Pfändung Musterklauseln

Pfändung. Wenn ein Gläubiger des Teilnehmers einen Pfändungsbeschluss (einschließlich Arrestbeschlüssen, Beschlagnahmeanordnungen oder anderen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder zum Schutz der Rechte der Gläubiger des Teilnehmers) eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Regierungs-, Justiz- oder sonstigen öffentlichen Behörde in [Staat] gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht beantragt (nachfolgend als „Pfändung“ bezeichnet), stellen wir fest, dass [Analyse und Erörterung einfügen].
Pfändung. Wenn ein Gläubiger des TIPS-Geldkontoinhabers einen Pfändungsbeschluss (einschließlich Arrestbeschlüssen, Beschlagnahmeanordnungen oder anderen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder zum Schutz der Rechte der Gläubiger des TIPS- Geldkontoinhabers) eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Regierungs-, Justiz- oder sonstigen öffentlichen Behörde in [Staat] gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht beantragt (nachfolgend als „Pfändung“ bezeichnet), stellen wir fest, dass [Analyse und Erörterung einfügen].
Pfändung. Wenn ein Gläubiger des T2S-Geldkontoinhabers einen Pfändungsbeschluss (einschließlich dingli- cher Arrestverfügungen, Beschlagnahmeanordnungen oder anderer privatrechtlicher oder öffent- lich-rechtlicher Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder zum Schutz der Rechte der Gläubiger des T2S-Geldkontoinhabers) eines Gerichts oder einer zuständigen Regierungs-, Justiz- oder sons- tigen öffentlichen Behörde in [Staat] gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht beantragt (nachfolgend als „Pfändung“ bezeichnet), stellen wir fest, dass [Analyse und Erörterung einfügen].
Pfändung. Wenn Ihr Wasserfahrzeug gepfändet oder von einer öffentlichen Stelle eingezogen wurde, gilt Ihre Versicherung nicht für den Zeitraum, in dem Sie nicht über Ihr Wasserfahrzeug verfügen können.
Pfändung. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte Hand hat der Käufer uns sofort zu unterrichten. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus Weiterveräußerung in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschl. MWSt.) an uns ab.
Pfändung. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte durch Dritte unverzüglich und auf schnellstem Weg zu benachrichtigen.
Pfändung. (1) Die Pflichten von Whitebox aus diesem Vertrag ruhen bezüglich Konten/Depots, wenn und solange sie von einer (Teil-)Pfändung oder einer anderweitig verursachten Sperre betroffen sind.
Pfändung. 7.2.1. Die Bank pfändet die vermögensbezogenen Rechte des Kunden, die im Besitz der Bank sind, auf Verlangen einer dritten Person nur in den Fällen und nach den Regeln, die im Gesetz vorgesehen sind (z. B. Anordnung eines Gerichtsvollziehers). 7.2.2. Die Bank befreit die vermögensbezogenen Rechte des Kunden, die im Besitz der Bank sind, von der Pfändung aufgrund des Beschlusses der Person oder des Organs, das den Beschluss, die Verordnung oder die Auflage über die Pfändung fasste oder aufgrund eines jeweiligen in Kraft getretenen Gerichtsurteils.
Pfändung. 8.1. Die Ware ist ausschließliches Eigentum von ICTS. Der Kunde hat die zur Verfügung gestellte Ware und/oder Dokumente gegen jegliche Belastungen, Verpfändungen, Pfandrechte oder ähnliche Rechte zu sichern. Der Kunde hat ICTS unverzüglich per Einschreiben zu benachrichtigen, wenn ein Dritter die Ware ganz oder teilweise pfändet oder belastende Maßnahmen ergreift. Der Kunde wird in diesem Fall den Dritten, der die Ware pfändet, auf das Eigentum von ICTS hinweisen und die Rechte von ICTS wahren. 8.2. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens am Tag der Übergabe des Mietgegenstandes jeden Betroffenen per Einschreiben darüber zu informieren, dass der Mietgegenstand gemietet wurde. Ist der Kunde nicht Eigentümer der Immobilie, in der die Ware untergebracht ist, sei es vorübergehend oder nicht, oder scheidet er während der Dauer des Mietverhältnisses als Eigentümer aus, so hat der Kunde dem Eigentümer der Immobilie unverzüglich mitzuteilen, dass die Ware nicht ihm gehört, sodass sie nicht Gegenstand des Vorrechts des Vermieters der Immobilie sein kann. Der Kunde hat ICTS unverzüglich eine Kopie des Einschreibens an den Eigentümer der Immobilie zu übersenden. Etwaige Hypothekengläubiger sind in gleicher Weise zu benachrichtigen. Die gleiche Mitteilung ist dem Inhaber des Pfandrechts am Geschäftsfonds, des Landwirtschaftsvorrechts oder etwaiger anderer Pfandrechte am gesamten Vermögen des Kunden zuzustellen. 8.3. Will ein Dritter Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder wird die Ware ganz oder teilweise beschlagnahmt, so hat der Kunde ICTS unverzüglich durch eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den pfändenden Dritten darauf hinzuweisen, dass die gepfändete Ware Eigentum von ICTS ist. Der Kunde hat ICTS in gleicher Weise zu informieren, wenn die Ware gestohlen oder aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise beschlagnahmt wird oder wenn ein zivil- oder strafrechtlicher Anspruch in Bezug auf die Ware erhoben wird. ICTS kann alle ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte auch im Namen des Kunden zu schützen. Zu diesem Zweck hat der Kunde die von ICTS für erforderlich gehaltenen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen. Die Kosten für diese Maßnahmen gehen zu Lasten des Kunden. Darüber hinaus hat der Kunde in den vorgenannten Fällen nicht das Recht, seine Zahlungen aus dem Mietvertrag an ICTS auszusetzen oder einzustellen oder von ICTS die Rückgängigmachung des Mietvertrages oder Schadensersatz ...

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  • Zweckbindung Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang I.B genannten spezifischen Zweck(e), sofern keine weiteren Weisungen des Datenexporteurs bestehen.

  • Beanstandungen (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung in Textform der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Zeit - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.

  • Weiterbildung 1. Arbeitnehmer haben beim Antritt zu einer Lehrabschlussprüfung gemäß § 23 BAG (Berufsausbildungsgesetz) Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts im Ausmaß von einem Arbeitstag, sofern die Lehrabschlussprüfung an zwei Kalendertagen (Teilprüfungen) abgelegt wird, im Ausmaß von zwei Arbeitstagen. Ausbildungsmaßnahmen für Pflege- und Betreuungsberufe 2. Soweit für Pflege- und Betreuungsberufe zur Aufrechterhaltung der Berufsausübungsberechtigung Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind, besteht nach einer Dauer der Betriebszugehörigkeit von mindestens 3 Monaten für deren Besuch, Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit von 8 Stunden pro Arbeitsjahr unter Fortzahlung des Entgeltes.