Plattform Musterklauseln

Plattform. 9.1. Nach der Aktivierung des Kunden können Sie: a) Laden Sie die Handelsplattform (en) (die „Software“) herunter, und installieren Sie sie (falls vorhanden). Wenn der Kunde eine webbasierte Version der Software (sofern verfügbar) verwendet, sollten Sie sicherstellen, dass diese zugänglich und betriebsbereit sind b) Verwenden Sie ihre Zugangscodes, um sich bei der Software sowie am Client-Dashboard des Unternehmens anzumelden, von wo aus sie ihre persönlichen Informationen und Handelsaktivitäten einsehen können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Passwort jederzeit beibehalten oder geändert wird. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Korrespondenz des Unternehmens bezüglich ihrer Zugangscodes geheim und vertraulich zu behandeln. 9.2. Vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gewährt das Unternehmen dem Kunden hiermit eine eingeschränkte Lizenz, die nicht übertragbar, nicht ausschliesslich und vollständig einbringbar ist, zur Nutzung der Plattform (en) (einschließlich der Nutzung der Website und aller anderen) zugehörige herunterladbare Software, die von Zeit zu Zeit verfügbar ist), um Aufträge in ein oder mehrere Finanzinstrumente einzugeben. Die Gesellschaft kann je nach Finanzinstrument unterschiedliche Plattformen verwenden. 9.3. Die Handelsplattform, die möglicherweise von einem Dritten entwickelt wurde, wird „wie besehen“ bereitgestellt. Das Unternehmen gewährleistet, jedoch nicht garantiert, dass die Software Datensicherheitsprotokolle unterstützt, die mit den vom Unternehmen verwendeten Protokollen kompatibel sind. Das Unternehmen kann auch nicht garantieren, dass die Software frei von Fehlern oder Mängeln ist. 9.4. Die Gesellschaft wird die Handelsplattform und alle anderen damit verbundenen Systeme in angemessenem Umfang auf dem neuesten Stand halten. Das Unternehmen und / oder ein relevanter Dritter kann diese Wartung von Zeit zu Zeit durchführen. Dazu gehören das Herunterfahren, Neustarten und / oder Aktualisieren der Server, um sicherzustellen, dass die Software effektiv und effizient funktioniert. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass die Software für einen bestimmten Zeitraum nicht zugänglich und / oder funktionsunfähig ist. Der Kunde akzeptiert daher, dass das Unternehmen keine Verantwortung für Verluste übernimmt, einschließlich finanzieller Verluste und / oder Opportunitätsverlust aufgrund von Wartungsarbeiten und / oder jeglicher Handlung oder Auslassung des Unternehmens und / oder des Anbiet...
Plattform. Anbieter und Emittent im Hinblick auf das vom Nachrangdarlehensgeber gewährte Nachrangdarlehen für das Projekt ist die Nachrangdarlehensnehmerin, die zugleich Trägerin des Projektes ist. Die Exporo AG erhält von der Nachrangdarlehensnehmerin die Informationen zum Projekt, die sie für die Nachrangdarlehensnehmerin auf der Plattform einstellt. Die Exporo AG nimmt weder eine Prüfung der Bonität der Nachrangdarlehensnehmerin, noch eine Prüfung der von der Nachrangdarlehensnehmerin eingereichten und auf der Webseite veröffentlichten Informationen über das Projekt vor auf Richtigkeit und Vollständigkeit, auch keiner rechtlichen Prüfung, noch gibt sie diese Information im eigenen Namen ab, noch verbindet sie mit dieser eine eigene Beratung, insbesondre keine Anlageberatung oder rechtliche Beratung. Die Exporo AG wird insofern lediglich als Vermittler des Angebots der Nachrangdarlehensnehmerin tätig und erlaubt der Nachrangdarlehensnehmerin lediglich die Nutzung der Webseite xxxxx://xxx.xxxxxx.xx als Plattform zur Einwerbung von Nachrangdarlehenskapital im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Nachrangdarlehensnehmerin. Es besteht daher das Risiko, dass die auf der Plattform eingestellten Informationen zum Projekt nicht alle entscheidungswesentlichen Aspekte abbilden oder nicht zutreffen.
