Prinzip Musterklauseln

Prinzip. Jede der Vertragsparteien verpflichtet sich,
Prinzip. Der Werbeauftrag setzt im Prinzip einen Ausstrahlungscode und ein Ausstrahlungs- bzw. Auslieferungsdatum fest, wobei die nachfolgenden Einschränkungen zur Anwendungen gelangen.
Prinzip. Der Abschluss von Werbeaufträgen ist durch die AGB und individuelle Vereinbarungen (falls vorhanden) zwischen Admeira AG und dem Werbeauftraggeber geregelt. Als Werbung gilt jede Form der Äusserung, die im Fernsehen und/oder Internet im Rahmen der Ausübung einer gewerblichen, industriellen oder handwerklichen Tätigkeit oder eines freien Berufs gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung gesen- det wird, entweder mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, einschliesslich der unter einer generischen Bezeichnung angebotenen Waren oder Dienstleistungen, oder mit dem Ziel der kommerziellen Förderung eines öffentlich-rechtlichen oder privaten Unternehmens. Auf den Werbefenstern von französischen TV-Sendern sind direkte Verkaufsangebote an die Öffentlichkeit unzulässig, die das Ziel haben, den Absatz, den Erwerb oder die Vermietung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt zu fördern.
Prinzip. Die Bank bestätigt dem Kunden jede Transaktion mit Finanzinstrumenten spätestens einen Werktag nach deren Ausführung, und zwar über einen Anhang zu den Kontoauszügen seines Wertpapierdepots, per Fax oder aber auf eine andere von der Bank festgelegte Weise.
Prinzip. Namenspapiere kann der Kunde über die Bank zeichnen. Das Namenszertifikat, das der Emittent dem Kunden bei einer sol- chen Zeichnung ausstellt, dient nicht als Eigentumsnachweis. Nur die Eintragung in das Aktionärsregister oder das Register der Obligationeninhaber gilt als Eigentumsnachweis.
Prinzip. Soweit gesetzlich zulässig ist der Dienstleister von jeglicher Haftung befreit, die sich insbesondere aus sämtlichen Fehlern, Störungen oder Unterlassungen des Dienstleisters, außer im Fall von Arglist oder einem schwerwiegenden Fehler des Dienstleisters, sowie aus Fehlern, Störungen oder Unterlassungen seiner eventuellen Subunternehmer ergeben, die für den Kunden irgendwelche direkten oder indirekten Schäden verursachen.
Prinzip. Die IPG ist beauftragt, bei den Milchkäufern Abzüge (Februar bis Mai) entsprechend den Milchmengen, die zu Gruyère verarbeitet werden (Meldung TSM) zu erheben und diese ihnen in Form von Zuschlägen zurückzugeben (August bis Oktober, sogar November je nach dem verfügbaren finanziellen Saldo). Der Ansatz für die Rückerstattung (Oktober, sogar November) ist so berechnet, dass die ganze Operation auf Stufe IPG neutral ist. Das System wird auf alle Lieferanten der Produktionsstätte nach dem untengenannten Verfahren angewendet: Februar Abzug 3 Rp. Xxxxxx Xxxxxxxx 4 Rp. Xxxx Abzug 3 Rp. September Zuschlag 4 Rp. April Abzug 3 Rp. Oktober Zuschlag Saldo (max. 4 Rp.) Mai Abzug 3 Rp. November Zuschlag Saldo Der Betrag der Abzüge und Zuschläge kann durch Beschluss der IPG angepasst werden. Wenn ein ergänzendes System für saisonale Schwankungen auf Stufe der Genossenschaft angewendet wird, so ist dies Gegenstand einer separaten Vereinbarung (Anhang 5 bis).
Prinzip. Dieser Punkt gilt für gesundete Bestände.
Prinzip. Wenn der Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist, sieht die Versicherung ein System zur nachträglichen Personalisierung der Versicherungsprämie nach den im Folgenden beschriebenen Kriterien vor:
Prinzip. Bei der Berechnung der Prämie werden verschiedene, in Punkt 8.6.2.1. beschriebene Kriterien berücksichtigt.