Preis und Zahlungsmodalitäten. Der Abonnementpreis enthält die jeweils gültige Mehrwertsteuer und bei Printabonnements die Zustell- bzw. Versandgebühr. Bei digitalen Abonnements sind etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten nicht enthalten. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Preisanpassungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Zeitung und ggf. auf xxx.xx angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Bezugspreis ist jeweils am 1. Werktag eines Berechnungszeitraums im Voraus fällig. Erstmalige Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden dem Abonnenten einmalig vor der Belastung angezeigt. Im Falle individueller Anpassungen des zu belastenden Betrages (z.B. Bezugsunterbrechungen, Reisenachsendungen, individuell veranlasste Belastungen oder Gutschriften) erfolgt keine Voranzeige (Pre-Notification). Für digitale Abonnementverträge ist im Regelfall das SEPA-Lastschriftverfahren notwendig. Eine zusätzliche Rechnungsstellung per Email ist möglich. Xxxxxx und solange sich der Abonnent in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung bzw. den Zugang zum digitalen Abonnement einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
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Samples: Subscription Agreement, Abonnementvertrag
Preis und Zahlungsmodalitäten. Der Abonnementpreis enthält die jeweils gültige Mehrwertsteuer und bei Printabonnements die Zustell- bzw. Versandgebühr. Bei digitalen Abonnements sind etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten nicht enthalten. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Preisanpassungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Zeitung und ggf. auf xxx.xx xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Bezugspreis ist jeweils am 1. Werktag eines Berechnungszeitraums im Voraus fällig. Erstmalige Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden dem Abonnenten einmalig vor der Belastung angezeigt. Im Falle individueller Anpassungen des zu belastenden Betrages (z.B. Bezugsunterbrechungen, Reisenachsendungen, individuell veranlasste Belastungen oder Gutschriften) erfolgt keine Voranzeige (Pre-Pre- Notification). Für digitale Abonnementverträge ist im Regelfall das SEPA-Lastschriftverfahren notwendig. Eine zusätzliche Rechnungsstellung per Email ist möglich. Xxxxxx und solange sich der Abonnent in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung bzw. den Zugang zum digitalen Abonnement einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
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Samples: Subscription Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Abonnements
Preis und Zahlungsmodalitäten. Der Abonnementpreis enthält im Mietbus-Vertrag vereinbarte Preis bezieht sich ausschließlich auf die jeweils gültige Mehrwertsteuer im Vertrag vereinbarte Fahrtstrecke und bei Printabonnements –dauer. Mehrleistungen, die Zustell- aus Gründen entstehen, die der Busmieter bzw. Versandgebühr. Bei digitalen Abonnements sind etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten nicht enthalten. Sollte dessen Stellvertreter während der Vertragszeit Fahrt zu vertreten haben, werden dem Busmieter in Rechnung gestellt. So werden bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer pro begonnener Stunde zusätzlich Euro 45,- und eventuell angefallene Mehrkilometer nachverrechnet. Alle mit dem Betrieb des Busses nicht zusammenhängenden Spesen, wie Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland, sind vom Busmieter nur dann zu leisten, wenn dies im Mietbus-Vertrag dementsprechend vereinbart wurde. Andernfalls sind diese Spesen im vereinbarten Preis und Leistungspaket inkludiert. Verpflegung und Unterkunft des Kapitäns, sowie deren Kosten auf Basis Halbpension gehen zu Lasten des Busmieters. Liegen mehr als vier Monate zwischen Abschluss des Mietbus-Vertrages und der Busfahrt, kann die Xxxxxx GmbH Preiserhöhungen bis zu 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung stelle. Dies gilt für den Fall, dass nach Abschluss des Mietbus- Vertrages eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Preisanpassungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Zeitung und ggf. auf xxx.xx angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Bezugspreis ist jeweils am 1. Werktag eines Berechnungszeitraums im Voraus fällig. Erstmalige Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden dem Abonnenten einmalig vor der Belastung angezeigt. Im Falle individueller Anpassungen des zu belastenden Betrages Beförderungskosten (z.B. BezugsunterbrechungenKraftstoff-, ReisenachsendungenPersonalkosten) eintritt, individuell veranlasste Belastungen oder Gutschriften) erfolgt keine Voranzeige (Predie bei Abschluss des Mietbus-Notification)Vertrages nicht einkalkuliert werden konnte. Für digitale Abonnementverträge Derartige Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit sich die Kostenerhöhung anteilig auf den Mietpreis auswirkt. Eine demnach zulässige Preiserhöhung hat die Xxxxxx GmbH dem Busmieter unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen. Der vereinbarte Preis ist sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an die Xxxxxx GmbH, nicht aber an den Lenker erfolgen. Eventuelle Teilzahlungen werden vorab im Regelfall das SEPAMietbus-Lastschriftverfahren notwendigVertrag vereinbart. Eine zusätzliche Rechnungsstellung per Email ist möglichDer Busmieter verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen. Xxxxxx und solange Zudem verpflichtet sich der Abonnent in Zahlungsverzug befindetBusmieter im Fall des Verzuges für jede Mahnung Euro 30,- zzgl. etwaiger Inkassospesen zu bezahlen, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung bzw. den Zugang zum digitalen Abonnement einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestelltsoweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsmodalitäten. Der Abonnementpreis enthält im Mietbus-Vertrag vereinbarte Preis bezieht sich ausschließlich auf die jeweils gültige Mehrwertsteuer im Vertrag vereinbarte Fahrtstrecke und bei Printabonnements –dauer. Mehrleistungen, die Zustell- aus Gründen entstehen, die der Busmieter bzw. Versandgebühr. Bei digitalen Abonnements sind etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten nicht