Common use of Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug Clause in Contracts

Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. 9.1. Die vereinbarten Vertragspreise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzwertsteuer. 9.2. Die Preise verstehen sich FCA (benannter Ort) gemäß INCOTERMS in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gilt. 9.3. Zahlungen erfolgen nach vollständiger und ordnungsgemäßer Vertragserfüllung innerhalb von 21 Tagen abzüglich 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto berechnet ab dem ersten Werktag ab Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Auftraggeber. 9.4. Ist die Erfüllung bestimmter Leistungen und/oder die Gestellung von Sicherheiten vereinbart, wird der Rechnungsbetrag erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung fällig. Hat der Aufgeber einem Dritten wegen möglicher Mängel der Leistungen des Auftragnehmers Sicherheit geleistet, wird der Rechnungsbetrag erst fällig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. 9.5. Etwa vereinbarte Abschlagszahlungen befreien den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche Leistungen in einer spezifizierten Schlussrechnung aufzuführen und abzurechnen. 9.6. Verzug des Auftraggebers tritt nach Fälligkeit erst aufgrund Mahnung ein. Der Auftraggeber kommt nicht in Zahlungsverzug, wenn er sich gutgläubig über den Bestand einer gegenüber den Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers erhobenen Einrede oder eines geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts geirrt hat. 9.7. Beruht ein Zahlungsverzug des Auftraggebers auf Fahrlässigkeit, sind Verzugszinsen auf 5 (fünf) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) begrenzt, soweit der Auftragnehmer nicht nachweist, dass ihm in Folge des Verzuges ein höherer Schaden entstanden ist. 9.8. Zahlungen des Auftraggebers bedeuten keinesfalls ein Anerkenntnis fachgerechter und einwandfreier Leistung im Sinne einer Abnahme.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. 9.1Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk ohne Verpackungs- und Transportkosten und Spesen und ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Die vereinbarten Vertragspreise verstehen sich ausschließlich Der Käufer trägt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sämtliche Verpackungs- und Transportkosten, Spesen, Gebühren, Abgaben, sonstige Steuern und Zölle im Zusammenhang mit den Lieferungen. Zahlungen gelten erst mit Vorliegen der gesetzlichen Umsatzwertsteuer. 9.2entsprechenden Bestätigung der Bank von Coveris als geleistet. Die Preise verstehen sich FCA Zeit ist im Hinblick auf die Bezahlung aller Coveris zustehenden Beträge ein wesentlicher Faktor. Falls der Käufer am Fälligkeitstag nicht Zahlung leistet, kann Coveris unbeschadet seiner sonstigen Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem 6-Monats-EURIBOR verrechnen, wobei der Käufer verpflichtet ist, Coveris für alle Kosten (benannter Orteinschließlich Rechtsanwaltskosten) gemäß INCOTERMS in der Fassungschadlos zu halten, die zum Zeitpunkt beim Versuch, den überfälligen Betrag einzubringen, angemessener Weise entstanden sind. Coveris kann nach alleinigem Ermessen verlangen, dass der Käufer Lieferungen im Voraus bezahlt. Wiederholter Zahlungsverzug oder Änderungen der angemessenen Bewertung der finanziellen Situation des Vertragsschluss gilt. 9.3. Zahlungen erfolgen nach vollständiger und ordnungsgemäßer Vertragserfüllung innerhalb von 21 Tagen abzüglich 3 % SkontoKäufers durch Coveris berechtigen Coveris, innerhalb von 30 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto berechnet ab dem ersten Werktag ab Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Auftraggeber. 9.4. Ist die Erfüllung bestimmter Leistungen und/oder die Gestellung von Sicherheiten vereinbartfür Lieferungen Vorauskasse zu verlangen, wird der Rechnungsbetrag erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung fällig. Hat der Aufgeber einem Dritten wegen möglicher Mängel der Leistungen des Auftragnehmers Sicherheit geleistet, wird der Rechnungsbetrag erst fällig, auch wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. 9.5. Etwa vereinbarte Abschlagszahlungen befreien den Auftragnehmer dies zuvor nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche Leistungen in einer spezifizierten Schlussrechnung aufzuführen und abzurechnen. 9.6. Verzug des Auftraggebers tritt nach Fälligkeit erst aufgrund Mahnung einvereinbart war. Der Auftraggeber kommt Käufer hat diesbezüglich alle Kosten zu tragen. Der Käufer ist nicht in Zahlungsverzugberechtigt, wenn er sich gutgläubig über den Bestand einer gegenüber den Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers erhobenen Einrede oder die Bezahlung eines geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts geirrt hat. 9.7. Beruht ein Zahlungsverzug des Auftraggebers auf FahrlässigkeitCoveris zustehenden Betrags zurückzuhalten und der Käufer hat kein Recht zur Aufrechnung, sind Verzugszinsen auf 5 (fünf) Prozentpunkte über sofern Gegenforderungen aus einem anderen als dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) begrenzt, soweit der Auftragnehmer nicht nachweist, dass ihm in Folge des Verzuges ein höherer Schaden entstanden ist. 9.8. Zahlungen des Auftraggebers bedeuten keinesfalls ein Anerkenntnis fachgerechter und einwandfreier Leistung jeweiligen im Sinne einer Abnahmedieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossenen Vertrag nicht schriftlich von Coveris anerkannt werden, unbestritten sind oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Die Abtretung von Forderungen des Käufers an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Coveris zulässig.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. 9.1. Die vereinbarten Vertragspreise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzwertsteuer. 9.25.1. Die Preise verstehen sich FCA der elko & Werder Security sind Nettopreise in Euro (benannter Ort) gemäß INCOTERMS zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Eine Zahlung ist fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. 5.2. Dienstleistungen werden von elko & Werder Security mindestens mit dem Entgelt abgerechnet, welches ihr für einen Einsatz von 4 Stunden zustünde (Mindesteinsatz). 5.3. Bei Überschreitung von Fälligkeitsterminen stehen der Fassungelko & Werder Security ohne vorherige Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 Prozent zu. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate in Verzug, so wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. 5.4. Nimmt der Kunde die Leistung der elko & Werder Security nicht termingerecht ab, so werden die vereinbarten Zahlungen unbeschadet der Abnahmeverzögerung sofort fällig, die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gilt. 9.3der bereits erbrachten Leistung entsprechen. Zahlungen erfolgen Bei Zahlungsverzug steht der elko & Werder Security in jedem Fall das Recht zu, eine Nachfrist von 10 Tagen zu setzen, nach vollständiger und ordnungsgemäßer Vertragserfüllung innerhalb von 21 Tagen abzüglich 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto berechnet ab dem ersten Werktag ab Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Auftraggeber. 9.4. Ist die Erfüllung bestimmter Leistungen deren Ablauf elko & Werder Security entweder vom Vertrag zurücktreten und/oder die Gestellung von Sicherheiten vereinbartSchadensersatz statt der Leistung verlangen kann. Im letzteren Fall ist elko & Werder Security berechtigt, wird nach Xxxx entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder ohne Nachweis 10 % der Rechnungsbetrag erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung fällig. Hat gesamten vereinbarten Zahlungen als Schadensersatz zu verlangen, sofern der Aufgeber einem Dritten wegen möglicher Mängel der Leistungen des Auftragnehmers Sicherheit geleistet, wird der Rechnungsbetrag erst fällig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. 9.5. Etwa vereinbarte Abschlagszahlungen befreien den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche Leistungen in einer spezifizierten Schlussrechnung aufzuführen und abzurechnen. 9.6. Verzug des Auftraggebers tritt nach Fälligkeit erst aufgrund Mahnung ein. Der Auftraggeber kommt nicht in Zahlungsverzug, wenn er sich gutgläubig über den Bestand einer gegenüber den Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers erhobenen Einrede oder eines geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts geirrt hat. 9.7. Beruht ein Zahlungsverzug des Auftraggebers auf Fahrlässigkeit, sind Verzugszinsen auf 5 (fünf) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) begrenzt, soweit der Auftragnehmer Kunde nicht nachweist, dass ihm in Folge des Verzuges ein höherer Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist. 9.85.5. Zahlungen Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers bedeuten keinesfalls ein Anerkenntnis fachgerechter Kunden ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 5.6. Entstehen nach Vertragsschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z. B. auch wegen Zahlungsrückstandes oder -verzuges) oder werden diese elko & Werder Security erst dann bekannt, so ist elko & Werder Security berechtigt, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und einwandfreier wenn der Kunde diesem Verlangen nicht nachkommt, nach Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung im Sinne einer Abnahmezu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug. 9.1. Die vereinbarten Vertragspreise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzwertsteuer. 