Preise, Preisänderungen. 1.3.1 Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Unterbichler Preis- und Konditionenliste exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger ge- setzlicher Steuern und Abgaben. 1.3.2 Unterbichler ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen, sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung auf Grundlage der Umsetzung z.B. neuer Klima-, Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben anzupassen, die nach Zustandekommen der Geschäftsbeziehung in Kraft treten. 1.3.3 Unterbichler ist ferner berechtigt, die Kosten für die Installation, Kommissi- onierung und Entfernung der Behälter und Anlagen auf dem Gelände des Kunden in Rechnung zu stellen. 1.3.4 Sofern kein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum genannt oder auf an- dere Weise schriftlich von Unterbichler vereinbart wurde, können alle Preise von Un- terbichler an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden. 1.3.5 Unterbichler kauft einige Gase von anderen Lieferanten ein (Gase von Drittproduzenten). Unterbichler kann nach eigenem Ermessen den Preis der Gase von Drittproduzenten an die Preisentwicklung des Lieferanten anpassen, wenn sich der Preis ändert, der Unterbichler in Rechnung gestellt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Preisänderungen. 1.3.1 Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen getrof- fen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Lieferung gültigen Unterbichler SWF Preis- und Konditionenliste exklusive exklusi- ve Mehrwertsteuer und sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher Steuern und Abgaben.
1.3.2 Unterbichler SWF ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen, sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung Kosten- entwicklung auf Grundlage der Umsetzung z.B. neuer Klima-, Sicherheits- Sicher- heits- und Umweltschutzvorgaben anzupassen, die nach Zustandekommen der Geschäftsbeziehung Unter- zeichnung dieses Vertrages in Kraft treten.
1.3.3 Unterbichler SWF ist ferner berechtigt, die Kosten für die Installation, Kommissi- onierung Kom- missionierung und Entfernung der SWF-Behälter und Anlagen auf dem Gelände des Kunden in Rechnung zu stellen.
1.3.4 Sofern kein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum genannt oder auf an- dere andere Weise schriftlich von Unterbichler SWF vereinbart wurde, können alle Preise von Un- terbichler SWF an die allgemeine Kostenentwicklung Kostenentwicklung, insbeson- dere Energiekosten, angepasst werden.
1.3.5 Unterbichler SWF kauft einige Gase von anderen Lieferanten ein (Gase von Drittproduzenten). Unterbichler SWF kann nach eigenem Ermessen den Preis der Gase von Drittproduzenten an die Preisentwicklung des Lieferanten anpassen, wenn sich der Preis ändert, der Unterbichler SWF in Rechnung gestellt wird.
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Preise, Preisänderungen. 1.3.1 6.1. 6.1Welche Preise gelten? Das vom Kunden für die Lieferung von elektrischer Energie geschul- dete Entgelt richtet sich nach den jeweils vereinbarten Preisen (Grundpreis, Verbrauchspreis, Nebenleistungen, etc). Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen mit dem Kunden keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, gelten die Preise laut den jeweiligen Preisblättern. dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisblatt, welche dem Kunden im Zuge des Vertragsschlusses vor Vertragsabschluss in geeigneter Form bekanntgegeben werden. Die Preisbemessung basiert auf den vom Kunden zu Vertragsbeginn bekannt gegebenen preisrelevanten Umständen. Preisrelevante Umstände sind (i) verbrauchsbezogene Umstände, basieren zu denen der Stromlieferant im Zuge des Vertragsabschlusses Angaben vom Kunden verlangt und (ii) preisrelevante Umstände, die der Stromlie- ferant gegenüber dem Kunden im Zuge des Vertragsabschlusses als solche bezeichnet (zB.: Installation einer PV-Anlage oder La- destation für Elektrofahrzeuge, Teilnahme an Energiegemeinschaf- ten, etc). Der Kunde hat gegenüber dem Stromlieferanten alle Preise not- wendigen und Konditionen erforderlichen Angaben zu den preisrelevanten Um- ständen zu machen. Der Kunde hat den Stromlieferanten über be- absichtigte und tatsächliche Änderungen der preisrelevanten Um- stände zu informieren. Das Produktblatt und das Preisblatt für Nebenleistungen liegenliegt zudem am Firmensitz zur Einsicht auf und sindist auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Unterbichler Preis- und Konditionenliste exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger ge- setzlicher Steuern und Abgaben.
