Gewährleistung 7.1 Mängelrügen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu erheben. Für Kaufleute gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Bei Selbstabholung sind offensichtliche, ohne Untersuchung erkennbare Mängel (wie insbesondere Falschliefe- rungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Beschädigungen) sofort bei Übernahme der Ware an der Lieferstelle schriftlich auf der Empfangsbescheinigung zu rügen. Bei Warensendungen sind Beanstandungen derartiger Mängel vor der Entladung auf der Emp- fangsbescheinigung und oder dem Frachtbrief zu vermerken und diese dem Frachtführer auszuhändigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Die gesetzlichen Rügepflichten in Bezug auf Mängel, die erst im Rahmen ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbar sind, sowie in Bezug auf verdeckte Mängel, die erst später zu Tage treten, bleiben unberührt. 7.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf eine besondere Anord- nung des Käufers oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung zurückzuführen ist. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so stehen dem Käufer keine Gewährleis- tungsansprüche zu, es sei denn, er weist nach, dass der Mangel bereits bei Gefahrüber- gang vorhanden war. 7.3 Vorbehaltlich der Regelung unter Ziff. 7.4 gelten im Falle eines Mangels folgende Bestimmungen: Uns ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Soweit ein Mangel der Ware nachweislich vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Nacher- füllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt. Die im Rahmen der Nacherfüllung anfallenden Kosten des Aus- und Einbaus haben wir nur zu tragen, sofern wir den Mangel zu vertreten haben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigern wir diese oder ist uns diese unzumutbar oder unmöglich, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabgesetzt, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Schadenersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelung in Ziff. 9. 7.4 Soweit ein Mangel eines Produkts oder Teils vorliegt, das wir von einem Vorlieferan- ten erworben haben, treten wir zur Erfüllung unserer Gewährleistungspflichten unsere Ansprüche gegen Vorlieferanten an den Käufer ab. Der Käufer ist in diesem Fall erst dann berechtigt, Gewährleistungsansprüche gegen uns geltend zu machen, wenn die außerge- richtliche Durchsetzung der Ansprüche gegen den Vorlieferanten innerhalb angemessener Frist erfolglos geblieben oder aussichtslos (insbes. wegen Insolvenz) ist. Während der Geltendmachung der Ansprüche gegen den Vorlieferanten ist die Verjährung der betref- fenden Ansprüche des Käufers gegen uns gehemmt. Die Hemmung endet, sobald die Durchsetzung gegenüber dem Vorlieferanten sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat. Soweit der Käufer berechtigt ist, Gewährleistungsansprüche gegen uns geltend zu machen, gelten insoweit die Regelungen unter Ziff. 7.3. 7.5 Eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der zu liefernden Ware oder die Übernah- me einer Garantie hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. 7.6 Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten Waren für einen bestimmten von dem Käufer einseitig vorausgesetzten Verwendungszweck geeignet sind. 7.7 Eine Bezugnahme auf Normen beinhaltet grundsätzlich nur die nähere Warenbezeich- nung. Änderungen in der Herstellungsart und Ausführung behalten wir uns vor wenn für die Änderung ein triftiger Grund besteht und die Änderung für den Käufer zumutbar ist. Han- delsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. Proben und Muster gelten als unverbindliche Anschauungsstücke, geringe Abweichungen bleiben vorbehalten. 7.8 Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.