9.2(1) Der Nutzer kann Veranstaltungstickets für die Teilnahme an einer Konferenz-Veranstaltung buchen. Die Preise verstehen des Vertragspartners sind jeweils Gesamtpreise; sie beinhalten die gesetzlichen Steuern und sonstigen Preisbestandteile, sofern diese anfallen. Abweichend hierzu kann der Vertragspartner gegenüber Nutzern, die bei Vertragsschluss als Unternehmer handeln, Nettopreise zzgl. MwSt. ausweisen; Nettopreise werden als solche vom Vertragspartner kenntlich gemacht. In den Preisen für Veranstaltungen ist in Abhängigkeit zum Veranstaltungsformat die Bereitstellung von Materialien, Unterlagen, Handouts, Teilnahmebescheinigungen und ggf. Verpflegung sowie Care-Pakete enthalten. Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für Anreise und Unterkunft nicht enthalten. Der genaue Gesamtpreis ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. (2) Eine nur zeitweise Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung des Ticketpreises. (3) Gewährt der Vertragspartner dem Nutzer Sonderkonditionen, gelten diese weder für gleichzeitig laufende noch für zukünftige Vertragsverhältnisse. Auf kostenpflichtige Dienste, Funktionen und Leistungen weist der Vertragspartner den Nutzer vor der Inanspruchnahme ausdrücklich hin. (4) Die Vertragspartner behält sich FCA vor, die Lieferung von Waren und/oder digitalen Inhalten im Einzelfall nur gegen Vorkasse auszuführen; er behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. (benannter Ort5) gemäß INCOTERMS Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Fassung, die zum Zeitpunkt Rechnung genannte Konto des Vertragsschluss giltVertragspartners. Eine Begleichung von Entgeltansprüchen des Vertragspartners durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. 9.3. Zahlungen erfolgen nach vollständiger und ordnungsgemäßer Vertragserfüllung innerhalb von 21 Tagen abzüglich 3 % Skonto(6) Rechnungen des Vertragspartners sowie Gebühren, innerhalb von 30 Tagen abzüglich 2 % Skonto z. B. im Falle einer Stornierung oder innerhalb von 60 Tagen netto berechnet ab dem ersten Werktag ab Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim AuftraggeberUmbuchung, sind sofort fällig, wenn es nicht mindestens in Textform abweichend bestimmt oder vereinbart ist. 9.4(7) Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Zahlungseingangs beim Vertragspartner. Ist die Erfüllung bestimmter Leistungen und/oder Fälligkeit einer Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch die Gestellung von Sicherheiten vereinbartVersäumung des Termins in Verzug. Der Vertragspartner ist berechtigt, wird bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungsbetrag erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung fällig. Hat fälligen Zahlung die Erbringung der Aufgeber einem Dritten wegen möglicher Mängel der Leistungen des Auftragnehmers Sicherheit geleistet, wird der Rechnungsbetrag erst fällig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Sicherheit in entsprechender Höhe leistetgebuchten Leistung zu verweigern. 9.5(8) Kommt der Nutzer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die SF Group berechtigt, Verzugsschaden und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz sowie sonstigen Verzugsschaden zu fordern. Etwa vereinbarte Abschlagszahlungen befreien Wenn die SF Group einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Nutzer berechtigt, den Auftragnehmer Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als von seiner Verpflichtung, sämtliche Leistungen in einer spezifizierten Schlussrechnung aufzuführen und abzurechnender SF Group geltend gemacht. 9.6. Verzug des Auftraggebers tritt nach Fälligkeit erst aufgrund Mahnung ein. (9) Der Auftraggeber kommt nicht in Zahlungsverzug, wenn er sich gutgläubig über den Bestand einer gegenüber den Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers erhobenen Einrede oder eines geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts geirrt hat. 9.7. Beruht ein Zahlungsverzug des Auftraggebers auf Fahrlässigkeit, sind Verzugszinsen auf 5 (fünf) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) begrenzt, soweit der Auftragnehmer nicht nachweistNutzer stimmt zu, dass ihm in Folge des Verzuges ein höherer Schaden entstanden ist. 9.8er Rechnungen elektronisch erhält. Zahlungen des Auftraggebers bedeuten keinesfalls ein Anerkenntnis fachgerechter und einwandfreier Leistung Elektronische Rechnungen werden dem Nutzer per E- Mail im Sinne einer AbnahmePDF-Format übersandt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Konferenzen