1.3.2 Unterbichler ist berechtigt, Webseite des StromEnergielieferanten abrufbar. Es wird dem Kunden neue Steuern auf des- sen Wunsch kostenlos postalisch zugesandt oder auf elektroni- schem Weg zur Verfügung gestellt. Die in den Preisblättern ausgewiesenen Preise sind Inklusivpreise und enthalten sämtliche Zuschläge und weiterverrechnete Abgaben mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gelten- den gesetzlichen Höhe (derzeit 20% des Nettobetrages). Die auf Grund des StromlieferungsvertragesEnergieliefervertrages zu verrechnenden Preise beziehen sich ausschließlich auf die Liefe- rung von elektrischer Energie einschließlich Ausgleichsenergie und auf Herkunftsnachweise sowie alle darauf auf Grund von Gesetzen oder anderen hoheitlichen Akten entfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren. Alle vom Netzbetreiber zu verrechnenden Kostenbe- standteile, wie z.B. Netzzutrittsentgelte, Systemnutzungsentgelte, Messpreise, Ökostrompauschale, ÖkostromförderbeitragErneuer- baren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag, sowie durch Gesetz begründete oder auf andere hoheitliche Akten entfallenden Steuern, Abgaben oder Zuschläge sind nicht enthalten und werden daher dem Kunden vom Netzbetreiber in Rechnung zu stellen, sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung auf Grundlage der Umsetzung z.B. neuer Klima-, Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben anzupassen, die nach Zustandekommen der Geschäftsbeziehung in Kraft tretengestellt.
1.3.3 Unterbichler ist ferner berechtigt, die Kosten für die Installation, Kommissi- onierung und Entfernung der Behälter und Anlagen auf dem Gelände des Kunden in Rechnung zu stellen.
1.3.4 Sofern kein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum genannt oder auf an- dere Weise schriftlich von Unterbichler vereinbart wurde, können alle Preise von Un- terbichler an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden.
1.3.5 Unterbichler kauft einige Gase von anderen Lieferanten ein (Gase von Drittproduzenten). Unterbichler kann nach eigenem Ermessen den Preis der Gase von Drittproduzenten an die Preisentwicklung des Lieferanten anpassen, wenn sich der Preis ändert, der Unterbichler in Rechnung gestellt wird.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen
Preise, Preisänderungen. 1.3.1 Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werdenwer- den, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Unterbichler Linde Preis- und Konditionenliste exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher Steuern und Abgaben.
1.3.2 Unterbichler Linde ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen, sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung auf Grundlage Grund- lage der Umsetzung z.B. neuer Klima-, Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben anzupassen, die nach Zustandekommen der Geschäftsbeziehung Unterzeichnung dieses Vertrages in Kraft treten.
1.3.3 Unterbichler Linde ist ferner berechtigt, die Kosten für die Installation, Kommissi- onierung Kommissionie- rung und Entfernung der Linde-Behälter und Anlagen auf dem Gelände des Kunden in Rechnung zu stellen.
1.3.4 Sofern kein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum genannt oder auf an- dere andere Weise schriftlich von Unterbichler Linde vereinbart wurde, können alle Preise von Un- terbichler Linde an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden.
1.3.5 Unterbichler Linde kauft einige Gase von anderen Lieferanten ein (Gase von DrittproduzentenDrittpro- duzenten). Unterbichler Linde kann nach eigenem Ermessen den Preis der Gase von Drittproduzenten Drittpro- duzenten an die Preisentwicklung des Lieferanten anpassen, wenn sich der Preis ändert, der Unterbichler Linde in Rechnung gestellt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Preisänderungen. 1.3.1 Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden5.1. Das Entgelt für die Lieferung von elektrischer Energie richtet sich nach dem mit dem Kun- den vereinbarten Energiepreis. Der Kunde hat dem Lieferanten alle für die Bemessung des Energiepreises notwendigen Angaben zu machen (Ausmaß des Energiebezugs, basieren alle Preise und Konditionen auf Energieei- generzeugung, Energiespeicherung, Energieverbrauch nur zu bestimmten Zeiten oder eine bestimmte Abnahmecharakteristik). Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG sind verpflichtet, dem Lieferanten rechtzeitig über beabsichtigte Änderungen der zum Zeitpunkt tatsächlichen Verhältnisse, die eine Änderung der Lieferung gültigen Unterbichler Preis- und Konditionenliste exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger ge- setzlicher Steuern und AbgabenBezugsgrößen zur Bemessung des Energiepreises zur Folge haben, zu informieren.
1.3.2 Unterbichler ist berechtigt5.2. Der Energiepreis besteht aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem ver- brauchsabhängigen Arbeitspreis (ct/kWh).
