PFLICHTEN DES VERSICHERTEN IM SCHADENSFALL Musterklauseln

PFLICHTEN DES VERSICHERTEN IM SCHADENSFALL. Bei einem von der Versicherung abgedeckten Schadensfall muss der Versicherungsnehmer sofort Kontakt mit der Organisationsstruktur aufnehmen. Für die Leistung INTEGRIERTE BETREUUNG ZU HAUSE muss der Versicherungsnehmer im Schadensfall Kontakt zur Organisationsstruktur wenigstens 48 Stunden vor der Entlassung aus der Pflegeeinrichtung unter der Telefonnummer 00.00000000 aufnehmen und die ärztliche Bescheinung per Fax an 00.00000000 senden.
PFLICHTEN DES VERSICHERTEN IM SCHADENSFALL. Im Schadenfall muss der Versicherte die Organisationsstruktur kontaktieren und nicht später als 60 Tage nach Eintritt des Unfalls Meldung erstatten - über die Webseite xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx gemäß den dort verfügbaren Anweisungen (oder durch den direkten Zugriff auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx - Menüpunkt Schadensfälle) oder per schriftlicher Mitteilung an Europ Assistance Italy S.p.A., Xxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, unter Einfügung der Abteilung „Schadensbearbeitung - Erstattung von Arzt- kosten" auf dem Umschlag und durch Versenden per Post:
PFLICHTEN DES VERSICHERTEN IM SCHADENSFALL. Im Falle einer Änderung und / oder des unfreiwilligen Rücktritts von der Reise oder dem Aufenthalt hat der Versicherte eine Meldung zu erstatten, innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Auftreten des Rücktrittsgrundes und in jedem Fall spätestens bis zum Datum des Reiseantritts, auf der Website unter xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx - unter Befolgung der dort sichtbaren Anweisungen (oder durch den direkten Zugriff auf die Website unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx – Abteilung Schadensfälle) oder per Telegramm oder Fax an 00.00.00.00.00, mit schriftlicher Meldung an: Europ Assistance Italia S.p.A., Büro für Schadenersatz (Reisestorno), Xxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, unter Angabe von:
PFLICHTEN DES VERSICHERTEN IM SCHADENSFALL. Der Versicherte oder ersatzweise der Versicherungsnehmer muss : ◼ in allen Fällen, in denen die Haftung eines Dritten in Betracht kommt, diese Haftung mit allen verfügbaren Rechtsmitteln geltend machen, insbesondere bei Transportschäden, indem er gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur in der vorgeschriebenen Form und innerhalb vor- geschriebenen Fristen alle nötigen Vorbehalte geltend macht, ◼ die örtliche Polizei innerhalb von zwölf Stunden, nachdem er vom Diebstahl oder Diebstahl- versuch erfahren hat, informieren, ◼ Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten, ◼ der Gesellschaft Namen und Adressen des Urhebers des Schadensfalls oder der zivilrechtlich haftbaren Person, sowie, nach Möglichkeit, von Zeugen nennen und angeben, ob die Behörden aktiv geworden sind und ein Protokoll oder einen Feststellungsbericht aufgesetzt haben.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.