Plattform. Kombination aus Betriebssystem und einer oder mehreren Hardware-Architekturen. Vollständig kompatible Versionen von Betriebssystem und/oder Hardware werden als eine Plattform aufgefasst. Es wird hierbei nicht unterschieden, ob es sich um eine für den Client-Betrieb oder für den Server-Betrieb ausgelegte Plattformausprägung handelt.
Plattform. Der Forderungshändler ist im Hinblick auf die vom Anleger erworbene Vermögensanlage für das Projekt der Anbieter. Der Emittent ist der Xxxxxx des Projektes und emittiert die Vermögensanlage. Die Exporo AG erhält vom Emittenten die Informationen zum Projekt und zur Vermögensanlage bzw. zu dem der Vermögensanlage zugrundeliegenden Darlehensvertrag, die sie für die Anleger auf der Plattform einstellt. Die Exporo AG überprüft weder die Bonität des Emittenten, noch prüft sie die vom Emittenten eingereichten und auf der Webseite veröffentlichten Informationen über das Projekt auf Richtigkeit und Vollständigkeit; sie nimmt auch keine rechtliche Prüfung vor, noch gibt sie diese Informationen im eigenen Namen ab, noch verbindet sie mit diesen eine eigene Beratung, insbesondere keine Anlageberatung oder rechtliche Beratung. Die Exporo AG wird insofern lediglich als Vermittler des Angebots tätig und erlaubt dem Emittenten lediglich die Nutzung der Webseite xxxxx://xxx.xxxxxx.xx als Plattform zur Einwerbung von Kapital über den Forderungshändler als Intermediär und auf eigene Rechnung des Emittenten. Es besteht daher das Risiko, dass die auf der Plattform eingestellten Informationen zum Projekt bzw. zur Vermögensanlage nicht alle entscheidungswesentlichen Aspekte abbilden oder nicht zutreffen.
Plattform. Die von VONQ genutzte Job Marketing Plattform, zugänglich unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxx.xxx, welche Kunden die Möglichkeit bietet, Dienstleistung(en) bei VONQ anzufragen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Dienstleistung von Job Marketing Kampagnen durch VONQ und das Treffen einer Vereinbarung mit VONQ.
Plattform. 1.1. Die Plattform xxx.xxxx.xx (die Plattform) ermöglicht Kre- ditnehmern (die Kreditnehmer) den Abschluss eines Kredit- vertrages mit der Switzerlend AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx (die Kreditgeberin) und Finanzgebern (die Finanzge- ber) den Kauf und Vertragsübertragung und die Abtretung der aus dem Kreditvertrag entstehenden Kreditforderungen. Die Kreditgeberin ist gleichzeitig Kreditgeberin der Platt- form. Zwischen dem Kreditnehmer und den Finanzgebern kommt kein Kreditvertrag zustande. Die Kreditgeberin unter- steht der Schweizer Geldwäschereigesetzgebung und ver- fügt über eine Bewilligung als Kreditgeberin gemäss Schweizer Konsumkreditgesetz. 1.2. Die Kreditgeberin ist berechtigt, diese AGB Finanzgeber je- derzeit zu ändern und die aktuelle Fassung auf der Plattform zu veröffentlichen. Mitglieder werden vorgängig per Mittei- lung im Benutzerkonto oder auf andere geeignete Weise in- formiert. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 30 Tagen seit Bekanntgabe der Änderung gelten diese AGB Finanzge- ber als akzeptiert.
