Präsentation Musterklauseln

Präsentation. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentionsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt; diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die Präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
Präsentation. 6.1. Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.
Präsentation. 5.1. Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleibt das Konzept im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Konzept, Konzeptteile oder Ideen aus dem Konzept weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind der Agentur un-­‐ verzüglich und ohne Einbehaltung einer Kopie zurückzu-­‐ geben.
Präsentation. Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Xxx.Xxx GmbH mit dem Ziel des Ver- tragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Xxx.Xxx GmbH. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der in den Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen und Konzeptionen sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auf- traggebers keine Verwendung gefunden haben. Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alles Leistungen, ins- besondere Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Ideen, Entwürfe, Bilder, Texte etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde, wie bereits im Abschnitt zuvor erwähnt, ist nicht berechtigt, das Material, gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur vorbehalten, die präsentierten Ideen, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden. Eine Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden, verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich am Angebot der Agentur oder, insofern ein solches noch nicht vorliegt, an den markt- üblichen Konditionen. Die Annahme eines Präsentationshonorars beinhaltet nicht die Zustimmung zur Ver- wendung der von der Agentur erstellten Arbeiten und Leistungen bzw. deren Nutzungs- rechte.
Präsentation. Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.
Präsentation. 1. Für jedes zur Versteigerung kommende Fohlen wird ein Video erstellt und auf der Internet- seite der Trakehner GmbH unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx- tion/fohlenauktion-2020/ veröffentlicht und kann dort von jedermann eingesehen werden. 2. Während der Versteigerung werden die Fohlen im Freilaufen vorgestellt. Die Reihenfolge der Auktionsfohlen bleibt der Auktionsleitung vorbehalten.
Präsentation. 1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, welches zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation, sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, Eigentum der Agentur. Die Unterlagen sind der Agentur auf Wunsch unverzüglich zurückzugeben. 2. Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. 3. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen der Agentur. 4. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei der Agentur sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Präsentation. Erhält die Agentur nach Angebotsunterbreitung keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auf Wunsch zurückzustellen.
Präsentation. Für die Teilnahme an Präsentationen steht r&r ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält r&r nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von r&r, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von r&r; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich r&r zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
Präsentation. Jegliche Verwendung von Arbeiten und Leistungen, die von uns im Rahmen einer Präsentation vorgestellt werden, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Dies gilt auch für die Verwendung in ge- änderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung von Ideen, die unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegen. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.