu kooperieren. Sollte für die Durchführung eines Unangekündigten Audits die Erteilung eines Visums oder Durchführung sonstiger Maßnahmen (z.B. zur Gewährleistung der Sicherheit der Auditoren) erforderlich sein, wird der Hersteller alles Notwendige veranlassen, damit ein solches Visum erteilt oder sonstige Maßnahmen durchgeführt werden können. Das Verhalten des Unterauftragnehmers im Zusammenhang mit dem Unangekündigten Audit muss sich der Hersteller zurechnen lassen. Darüber hinaus wird der Hersteller DEKRA Certification GmbH mindestens drei Monate im Voraus solche Zeiträume schriftlich melden, in denen ein Unangekündigtes Audit nicht möglich ist (z.B. weil zu dieser Zeit die Produkte, auf die sich die Zertifizierung bezieht, nicht hergestellt werden; Betriebsferien etc.). Sofern von DEKRA Certification GmbH Form und Inhalt der Meldung festgelegt worden ist, ist diese Vorgabe einzuhalten.
Pflichten des Herstellers. Der Hersteller hat bei Unterauftragnehmeraudits vollumfänglich zu kooperieren, um DEKRA Certification GmbH die Durchführung gemäß den Zertifizierungsanforderungen zu ermöglichen. Der Hersteller wird vor und während dem Unterauftragnehmeraudit die für das Audit und die für die Bewertung allgemein notwendigen oder von DEKRA Certification GmbH darüber hinaus angeforderten Unterlagen/Informationen bereit stellen bzw. vom Unterauftragnehmer bereit stellen lassen, und alle sonstigen für die Bewertung oder das Audit relevanten Informationen von sich aus mitteilen bzw. mitteilen lassen. Der Hersteller trägt dafür Sorge, dass DEKRA Certification GmbH bei Unterauftragnehmern ein Unterauftragnehmeraudit durchführen kann und schafft die entsprechende vertragliche Verpflichtung von Unterauftragnehmern. Zu diesem Zweck wird er alle seine Unterauftragnehmer dazu verpflichten, DEKRA Certification GmbH für ein Unterauftragnehmeraudit nach diesem Vertrag und den Zertifizierungsanforderungen Zutritt zu gewähren und vollumfänglich zu kooperieren. Sollte für die Durchführung eines Unterauftragnehmeraudits die Erteilung eines Visums oder Durchführung sonstiger Maßnahmen (z.B. zur Gewährleistung der Sicherheit der Auditoren) erforderlich sein, wird der Hersteller alles Notwendige veranlassen, damit ein solches Visum erteilt oder sonstige Maßnahmen durchgeführt werden können. Das Verhalten des Unterauftragnehmers im Zusammenhang mit dem Unterauftragnehmeraudit muss sich der Hersteller zurechnen lassen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.