Profil und Entwicklungsstand der Hochschule Musterklauseln

Profil und Entwicklungsstand der Hochschule. Die Hochschule Neu-Ulm ist eine der jüngsten Hochschulen Deutschlands – mit enor- mem Wachstum: Sie wurde 1994 als Abteilung der Fachhochschule Kempten mit vier Professorinnen und Professoren, drei Mitarbeitern in der Verwaltung und 104 Studie- renden gegründet. Heute bilden über 50 Professorinnen und Professoren, wissenschaft- liche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie circa 120 Lehrbeauftragte rund 2000 Stu- dierende in fünf Studiengängen und drei MBA-Programmen wissenschaftlich und pra- xisnah aus. 1998 wurde die Hochschule selbstständig und ist seit August 2008 in einem modernen Gebäude im Neu-Ulmer Stadtteil Wiley untergebracht. Nach intensiver Aufbauarbeit hat sich die Hochschule als Business School mit wach- sender internationaler Orientierung, hohem Praxisbezug und nachhaltigen Aktivitäten in der Weiterbildung in der deutschen Hochschullandschaft etabliert. Die MBA- Studiengänge »Betriebswirtschaft für Ärztinnen und Ärzte« und »Betriebswirtschaft für Ingenieure « wurden durch die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) akkreditiert. Für die erfolgreiche Förderung der internationalen Mobilität erhielt die Hochschule vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) das Europäische Qualitätssiegel »E-Quality 2007«. Sie wurde ferner 2008 durch die berufundfamilie GmbH für die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Fa- milie ausgezeichnet. Das Gleichstellungskonzept wurde Mitte 2009, im Rahmen des Professorinnenprogramms der Bundesregierung positiv begutachtet. Seit WS 2008/09 bietet die Hochschule ein eigens konzipiertes Kulturprogramm für die Studierenden an, welches die Grundlage für eine ganzheitliche Ausbildung ist. Es wer- den disziplinübergreifende Schlüsselqualifikationen, Teamfähigkeit und selbständige Arbeitsweise trainiert. Die Zahl der Erstsemester hat sich seit dem Studienjahr 2005 deutlich erhöht (insge- samt ca. 30 %). Seit 2009 werden in den Bachelor-Studiengängen Wirtschaftsingeni- eurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Logistik erstmals auch im Sommersemester je 40 Studierende aufgenommen. Im Zuge des Ausbaus wird ab dem WS 2009/10 der neue Bachelorstudiengang Infor- mationsmanagement im Gesundheitswesen eingeführt. Ferner plant die Hochschule die Einrichtung der Bachelorstudiengänge „Management für Gesundheitsberufe“ (ab SS 2011) und „Wirtschaftsjournalismus“ (ab SS 2011). Außerdem will die Hochschule das Studienangebot ab WS 2009/10 durch den Masterstudiengang „Advanced Manage- ment“ erweitern....
Profil und Entwicklungsstand der Hochschule. Die Hochschule für Musik Nürnberg mit ihren insgesamt etwa 400 Studierenden nimmt eine zentrale Rolle für die Ausbildung des kreativen Nachwuchses in Bayern ein. Ihre hohe Anziehungskraft für Studienbewerberinnen und -bewerber aus dem In- und Ausland sowie ihre Absolventinnen und Absolventen von hohem internationalem Renommee belegen die Qualität in der künstlerischen Ausbildung und ihren Rang auch im internationalen Kontext. Die Hochschule bietet Bachelor- und Masterstu- diengänge in der künstlerischen und der künstlerisch-pädagogischen Studienrichtung an. Die Diplomstudiengänge laufen in den nächsten Jahren aus. Neben dem gesam- ten klassischen Instrumentenspektrum und Gesang zählen die Elementare Musikpä- dagogik, Jazz, Alte Musik und Aktuelle Musik zum Fächerprofil der Hochschule. Höchste künstlerische und pädagogische Exzellenz sowie eine möglichst optimale Vernetzung der Studienrichtungen untereinander sind wesentliche Merkmale des Hochschulprofils. So können z. B. Studienangebote aus dem Bereich des Jazz oder der Alten Musik von Studierenden der klassischen Studiengänge als Profilschwer- punkt oder in den pädagogischen Studiengängen als Zweitfach genutzt werden. Die Berufsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen wird durch ein reiches Angebot an zu erwerbenden Schlüsselqualifikationen gefördert. Die Hochschule ist in einem Gebäude untergebracht, das aufgrund einer Übernah- mevereinbarung mit der Stadt Nürnberg in den Jahren 2014 bis 2016 musikhoch- schulgerecht ausgebaut werden wird.
Profil und Entwicklungsstand der Hochschule. Im Frühjahr 2013 erfolgte nach einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren die Er- nennung der Xxxxx-Xxxxx-Ohm-Hochschule Nürnberg zur Technischen Hochschule. Die Technische Hochschule Nürnberg Xxxxx Xxxxx Xxx - kurz TH Nürnberg - ist mit rund 12.500 Studierenden, 290 Professorinnen und Professoren und hauptamtlichen Lehrkräften sowie an die 600 Lehrbeauftragte aus der Praxis bundesweit eine der größten Hochschulen (HaW). Die Hochschule ist nicht nur bekannt für ihren berühm- ten Namensgeber, sondern vielmehr auch für die intensive Forschungstätigkeit, ihr breites Studienangebot und ihre internationale Ausrichtung bei gleichzeitig hoher re- gionaler Vernetzung.
Profil und Entwicklungsstand der Hochschule. Die Hochschule für Musik Nürnberg ist zum 1. Januar 2008 in staatliche Trägerschaft über- führt worden. Sie bietet ein breit gefächertes künstlerisches und künstlerisch-pädagogisches Studienangebot in allen wichtigen instrumentalen und vokalen Fächern. Besondere inhaltli- che Schwerpunkte werden u.a. durch den Studiengang Elementare Musikpädagogik, das Internationale Opernstudio, das Zentrum für Alte Musik und den Bereich Jazz gesetzt. Es wird von besonderer Bedeutung sein, die Position der jüngsten staatlichen Musikhoch- schule Deutschlands national und international zu festigen. Hierzu gehören die Studienre- form im Rahmen des Bologna-Prozesses, die strukturelle Weiterentwicklung der Hochschule, der musikhochschulgerechte Umbau des Hauptgebäudes und die Abrundung des künstleri- schen, künstlerisch-pädagogischen und wissenschaftlichen Angebots.
Profil und Entwicklungsstand der Hochschule. Die Hochschule Augsburg hat ein klares Verständnis ihres gesellschaftlichen Auftrags. Es zeigt sich deutlich in ihrem Profil, den „gefragte Persönlichkeiten“: „Gemeinsamer Auftrag aller Mitglieder der Hochschule ist es, Persönlichkei- ten zu entwickeln, die in Wirtschaft und Gesellschaft sehr gefragt sind.“ Dies ist die Mission der Hochschule. Das Ziel, die Studierenden zu gefragten Persön- lichkeiten für Wirtschaft und Gesellschaft zu entwickeln und damit ihre Berufschancen zu erhöhen, bildet den Dreh- und Angelpunkt aller Aktivitäten der Hochschule und ist damit ihr oberstes Ziel. Die Basis und Methode, dieses zu erreichen, wird im Leitbild wie folgt beschrieben: „Anwendungsorientiertes Fachwissen und Sozialkompetenz werden durch wissenschaftliche Fundierung, enge Praxisbeziehungen und moderne Lern- formen erreicht.“ Hierin spiegelt sich zum einen ihre Interpretation von Art. 2 Abs. 1 des BayHSchG, zum anderen ihr Bildungsverständnis: Bildung an der Hochschule Augsburg ist immer um- fassende Bildung. Neben der Vermittlung von Xxxxxxxxxx in den vier Studienfeldern Architektur und Design, Informatik und Multimedia, Ingenieurwesen und Wirtschaftswis- senschaften, ist Persönlichkeitsbildung wesentliches Element der Ausbildung. Die Stu- dierenden der Hochschule lernen, über den eigenen Tellerrand hinaus auf die Rahmen- bedingungen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Arbeitens zu blicken. Herausforde- rungen begegnen sie mit Innovationskraft und Kreativität und sind bereit, als sozial kompetente Fachkräfte auch gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Im Sinne lebenslanger Weiterbildung gilt dieser Anspruch nicht nur für Studierende, sondern auch für Professoren, Mitarbeiter und die Hochschule als Ganze. Um die Berufschancen ihrer Studierenden zu erhöhen, ist die Hochschule in ständigem Dialog mit Wirtschaft und Gesellschaft. Sie knüpft Netzwerke verschiedenster Art, um die Arbeitsmarktchancen ihrer Absolventen auf hohem Niveau zu halten. Die Hochschu- le sieht es als stete Aufgabe an, neue Gesprächsplattformen mit ihren Partnern zu su- chen und vorhandene Kooperationen zu festigen. Die Qualität der Ausgebildeten und damit die Höhe der Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen der Hochschule Augsburg bemisst sich auch und vor allem an der Qualität, Praxisnähe und Aktualität der vermittelten Wissensinhalte. Über qualitativ hochwertige Lehre und Lehrdidaktik vermittelt die Hochschule Augsburg den Studieren- den Praxiswissen auf Höhe der Zeit. Sie a...
Profil und Entwicklungsstand der Hochschule. Die Hochschule Landshut feierte 2008 ihr 30-jähriges Bestehen. Bereits sehr früh ging es bei der strategischen Ausrichtung um eine klare Profilierung durch Kompe- tenzfelder und entsprechende Aktivitäten. Wesentliche Bereiche hierbei sind: - Praxisrelevante Studiengänge in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Technik und Soziale Arbeit - hoher Stellenwert der Qualität der Lehre - intensive Kooperation mit Wirtschaft und sozialen Organisationen (Wissens- und Technologietransfer) - eigenes Kompetenzzentrum (gefördert durch die High-Tech-Offensive Bayern) als ideale Basis für Verbundprojekte mit High-Tech-Unternehmen - professionelles Cluster-Management: Leichtbau-Cluster und Cluster Mikrosystem- technik als Kompetenznetzwerke und Plattform für innovative Kooperationen zwi- schen Hochschule, Wirtschaft und sonstigen Institutionen - Bereich Existenzgründung: eigenes Gründerbüro, Organisation des Geschäfts- ideenwettbewerbs „IdeenReich“ für Süd-Ostbayern, Integration der Xxxx-Xxxxxx- Stiftungsprofessur für Gründungsmanagement in allen Fakultäten, Förderung durch das Förderprogramm EXIST-Seed - Internationalität: zahlreiche Partnerschaften mit renommierten Hochschulen an weltweit attraktiven Standorten (z. B. Cambridge / UK, Dallas / Texas, SanDiego / California, Melbourne / Australien, Shanghai / China) - Sprachenzentrum: UniCert Qualifizierung und TOEFL-Test - Verbundaktivitäten: Mitwirkung bei Greater-Munich-Area-Hochschulen und beim Lenkungskreis ostbayerischer Hochschulen - attraktiver Campus mit hervorragender Ausstattung (verbunden mit hohen Rein- vestitionsanstrengungen): Rechenzentrum, technische Labore, Bibliothek mit 24- Stundenausleihe, Sprachenzentrum, Kindertagesstätte
Profil und Entwicklungsstand der Hochschule. Die Hochschule Kempten versteht sich als Hochschule der Region mit einem qualitativ hochwertigen Studienangebot, das auf den Bedarf der regionalen Wirtschaft zuge- schnitten ist. Dabei konzentriert sich die Hochschule mit den drei Studienrichtungen Technik, Wirtschaft sowie Gesundheits- und Sozialwesen auch im Hinblick auf den Ausbau der nächsten Jahre auf ihre Kernkompetenzen. Dies gilt gleichermaßen für die Kompetenzcluster mit der Wirtschaft. Im Bereich Wirtschaft wurden sämtliche Studiengänge auf Bachelor umgestellt. Die Ein- führung der bereits genehmigten Master wird gegenwärtig vorbereitet. Akkreditierungen sind teilweise abgeschlossen (Sozialwirtschaft), teilweise eingeleitet (Betriebswirtschaft, Tourismus-Management, Masterstudiengänge). In der Technik wurden neue Studien- gänge, entsprechend dem regionalen Bedarf entwickelt und eingeführt (Wirtschaftsin- formatik, Energie- und Umwelttechnik), weitere Studienangebote befinden sich in der Planung (Mechatronische Systeme, Lebensmittel- und Verpackungstechnologie). Eine Umstellung auf Bachelor und Master wird in der Elektro- und Informationstechnik zum WS 09/10 erfolgen und ist im Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen für 2010 geplant. Die Internationalisierung der Hochschule wurde durch die Intensivierung bestehender und die Aufnahme neuer Partnerschaften trotz des anerkannt hohen Standes in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Dabei konnten die Zahlen der Outgoing-Studierenden vor allem in den technischen Studiengängen gesteigert werden. Der Wegfall eines Pra- xissemesters durch Umstellung auf Bachelor stellt neue Herausforderungen für Aus- landspraktika. Die dualen Studienangebote, die in enger Kooperation mit der regionalen Wirtschaft umgesetzt werden, konnten erweitert und durch neue Modelle ergänzt werden. Die Zahl der dual Studierenden hat kontinuierlich zugenommen. Vor allem durch die Nutzung von Studienbeiträgen konnten sowohl das Serviceangebot für die Studierenden (z.B. durch den Ausbau des International Office, das Angebot zu- sätzlicher Onlinefunktionen und den Aufbau eines Career Center) als auch das Lehran- gebot durch zusätzliche Übungen und Tutorien erheblich erweitert werden. Dadurch wurde auch die durchschnittliche Studiendauer um bis zu 10% gesenkt. Von 2005 bis 2008 konnten 4 Professorinnen neu berufen werden. Umfangreiche Maß- nahmen zur Gewinnung von Studentinnen in technischen Studiengängen wurden ge- startet. Eine deutliche Auswirkung ist allerdings erst langfristig zu e...
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  • Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Rücktritt und Leistungsfreiheit Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Nr. 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen abgeschlossen hätte. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag ist rechtzeitig, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des Versicherers, zu zahlen, damit der Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt beginnt. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten