Preisstellung. 1. Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die die Kaufmannseigenschaft gemäß §§ 1–7 HGB besitzen, sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Preiszuschläge zu erheben, soweit sich Kalkulationsbestandteile des Preises verändert haben; hierzu gehören neben Gebühren aller Art, öffentliche Abgaben, Steuern und Zölle, Frachtzuschläge, Listenpreiserhöhungen unserer Lieferanten u. ä.. Bei Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen, die zu einer neuen erhöhten Preiskalkulation führen, gilt der erhöhte Preis als vereinbart. 2. Die Preise verstehen sich ab Lager (Lagergeschäfte) bzw. ab Werk (Streckengeschäfte) und ihre Berechnung erfolgt in der am Tage der Lieferung gültigen Höhe (Tagespreisklausel); Montage, Verpackung, Fracht, Speditions- und Abladekosten, Zollgebühren, etwaige Versicherungen und andere Ausgaben sind ebenfalls nicht enthalten und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. 3. Xxxxxxxxxxxx, Zusicherungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines schriftlich oder fernschriftlich abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Unsere Angebotspreise sind freibleibend. Es gelten die Preise entsprechend der Auftragsbestätigung in Euro oder in der vereinbarten Währung. Sämtlichen Preisen hinzuzurechnen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. An die für frühere Bestellungen vereinbarten Preise sind wir bei Annahme von Anschlussaufträgen nicht gebunden. Alle nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen der vereinbarten fremden Währung und des Wechselkurses in Euro im Verhältnis zu dieser fremden Währung treffen den Auftraggeber. Falls der Auftraggeber einen Abrufauftrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder bis zu einem vereinbarten Termin abruft, können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen zum Abruf setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, 20 % der Nettoauftragssumme als Schadenersatz zu beanspruchen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Preisstellung. 1Alle Preise diese Angebotes basieren auf EXW Müllheim (Ab Werk Weil Technology, Müllheim) gemäß INCOTERMS 2010 ausschließlich MwSt. und Verpackung, falls im Angebot nicht anders angegeben. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro. Preise von individuellen und / oder optionalen Teilen sind nur für die erste Lieferung gültig. Bei Änderung des Lieferumfanges wird dem Kunden ein Zusatzangebot mit Angabe der Preis- und Terminänderungen unterbreitet. Die Preise unterliegen keiner Eskalation für eine Bestellung innerhalb des Zeitraumes der Angebotsgültigkeit. Die Ausführung aller Maschinen- und Systemkomponenten erfolgt gemäß den WT- Angebotsbedingungen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Maschinen innerhalb der EU nach Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgeführt. Die Umsetzung basiert auf Grundlage aktueller harmonisierter Normen. Sollten in Ihrem Hause Betriebsmittelvorschriften gelten, weisen wir darauf hin, dass diese bei der Ausarbeitung des Angebotes keine Berücksichtigung finden. Sollten Sie auf der Einhaltung Ihrer Betriebsmittelvorschriften bestehen, bitten wir Sie, uns diese zur Ausarbeitung eines entsprechenden Angebotes zur Verfügung zu stellen. Nach Auftragserteilung können etwaige Forderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bilder im Angebot können Sonderzubehör zeigen, welches nicht im Angebot enthalten ist. Bei Lieferungen ins Ausland werden alle öffentlichen Abgaben (Steuern, ausländische MwSt., sonstige Gebühren und Abgaben, Zölle, etc.), die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages und der Lieferung und Installation des Liefergegenstandes anfallen, vom Käufer getragen, auch soweit sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht erhoben werden. Zur Durchführung der Funktionskontrolle beim Hersteller werden die entsprechenden Montagen bereits im Werk vorgenommen. Alle Anschlüsse wie Strom, Wasser, Luft etc. sind provisorisch und dienen nur diesem Zweck. Im kaufmännischen Verkehr mit Kunden, die die Kaufmannseigenschaft gemäß §§ 1–7 HGB besitzen, sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Preiszuschläge zu erheben, soweit sich Kalkulationsbestandteile des Preises verändert haben; hierzu gehören neben Gebühren aller Art, öffentliche Abgaben, Steuern und Zölle, Frachtzuschläge, Listenpreiserhöhungen unserer Lieferanten u. ä.. Bei Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen, die zu einer neuen erhöhten Preiskalkulation führen, gilt der erhöhte Preis als vereinbartWerk ist keine Abnahme für eine komplett montierte Anlage vorgesehen.
2. Die Preise verstehen sich ab Lager (Lagergeschäfte) bzw. ab Werk (Streckengeschäfte) und ihre Berechnung erfolgt in der am Tage der Lieferung gültigen Höhe (Tagespreisklausel); Montage, Verpackung, Fracht, Speditions- und Abladekosten, Zollgebühren, etwaige Versicherungen und andere Ausgaben sind ebenfalls nicht enthalten und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
3. Xxxxxxxxxxxx, Zusicherungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines schriftlich oder fernschriftlich abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Unsere Angebotspreise sind freibleibend. Es gelten die Preise entsprechend der Auftragsbestätigung in Euro oder in der vereinbarten Währung. Sämtlichen Preisen hinzuzurechnen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. An die für frühere Bestellungen vereinbarten Preise sind wir bei Annahme von Anschlussaufträgen nicht gebunden. Alle nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen der vereinbarten fremden Währung und des Wechselkurses in Euro im Verhältnis zu dieser fremden Währung treffen den Auftraggeber. Falls der Auftraggeber einen Abrufauftrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder bis zu einem vereinbarten Termin abruft, können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen zum Abruf setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, 20 % der Nettoauftragssumme als Schadenersatz zu beanspruchen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferbedingungen
Preisstellung. 1Alle Angebote sind freibleibend. IBei Angeboten aus Lagervorrat gilt Zwischenverkauf als vorbehal- ten. Bei Änderungen der Kostengrundlagen, beispielsweise der Eich- und Beglaubigungsgebühren, ist die Südsachsen Wasser GmbH berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Gebühren zu berech- nen. • Liefer- und Leistungszeiten sowie Warenrücknahme Liefer- und Leistungszeiten werden nach bestem Vermögen so angegeben, dass sie bei normalem Ablauf der Fertigung oder Montage eingehalten werden können. Sie beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen Voraussetzungen, die der Auftraggeber zu erfüllen hat, einschließlich Leistung evtl. ver- einbarter Anzahlungen. Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen gegenüber der Südsachsen Wasser GmbH in Verzug ist. Die Liefer- und Leistungszeit – auch die der Zulieferer der Südsachsen Wasser GmbH – verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, denen gleichzusetzen sind Maßnahmen im kaufmännischen Verkehr mit KundenRahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie sonstige unvorhergesehene Hinder- nisse, die die Kaufmannseigenschaft gemäß §§ 1–7 HGB besitzenSüdsachsen Wasser GmbH nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nach- weislich auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Fertiggestellte Leistungen bzw. versandfertig gemeldete Waren sind wir auch nach Vertragsabschluss unverzüglich abzunehmen. Anderenfalls ist die Südsachsen Wasser GmbH berechtigt, Preiszuschläge ohne Schadensnachweis eine Entschädi- gung in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat zu erheben, soweit sich Kalkulationsbestandteile des Preises verändert haben; hierzu gehören neben Gebühren aller Art, öffentliche Abgaben, Steuern und Zölle, Frachtzuschläge, Listenpreiserhöhungen unserer Lieferanten u. ä.. Bei Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen, die zu einer neuen erhöhten Preiskalkulation führen, gilt der erhöhte Preis als vereinbart.
2. Die Preise verstehen sich ab Lager (Lagergeschäfte) bzw. ab Werk (Streckengeschäfte) und ihre Berechnung erfolgt in der am Tage der Lieferung gültigen Höhe (Tagespreisklausel); Montage, Verpackung, Fracht, Speditions- und Abladekosten, Zollgebühren, etwaige Versicherungen und andere Ausgaben sind ebenfalls nicht enthalten und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
3. Xxxxxxxxxxxx, Zusicherungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines schriftlich oder fernschriftlich abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben vorbehaltenverlangen. Bei Prospektenfreiwil- liger Rücknahme gelieferter Ware vom Auftraggeber hat die Südsachsen Wasser GmbH Anspruch auf vollen Ausgleich für die infolge des Vertragsabschlusses getätigten Aufwendungen, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern wie z. B. Transport- und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind Montagekosten sowie auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Unsere Angebotspreise sind freibleibendeine Pauschale für entgangenen Gewinn in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Es gelten sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass ein Schaden über- haupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden oder wesentlich niedriger als die Preise entsprechend der Auftragsbestätigung in Euro Pau- schale ist. Eine freiwillige Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn das Material speziell für den Auf- traggeber bestellt und/oder in der vereinbarten Währung. Sämtlichen Preisen hinzuzurechnen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. An die für frühere Bestellungen vereinbarten Preise sind wir bei Annahme von Anschlussaufträgen nicht gebunden. Alle nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen der vereinbarten fremden Währung und des Wechselkurses in Euro im Verhältnis zu dieser fremden Währung treffen den Auftraggeber. Falls der Auftraggeber einen Abrufauftrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder bis zu einem vereinbarten Termin abruft, können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen zum Abruf setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, 20 % der Nettoauftragssumme als Schadenersatz zu beanspruchen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührtangefertigt wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen