PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN Musterklauseln

PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN. 36.1. Der Kunde verpflichtet sich, den ordnungsgemäßen Be- trieb des Cloud-Servers nicht mutwillig zu beeinträchti- gen. 36.2. Der Kunde ist für andere Personen, die er ermächtigt, die Hosting-Leistungen zu nutzen, verantwortlich. 36.3. Der Kunde wird Gebauer unverzüglich unterrichten, so- fern er Kenntnis davon erlangt, dass die Hosting-Leistun- gen nicht verfügbar sind oder auf andere Weise nicht ord- nungsgemäß erbracht werden, und Gebauer bei der Stö- rungs-Feststellung und deren Behebung in angemesse- ner Weise unterstützen. 36.4. Der Kunde ist für sämtliche auf dem Cloud-Server gespei- cherten und verarbeiteten Kunden-Daten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig selbstständig und eigenverantwortlich Back-Ups von den auf dem Cloud- Server gespeicherten Kunden-Daten zu erstellen, davon Sicherungskopien vorzuhalten und sonstige angemes- sene Vorkehrungen für den Verlust der Kunden-Daten zu treffen. 36.5. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Cloud-Server keine gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Auflagen bzw. Vorschriften verstoßende Daten zu speichern, sowie keine Daten, die (i) pornographisches oder obszönes Ma- terial beinhalten, (ii) Krieg, Terror und andere Gewaltta- ten verherrlichen, (iii) geeignet sind, Kinder oder Jugend- liche sittlich schwer zu gefährden, (iv) Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt, (v) den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig ver- ächtlich gemacht oder verleumdet werden, (vi) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Men- schen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherr- lichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise dar- stellen, (vii) geeignet sind, andere zu verleugnen, zu be- leidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden. 36.6. Gebauer nimmt von den Kunden-Daten grundsätzlich keine Kenntnis und prüft die Inhalte der Kunden-Daten grundsätzlich nicht. Gebauer ist insbesondere nicht ver- pflichtet, die auf de...
PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN. 3.1 Der Kunde wird Actyx bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Die einzelnen Mitwirkungspflichten werden in den Einzelverträgen und der Dokumentation des Lösungsdesign festgelegt. 3.2 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für Actyx im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen. 3.3 Für die Nutzung der Actyx-Produkte müssen die in dem Einzelvertrag nebst Anwenderdokumentation und der Dokumentation des Lösungsdesigns festgelegten Systemvoraussetzungen (z.B. WiFi und Firewall Konfiguration) und beschriebene technische Infrastruktur (z.B. Verkabelung und weitere notwendige nicht von Actyx gestellte Hardware) beim Kunden erfüllt sein. 3.4 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsanbindungen sowie sämtliche Probleme und Verzögerungen, die sich hieraus ergeben. 3.5 Der Kunde steht für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer und von direkten und mittelbaren Tochtergesellschaften des Kunden, soweit diese zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelvertrages im Sinne von §§ 15 ff. AktG mit dem Kunden verbunden sind („Verbundene Unternehmen“) wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein und verpflichtet diese zur vertragsgemäßen Nutzung der Actyx- Produkte. Der Kunde wird angemessene Sicherheitsstandards für den Zugriff der Nutzer auf die Actyx-Produkte und deren Nutzung einführen sowie dafür Sorge tragen, dass ein unberechtigter Zugriff auf oder eine unberechtigte Nutzung der Actyx-Produkte und/oder Anwenderdokumentationen verhindert wird. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter und Verbundene Unternehmen auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Im Falle eines solchen Zugriffes oder Nutzung wird er Actyx unverzüglich in Kenntnis setzen. 3.6 Unbeschadet der Verpflichtung Actyxs zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Actyx-Produkte erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. 3.7 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. 3.8 Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen seiner Nutzung der Actyx-Produkte keine Inhalte eingeführt, gespeichert, verteilt oder übermittelt werden, deren Ber...
PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN. 41.1. Der Kunde verpflichtet sich, den ordnungsgemäßen Betrieb des Cloud-Servers nicht mutwillig zu beeinträchtigen. 41.2. Der Kunde ist für andere Personen, die er ermächtigt, die SaaS-Leistungen zu nutzen, verantwortlich. 41.3. Der Kunde wird ecovium unverzüglich unterrichten, sofern er Kenntnis davon erlangt, dass die SaaS-Leistungen nicht verfügbar sind oder auf andere Weise nicht ordnungsgemäß erbracht werden, und ecovium bei der Störungs-Feststellung und deren Behebung in angemessener Weise unterstützen. 41.4. Der Kunde ist für sämtliche in den SaaS- Leistungen gespeicherten und verarbeiteten Kunden-Daten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig selbstständig und eigenverantwortlich Back-Ups von den auf dem Cloud-Server gespeicherten Kunden- Daten zu erstellen, davon Sicherungskopien vorzuhalten und sonstige angemessene Vorkehrungen für den Verlust der Kunden- Daten zu treffen. 41.5. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Cloud- Server keine gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Auflagen bzw. Vorschriften verstoßende Daten zu speichern, sowie keine Daten, die (i) pornographisches oder obszönes Material beinhalten, (ii) Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN. 46.1 Der Kunde darf keine Komponenten verwenden, die geeignet sind, zu einer Bedrohung der Hardware und/oder Software-Infrastruktur von IT4YOU bzw. derjenigen anderer Kunden oder einer Gefährdung des Netzbetriebs oder der Netzintegrität führen. 46.2 Der Kunde ist zu pfleglichen Behandlung der Fläche verpflichtet. Er wird ihm gegebenenfalls mitgeteilte Nutzungsrichtlinien beachten.
PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN. 47.1 Der Kunde darf keine Komponenten verwenden, die geeignet sind, zu einer Bedrohung der Hardware und/oder Software-Infrastruktur von NECOTEK bzw. derjenigen anderer Kunden oder einer Gefährdung des Netzbetriebs oder der Netzintegrität führen. 47.2 Der Kunde ist zu pfleglichen Behandlung der Fläche verpflichtet. Er wird ihm gegebenenfalls mitgeteilte Nutzungsrichtlinien beachten.
PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN. 93.1 Der Kunde darf keine Komponenten verwenden, die geeignet sind, zu einer Bedrohung der Hardware und/oder Software-Infrastruktur von DIGIHAUS GMBH bzw. derjenigen anderer Kunden oder einer Gefährdung des Netzbetriebs oder der Netzintegrität führen. 93.2 Der Kunde ist zu pfleglichen Behandlung der Fläche verpflichtet. Er wird ihm gegebenenfalls mitgeteilte Nutzungsrichtlinien beachten.
PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN a. Der Kunde darf keine Komponenten verwenden, die in der Gefahr stehen, zu einer Bedrohung der Hardware und/oder Software-Infrastruktur von sector27 GmbH bzw. derjenigen anderer Kunden oder einer Gefährdung des Netzbetriebs oder der Netzintegrität zu führen. b. Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung der Fläche verpflichtet. Er wird ihm gegebenenfalls mitgeteilte Nutzungsrichtlinien beachten.
PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN. 82.1 Der Kunde darf keine Komponenten verwenden, die in der Gefahr stehen, zu einer Bedrohung der Hardware und/oder Software-Infrastruktur von SOLCENTRIX GMBH bzw. derjenigen anderer Kunden oder einer Gefährdung des Netzbetriebs oder der Netzintegrität zu führen. 82.2 Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung der Fläche verpflichtet. Er wird ihm gegebenenfalls mitgeteilte Nutzungsrichtlinien beachten.

