Common use of Prinzipien der privaten Krankenversicherung Clause in Contracts

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Dental Insurance Agreement, Krankenversicherung, Krankenversicherungsvertrag

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages Beitrags richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen abge- schlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren AnwartschaLsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei Da- bei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden1. Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifs auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen VersichertenkollektivVersicherten- kollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Zahn Zusatzversicherung, Kranken Zusatzversicherung Für Zahnärztliche Behandlung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener eige- ner Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss Vertrags- abschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versi- cherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschafts- deckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf Ab- lauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung kei- ne Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten Alter erreichten Al- ter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden1. Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere insbe- sondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Und Pflegeversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Und Pflegeversicherung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer - mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif - keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung Alterungsrückstellungen kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.(1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifs auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen VersichertenkollektivVersicherungskollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Private Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathemati- schen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren bezeichnet Kalkulationsverfahren be- zeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer Kran- kenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmever- pflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung durchführt Gesundheitsprüfung durch- führt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten kalku- lierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet angerech- net werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Und Informationen Krankenversicherung, Krankenversicherung Vollversicherung Privat, Existenzschutzversicherung Und Kinderschutzpaket

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder KapitaldeckungsverfahrenKapitaldeckungsverfah- ren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer Kran- kenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmever- pflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung durchführt Gesundheitsprüfung durch- führt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten kalku- lierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet angerech- net werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen abge­ schlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- Gesundheits­ leistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen Gesund­ heitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsver­ fahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer ­ mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif - keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen übertragen werden.1 Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen VersichertenkollektivVersicherten­ kollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen. 1 Waren Sie bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert, gelten für Sie Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich ggf. gesondert über diese Regelungen.

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Samples: Insurance Contract, Insurance Contract

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Krankenversicherung, Krankenversicherung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter Alter, dem Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge risikoge- rechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein al- lein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschafts- deckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglichmög- lich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer - mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif - keine Annahme- verpflichtung Annah- meverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt ver- bleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.. BAFIN 02.09

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Samples: Private Krankenversicherung, Verbraucherinformation

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener eige- ner Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathe- matischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstelltun- terstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesund- heitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden1). Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens Älterwer- dens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder KapitaldeckungsverfahrenKapital- deckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden1. Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifs auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Krankenzusatzversicherung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschafts- deckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung Alterungs- rückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden1. Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen VersichertenkollektivVersi- chertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtAlterungs- rückstellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren bezeichnet Kalkulationsverfahren be- zeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder KapitaldeckungsverfahrenKapitaldeckungsver- fahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 Versi- cherer übertragen werden.1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Krankenversi- cherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschafts- deckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung Alterungsrück- stellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.¹ Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet angerech- net werden; andernfalls verbleibt er bei dem beim bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Zahnzusatzversicherung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge risiko- gerechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation Kalku- lation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung Ver- sicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten kalku- lierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 werden1. Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Kran- kenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen. 1 Waren Sie bereits vor dem 01. 01. 2009 privat krankenversichert, gelten für Sie Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich ggf. gesondert über diese Regelungen.

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Samples: Insurance Contract

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter Alter, Geschlecht1 und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.2 Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Private Krankenversicherung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtAlterungsrück- stellung berücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalku- lationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder KapitaldeckungsverfahrenKapitaldeckungsver- fahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer - mit Ausnahme der Versicherung Versiche- rung im Basistarif - keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheits- prüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen übertragen werden.1 Der übrige Teil kann bei Abschluss Ab- schluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls anderenfalls verbleibt er bei dem bisherigen bishe- rigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere insbeson- dere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträ- ge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein al- lein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschafts- deckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglichmög- lich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer - mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif - keine Annahme- verpflichtung Annah- meverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt ver- bleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.. BAFIN 03.13

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Samples: Krankenversicherung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand Gesundheitszu- stand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge risikoge- rechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.¹ Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem beim bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Krankenversi- cherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Antrag Auf Abschluss Eines Versicherungsvertrages

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener eige- ner Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens ÄIterwerdens des Versicherten steigenstei- gen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdek- kungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten kal- kulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen VersichertenkollektivVer- sichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Langfristige Auslandsreise Krankenversicherung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Tarif.1 Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens ÄIterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsver- fahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.2 Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen VersichertenkollektivVersicherten- kollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.. Info BaFinKV 1212 08771

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Krankheitskostenzusatzversicherung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberück- sichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsver- fahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreich- ten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen übertragen werden.1 Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages Beitra- ges richtet sich nach dem Alter Alter, Geschlecht1 und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss Vertrags- abschluß sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesund- heitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberück- sichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten Kos- ten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschafts- deckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens Krankenversicherungsunterneh- mens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer Krankenversi- cherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum wieder- um eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 über- tragen werden.2 Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zu- satztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls andern- falls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss Vertragsab- schluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden1. Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen. 1 Waren Sie bereits vor dem 01. 01. 2009 privat krankenversichert, gelten für Sie Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich ggf. gesondert über diese Regelungen.

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Samples: Verbraucherinformation Für Die Betriebliche Krankenzusatzversicherung

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathemati- schen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens Älter werdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren bezeichnet Kalkulationsver fahren be- zeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsver fahren oder KapitaldeckungsverfahrenKapitaldeckungsver fahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer Kran- kenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmever- pflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung durchführt Gesundheitsprüfung durch- führt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten kalku- lierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden.1) Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet angerech- net werden; andernfalls verbleibt er bei dem bisherigen Versichertenkollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Vollversicherung Privat

Prinzipien der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Es werden nach versicherungs- mathematischen versicherungsmathe- matischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Bei- träge Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- leistungen Gesundheitsleistungen wird durch eine Alterungsrückstellung berücksich- tigtberücksichtigt. Bei der Kalkulation wird unterstelltunter- stellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kal- kulationsverfahren Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsde- ckungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens ist in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Dabei ist zu beachten, dass für die Krankenversicherer – mit Ausnahme der Versicherung im Basistarif – keine Annahme- verpflichtung Annahmeverpflichtung besteht, der neue Versicherer wiederum eine Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung durchführt und die Beiträge zum dann er- reichten erreichten Alter erhoben werden. Ein Teil der kalkulierten Alterungsrückstellung kann an den neuen Versicherer übertra- gen werden.1 übertragen werden 1). Der übrige Teil kann bei Abschluss eines Zusatz- tarifes Zusatztarifes auf dessen Prämie angerechnet werden; andernfalls verbleibt ver- bleibt er bei dem bisherigen VersichertenkollektivVersicherungskollektiv. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Re- gelRegel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen.aus- geschlossen. Stand 2016

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Samples: Krankenversicherungsvertrag