Plattform. (1) Während der Vertragsdauer können die 4.0-Ser- vices vom Kunden über die von ProMinent bereitge- stellte Plattform mithilfe eines Desktopcomputers o- der mobilen Endgeräts aus dem Internet abgerufen werden. Derzeit ist die Plattform unter der URL xxxxx://xxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar. Etwaige Änderungen wird ProMinent dem Kunden rechtzei- tig im Voraus anzeigen und bleiben ausdrücklich vorbehalten. (2) Bei der Plattform handelt es sich um eine Web- Application. Eine Installation der Plattform auf den Systemen des Kunden ist daher nicht notwendig und die Verfügbarkeit der Plattform naturgemäß von der Verfügbarkeit des Internets beim Kunden ab- hängig. (3) Der Kunde muss zur Nutzung der Plattform einen funktionsfähigen Internetanschluss mit ausreichen- der Bandbreite sowie einen für die Plattform geeig- neten Browser in der jeweils aktuellen Version be- reithalten ("Geeigneter Browser"). Geeignete Browser sind derzeit "Mozilla Firefox" und "Google Chrome". (4) Sofern ein Versionsupdate für einen Geeigneten Browser oder für ein von der Plattform verwendetes Software-Tool des Geeigneten Browsers veröffent- licht wird und es daraufhin zu Kompatibilitätsproble- men und somit einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Plattform beim Kunden kommt, wird ProMinent binnen vier (4) Kalenderwochen ab Kenntnis der Kompatibilitätsprobleme die Plattform an das Versi- onsupdate anpassen, um die Kompatibilität herzu- stellen. (5) ProMinent gewährleistet keine fehlerfreie und umfassende Nutzbarkeit der Plattform, wenn der Kunde einen anderen Browser als einen Geeigneten Browser benutzt oder einen Geeigneten Browser in einer nicht aktualisierten Version betreibt. ProMi- nent behält sich vor, die Auswahl der oben genann- ten, für die Plattform derzeit Geeigneten Browser bei veränderten Gebrauchsgewohnheiten der Internet- nutzer in Deutschland zu ändern und die Unterstüt- zung eines bestimmten Browsers nach Vorankündi- gung aufzugeben oder weitere Browser in den Leis- tungsumfang aufzunehmen. ProMinent wird den Kunden über eine solche Änderung, bspw. per E- Mail, informieren. (6) Die Plattform umfasst in ihrer derzeitigen Version folgende Funktionen: • Anzeige der dem Kundenkonto zugeordneten Produkte; • Gruppierung der dem Kundenkonto zugeordne- ten Produkte nach Installationsorten; • Anzeige kundenspezifischer Auswertungen in Zahlen (aktuelle Werte seit der letzten Synchro- nisation über das Gateway sowie aufbereitete historische Werte in verschiedenen Intervallen); • Umwand...
Plattform. Die Gesellschaft ist bei „eBay“ als gewerblicher Verkäufer registriert.
Plattform. Die Plattform von Evolve IP Europe ist ein robustes System auf „Carrier-Class“-Niveau (Netzbetreiber-Niveau) und besteht aus einem Cluster mit verschiedenen Funktionseinheiten, wobei kritische Einheiten redundant ausgeführt sind. Die Plattform wird an geschützten Netzbetreiberstandorten gehostet, die mit allen Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich des Zugangs zu mehreren Netzwerken, Unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV), Brandschutz und Klimaanlagen, ausgestattet sind. Die Anwendungen werden von einem Team erfahrener und gut ausgebildeter Ingenieure entwickelt und betreut. Die Plattform und die Anwendungen werden durch das Evolve IP Europe-Operations Team per Fernzugriff administriert und mit Hilfe des Evolve IP Europe-Netzwerkmanagementsystems rund um die Uhr überwacht. Die Plattform ist mit den öffentlichen Netzwerken verschiedener renommierter Telekommunikationsanbieter verbunden, um eingehenden Gesprächsverkehr zu empfangen und ausgehende Gespräche an jeden Punkt der Welt aufzubauen. Darüber hinaus verfügt die Plattform über eine sichere Anbindung an das Internet und an eine SMS-Zentrale. Wenn eine Administrationsoberfläche einen Teil des Dienstes darstellt, kann der Kunde über diese Umgebung bestimmte Einstellungen des Dienstes selbst vornehmen. Änderungen werden innerhalb von 10 Minuten vorgenommen. Für die Berichterstattung gilt eine Bearbeitungszeit von 15 Minuten. Evolve IP Europe überwacht die Kapazität der Plattform und/ oder der Infrastruktur, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, durch regelmäßige Analyse der Kapazitätsnutzung und durch rechtzeitige Antizipation der erwarteten Nutzung.
Plattform. Der Verkaufsbereich der Credit Suisse für Digital Assets in der Credit Suisse App ist eine digitale Plattform, die von der Credit Suisse (Schweiz) AG («Bank») entwickelt und zur Verfügung gestellt wird («Marktplatz»).