enthalten. Sollte dessen Stellvertreter während der Vertragszeit Fahrt zu vertreten haben, werden dem Busmieter in Rechnung gestellt. So werden bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer pro begonnener Stunde zusätzlich Euro 45,- und eventuell angefallene Mehrkilometer nachverrechnet. Alle mit dem Betrieb des Busses nicht zusammenhängenden Spesen, wie Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland, sind vom Busmieter nur dann zu leisten, wenn dies im Mietbus-Vertrag dementsprechend vereinbart wurde. Andernfalls sind diese Spesen im vereinbarten Preis und Leistungspaket inkludiert. Verpflegung und Unterkunft des Kapitäns, sowie deren Kosten auf Basis Halbpension gehen zu Lasten des Busmieters. Liegen mehr als vier Monate zwischen Abschluss des Mietbus-Vertrages und der Busfahrt, kann die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. Preiserhöhungen bis zu 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung stelle. Dies gilt für den Fall, dass nach Abschluss des Mietbus-Vertrages eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Preisanpassungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Zeitung und ggf. auf xxx.xx angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Bezugspreis ist jeweils am 1. Werktag eines Berechnungszeitraums im Voraus fällig. Erstmalige Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden dem Abonnenten einmalig vor der Belastung angezeigt. Im Falle individueller Anpassungen des zu belastenden Betrages Beförderungskosten (z.B. BezugsunterbrechungenKraftstoff-, ReisenachsendungenPersonalkosten) eintritt, individuell veranlasste Belastungen oder Gutschriften) erfolgt keine Voranzeige (Predie bei Abschluss des Mietbus-Notification)Vertrages nicht einkalkuliert werden konnte. Für digitale Abonnementverträge Derartige Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit sich die Kostenerhöhung anteilig auf den Mietpreis auswirkt. Eine demnach zulässige Preiserhöhung hat die XYZ GmbH dem Busmieter unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen. Der vereinbarte Preis ist sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an die XYZ GmbH, nicht aber an den Lenker erfolgen. Eventuelle Teilzahlungen werden vorab im Regelfall das SEPAMietbus-Lastschriftverfahren notwendigVertrag vereinbart. Eine zusätzliche Rechnungsstellung per Email ist möglichDer Busmieter verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen. Xxxxxx und solange Zudem verpflichtet sich der Abonnent in Zahlungsverzug befindetBusmieter im Fall des Verzuges für jede Mahnung Euro 30,- zzgl. etwaiger Inkassospesen zu bezahlen, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung bzw. den Zugang zum digitalen Abonnement einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestelltsoweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis und Zahlungsmodalitäten. Der Abonnementpreis enthält im Mietbus-Vertrag vereinbarte Preis bezieht sich ausschließlich auf die jeweils gültige Mehrwertsteuer im Vertrag vereinbarte Fahrtstrecke und bei Printabonnements –dauer. Mehrleistungen, die Zustell- aus Gründen entstehen, die der Busmieter bzw. Versandgebühr. Bei digitalen Abonnements sind etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten nicht enthalten. Sollte dessen Stellvertreter während der Vertragszeit Fahrt zu vertreten haben, werden dem Busmieter in Rechnung gestellt. So werden bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer pro begonnener Stunde zusätzlich Euro 45,- und eventuell angefallene Mehrkilometer nachverrechnet. Alle mit dem Betrieb des Busses nicht zusammenhängenden Spesen, wie Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland, sind vom Busmieter nur dann zu leisten, wenn dies im Mietbus-Vertrag dementsprechend vereinbart wurde. Andernfalls sind diese Spesen im vereinbarten Preis und Leistungspaket inkludiert. Verpflegung und Unterkunft des Kapitäns und einer etwaigen Bordbegleitung, sowie deren Kosten der Unterkunft jeweils im Einzelzimmer und der Verpflegung auf Basis Halbpension gehen zu Lasten des Busmieters. Liegen mehr als vier Monate zwischen Abschluss des Mietbus-Vertrages und der Busfahrt, kann die Neubauer Reisen GmbH Preiserhöhungen bis zu 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung stelle. Dies gilt für den Fall, dass nach Abschluss des Mietbus-Vertrages eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Preisanpassungen werden vor ihrer Wirksamkeit in unserer Zeitung und ggf. auf xxx.xx angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Bezugspreis ist jeweils am 1. Werktag eines Berechnungszeitraums im Voraus fällig. Erstmalige Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden dem Abonnenten einmalig vor der Belastung angezeigt. Im Falle individueller Anpassungen des zu belastenden Betrages Beförderungskosten (z.B. BezugsunterbrechungenKraftstoff-, ReisenachsendungenPersonalkosten) eintritt, individuell veranlasste Belastungen oder Gutschriften) erfolgt keine Voranzeige (Predie bei Abschluss des Mietbus-Notification)Vertrages nicht einkalkuliert werden konnte. Für digitale Abonnementverträge Derartige Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit sich die Kostenerhöhung anteilig auf den Mietpreis auswirkt. Eine demnach zulässige Preiserhöhung hat die Neubauer Reisen GmbH dem Busmieter unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen. Der vereinbarte Preis ist sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur direkt an die Neubauer Reisen GmbH , nicht aber an den Lenker erfolgen. Eventuelle Teilzahlungen werden vorab im Regelfall das SEPAMietbus-Lastschriftverfahren notwendigVertrag vereinbart. Eine zusätzliche Rechnungsstellung per Email ist möglichDer Busmieter verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen. Xxxxxx und solange Zudem verpflichtet sich der Abonnent in Zahlungsverzug befindetBusmieter im Fall des Verzuges für jede Mahnung Euro 30,- zzgl. etwaiger Inkassospesen zu bezahlen, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung bzw. den Zugang zum digitalen Abonnement einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu gewährleisten. Rücklastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestelltsoweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
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