5.3. Änderungen der Preise in unbefristeten Stromlieferverträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmern (§ 7 Z 33 ElWOG 2010) erfolgen gemäß den Regelungen des § 80 Abs. 2 und 2a ElWOG 2010, dem sohin im Falle des Eintritts oder Wegfalls von maßgeblichen Umständen, insbesondere Neueinführung, Veränderung oder Entfall mit der Energielieferung an den Kunden neue Steuern zusammenhängender Abgaben, Gebühren, Beiträge, Zuschläge und Abgaben Förderverpflichtungen sowie veränderter Kosten der Energieerzeugung und Energiebeschaffung. Eine Änderung des Preises hat in Rechnung einem angemessenen Verhält- nis zum für die Änderung maßgebenden Umstand zu stellenstehen. Bei Änderung oder Wegfall des Umstands für eine Preiserhöhung hat eine entsprechende Preissenkung zu erfolgen und umgekehrt. Kleinunternehmer (§ 7 Z 33 ElWOG 2010) und Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind über Anlass, sowie die Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit einer Preisänderung auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Preisänderung vom Lieferanten schriftlich zu informieren. Verbraucher und Kleinunternehmer sind aus Anlass einer derartigen Änderung der Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung auf Grundlage der Umsetzung z.B. neuer Klima-, Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben anzupassen, die nach Zustandekommen der Geschäftsbeziehung in Kraft treten.
1.3.3 Unterbichler ist ferner § 80 Abs 2a ElWOG 2010 berechtigt, die Kosten für die InstallationKündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung des Schreibens kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindun- gen zu erklären. Im Falle einer derartigen Kündigung endet das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Entgelten mit dem nach einer Frist von drei Monaten folgenden Monatsletzten ab Wirksamkeit der Änderungen, Kommissi- onierung sofern der betreffende Kunde nicht zu einem früheren Zeitpunkt einen neuen Lieferanten namhaft macht und Entfernung der Behälter und Anlagen auf von diesem beliefert wird. Im letz- teren Fall endet das Vertragsverhältnis mit dem Gelände des vom Kunden in Rechnung zu stellenerklärten Zeitpunkt.
1.3.4 Sofern kein Festpreis 5.4. Eine Preisgarantie ist ein mit einem Kunden bei Vertragsabschluss vereinbarter Fixpreis (Arbeitspreis und/oder Grundpreis) für einen bestimmten Zeitraum genannt oder auf an- dere Weise schriftlich von Unterbichler vereinbart wurdeder Belieferung mit Strom, können alle Preise von Un- terbichler an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werdensodass jegliche Preisanpassung in diesem Zeitraum und eine ordentliche Kündi- gung des Vertrages durch den Lieferanten ausgeschlossen ist.
1.3.5 Unterbichler kauft einige Gase 5.5. Eine Preisänderung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG erfolgt frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss.
5.6. Gegenüber Xxxxxx, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG und keine Klein- unternehmer (§ 7 Abs 1 Z 33 ElWOG 2010) sind, ist der Lieferant – in Abweichung von anderen Lieferanten ein (Gase von Drittproduzenten). Unterbichler kann Punkt 5.3 – berechtigt, die Preise bei Bedarf nach eigenem billigem Ermessen den Preis der Gase von Drittproduzenten an die Preisentwicklung des Lieferanten anpassen, wenn sich der Preis ändert, der Unterbichler in Rechnung gestellt wirdanzupassen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Strom
Preise, Preisänderungen. 1.3.1 1.3.1. Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Unterbichler Preis- und Konditionenliste Konditionen liste exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher Steuern und Abgaben.
1.3.2 Unterbichler 1.3.2. Die Handels-und Vertriebsgesellschaft Haselbachtal ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen, stellen sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung auf Grundlage der Umsetzung z.B. neuer Klima-, Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben anzupassen, die nach Zustandekommen der Geschäftsbeziehung Unterzeichnung dieses Vertrages in Kraft treten.
1.3.3 Unterbichler 1.3.3. Die Handels- und Vertriebsgesellschaft Haselbachtal ist ferner berechtigt, die Kosten für die Installation, Kommissi- onierung Kommissionierung und Entfernung der Behälter und Anlagen auf dem Gelände des Kunden in Rechnung zu stellen. Die Handels- und Vertriebsgesellschaft Haselbachtal ist berechtigt für jede Leergutabholung ohne Vollgutlieferung bis 30 Kilometer Umkreis vom Hauptsitz eine Pauschale von 7,00 € je Behälter und ab 30 km Umkreis vom Hauptsitz 0,95 € je gefahrenen Kilometer zu berechnen.
1.3.4 1.3.4. Sofern kein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum genannt oder auf an- dere andere Weise schriftlich von Unterbichler vereinbart wurde, können alle Preise von Un- terbichler an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden.
1.3.5 Unterbichler 1.3.5. Die Handels- und Vertriebsgesellschaft Haselbachtal kauft einige Gase von anderen Lieferanten ein (Gase von Drittproduzenten)ein. Unterbichler Die Handels und- Vertriebsgesellschaft Haselbachtal kann nach eigenem Ermessen den Preis der Gase von Drittproduzenten an die Preisentwicklung des Lieferanten anpassen, wenn sich der Preis ändert, der Unterbichler der Handels und- Vertriebsgesellschaft Haselbachtal in Rechnung gestellt wird.
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Samples: General Terms and Conditions