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  • Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Mitteilung von Änderungen (2) Klarheit von Aufträgen (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Kosten der Bankdienstleistungen

  • Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der TNG sachge- recht und sorgfältig zu nutzen. 4.2 Der Kunde hat die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutz- gesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten. Hingewiesen wird darauf, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unverlangter Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Um- ständen gesetzlich verboten ist. 4.3 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, on- line oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für solche Inhalte, die im Sinne der § 130, 130 a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt 4.4 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstel- lung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm und/oder nach seinen Informationen für ihn von der TNG erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon ggf. abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz und Wettbewerbsrecht, verstößt. Näheres regelt die Benutzerordnung. 4.5 Der Kunde verpflichtet sich, die TNG im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltli- 4.6 Vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung hat der Kunde sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist. 4.7 Soweit eine Telefon-Flatrate Bestandteil des Vertrages ist, nutzt der Kunde diese maßvoll und nur für den Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Weitere besondere Verpflichtungen in diesem Zusammenhang: a) Der Kunde verpflichtet sich, die Telefon-Flatrate nicht missbräuchlich zu verwenden. Insbesondere wird er keine Verbindungen herstellen, um Dritten Telekommunikati- onsdienstleistungen zu erbringen oder um diese an Dritte weiterzuveräußern oder um hierfür sonstwie eine Gegen- leistung zu erzielen. Insoweit verpflichtet sich der Kunde auch, die Telefon-Flatrate nicht für Massenkommunikation wie z.B. Fax Broadcast, Call Center oder Tele-Marketing- Aktionen einzusetzen. b) Im Falle einer zweckwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die TNG berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen, den Telekommunikationsanschluss zu sperren sowie die Entgelte für die angefallenen Verbindungen zu berechnen. Daneben kann von dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von € 150,00 für die Berechnung der Verbindungen verlangt werden. Es steht dem Kunden frei, einen geringeren Scha- den nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprü- che der TNG bleiben unberührt.

  • Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. (2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren. (4) Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen. (5) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind angemessen regelmäßig zu wiederholen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden. (6) Im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber soweit erforderlich bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, bei Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung und einer notwendigen Konsultation der Aufsichtsbehörde. Die erforderlichen Angaben und Dokumentationen sind vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich zuzuleiten. (7) Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist. (8) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (9) Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Beauftragten keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde. Änderungen in der Person oder den innerbetrieblichen Aufgaben des Beauftragten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit. (10) Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU oder des EWR. Jegliche Verlagerung in ein Drittland darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers und unter den in Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Bedingungen sowie bei Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen.