Pfändung Musterklauseln

Pfändung. Wenn ein Gläubiger des Teilnehmers einen Pfändungsbeschluss (einschließlich Arrestbeschlüssen, Beschlagnahmeanordnungen oder anderen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder zum Schutz der Rechte der Gläubiger des Teilnehmers) eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Regierungs-, Justiz- oder sonstigen öffentlichen Behörde in [Staat] gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht beantragt (nachfolgend als „Pfändung“ bezeichnet), stellen wir fest, dass [Analyse und Erörterung einfügen].
Pfändung. Wenn ein Gläubiger des TIPS-Geldkontoinhabers einen Pfändungsbeschluss (einschließlich Arrestbeschlüssen, Beschlagnahmeanordnungen oder anderen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder zum Schutz der Rechte der Gläubiger des TIPS- Geldkontoinhabers) eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Regierungs-, Justiz- oder sonstigen öffentlichen Behörde in [Staat] gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht beantragt (nachfolgend als „Pfändung“ bezeichnet), stellen wir fest, dass [Analyse und Erörterung einfügen].
Pfändung. Wenn ein Gläubiger des T2S-Geldkontoinhabers einen Pfändungsbeschluss (einschließlich dingli- cher Arrestverfügungen, Beschlagnahmeanordnungen oder anderer privatrechtlicher oder öffent- lich-rechtlicher Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder zum Schutz der Rechte der Gläubiger des T2S-Geldkontoinhabers) eines Gerichts oder einer zuständigen Regierungs-, Justiz- oder sons- tigen öffentlichen Behörde in [Staat] gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht beantragt (nachfolgend als „Pfändung“ bezeichnet), stellen wir fest, dass [Analyse und Erörterung einfügen].
Pfändung. Wenn Ihr Wasserfahrzeug gepfändet oder von einer öffentlichen Stelle eingezogen wurde, gilt Ihre Versicherung nicht für den Zeitraum, in dem Sie nicht über Ihr Wasserfahrzeug verfügen können.
Pfändung. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte Hand hat der Käufer uns sofort zu unterrichten. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus Weiterveräußerung in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschl. MWSt.) an uns ab.
Pfändung. (1) Die Pflichten von Whitebox aus diesem Vertrag ruhen bezüglich Konten/Depots, wenn und solange sie von einer (Teil-)Pfändung oder einer anderweitig verursachten Sperre betroffen sind.
Pfändung. 8.1. Die Ware ist ausschließliches Eigentum von ICTS. Der Kunde hat die zur Verfügung gestellte Ware und/oder Dokumente gegen jegliche Belastungen, Verpfändungen, Pfandrechte oder ähnliche Rechte zu sichern. Der Kunde hat ICTS unverzüglich per Einschreiben zu benachrichtigen, wenn ein Dritter die Ware ganz oder teilweise pfändet oder belastende Maßnahmen ergreift. Der Kunde wird in diesem Fall den Dritten, der die Ware pfändet, auf das Eigentum von ICTS hinweisen und die Rechte von ICTS wahren.
Pfändung. 7.2.1. Die Bank pfändet die vermögensbezogenen Rechte des Kunden, die im Besitz der Bank sind, auf Verlangen einer dritten Person nur in den Fällen und nach den Regeln, die im Gesetz vorgesehen sind (z. B. Anordnung eines Gerichtsvollziehers).

Related to Pfändung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.