Projektentwicklung Musterklauseln

Projektentwicklung. Bei der Projektentwicklung können sich Risiken z. B. durch Änderungen in der Bauleitplanung und Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung ergeben. Baukostenerhöhungen und Fertigstellungsrisiken werden nach Möglichkeit durch entsprechende Regelungen mit den Vertragspartnern und deren sorgfältige Auswahl entgegengewirkt. Auf verbleibende Risiken ist hier jedoch ebenso hinzuweisen wie darauf, dass der Erfolg der Erstvermietung von der Nachfragesituation im Zeitpunkt der Fertigstellung abhängig ist, soweit bei Ankauf noch keine Vorvermietung erfolgt ist.
Projektentwicklung. 1. Die Subunternehmer und Installationspartner von SL führen das Engineering und die Planung der Installation der Produkte durch, einschließlich der endgültigen Auswahl der Geräte und Komponenten sowie der elektrischen und mechanischen Auslegung. Die Projektplanung basiert auf Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt, wie z.B. die Adresse des Grundstücks, hochgeladene Bilder und Informationen über das Dachmaterial und die elektrische Anlage.
Projektentwicklung. In der ersten Phase entwickelt die Holdings Gruppe – in der Regel in Kooperation mit loka- len Projektentwicklern – Solarprojekte bis zur formalen Bau- und Finanzierungsreife, wo- bei hinsichtlich Art und Umfang der Tätigkeit zwischen (i) der Frühphase der Projekt- entwicklung, (ii) der mittleren Entwicklungsphase und, (iii) der späten Entwicklungsphase unterschieden wird. In der Frühphase der Projektentwicklung wird die Machbarkeit eines Projektes umfassend technisch, wirtschaftlich und rechtlich geprüft. Dabei geht es um den Grad der lokalen Sonneneinstrahlung, die Identifikation und Bewertung geeigneter Flächen, die Prüfung der Möglichkeiten langfristiger Flächensicherung, eine erste Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines potentiellen Projekts anhand der zugänglichen Möglichkeiten der Stromvermark- tung, z.B. über Ausschreibungen, langfristige Stromabnahmeverträge oder spezifische ge- setzliche Einspeisevergütungen, Errichtungs- und Betriebskosten, Finanzierungsmöglich- keiten und Möglichkeiten zur Sicherung eines Netzanschlusses oder lokaler Abnahme in räumlicher Nähe sowie die Prüfung von Genehmigungsvoraussetzungen. In dieser Phase entstehen lediglich geringe Kosten zur Verifizierung der grundsätzlichen Machbarkeit eines Projektes. Die Holdings-Gruppe betreibt in der Frühphase selektiv eigene Entwicklungen oder nimmt eine eigene Bewertung der Machbarkeit der Projekte potenzieller Entwick- lungspartner vor, die auf den eigenen Erfahrungen im Bau und Betrieb von Solarprojekten gründet. Diese erfahrungs- und knowhow-basierte Analyse der Machbarkeit eines poten- ziellen Entwicklungsprojektes ist ein nach unserer Einschätzung wesentlicher Wett- bewerbsvorteil und ein wichtiger Filter zur Minimierung von möglichen Entwicklungs- risiken. Zum Standardisieren dieses Prozesses greift Greencells seit 2022 auf ein internes System zur Lenkung des Entwicklungsprozesses zurück, welches die jeweils in der ent- sprechenden Projektphase notwendigen finanziellen und organisatorischen Ressourcen je nach Fortschreiten der Machbarkeit eines Projekts allokiert. Bei positiver Machbarkeitsanalyse wird in der mittleren Entwicklungsphase in der Regel zunächst eine Projektgesellschaft (Zweckgesellschaft) gegründet. Danach erfolgen die for- male Sicherung der Flächen durch den Abschluss von Pacht- oder Kaufoptionen sowie wesentliche Vorbereitungen zur Sicherung des Netzanschlusses. Erforderliche Gutachten, wie Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bodenanalysen, u.a. auf technis...
Projektentwicklung. 1. Die Subunternehmer und Installationspartner von HTF führen das Engineering und die Planung der Installation der Produkte durch, einschließlich der endgültigen Auswahl der Geräte und Komponenten sowie der elektrischen und mechanischen Auslegung. Die Projektplanung basiert auf Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt, wie z.B. die Adresse des Grundstücks, hochgeladene Bilder und Informationen über das Dachmaterial und die elektrische Anlage.
Projektentwicklung. Ein Beitrag an die Projektentwicklung wird insbesondere für die Erarbeitung von Drehvorlagen und Recherchen von Langfilmen ausgerichtet. Fernsehproduktionen sind von der Projektentwicklung ausgeschlossen. Beim Spiel- und Animationsfilm können Beiträge geleistet werden an die Erarbeitung von Drehbüchern sowie an die Kosten von Recherchearbeiten, Rechteoptionen, Script Consulting, Teilnahme an Stoffentwicklungsprogrammen und ähnlichem, sofern diese Kosten nicht bereits für einen Werkbeitrag geltend gemacht oder abgerechnet wurden. Hinzu kommen die not- wendigen Vorkosten zur Entwicklung des Dossiers «Herstellungsbeitrag» (Locationsuche, Cast Hauptrollen, Koproduktionstreffen etc.). Entwicklungsbeiträge für kurze Animationsfilme wer- den ausgerichtet, sofern die Besonderheit des Vorhabens die Unterstützung einer separaten Projektentwicklung (z.B. Testaufnahmen) rechtfertigt. Beim Dokumentarfilm können Beiträge geleistet werden an die Drehvorlagen-Entwicklung auf Grund eines Exposés oder eines Treatments. Im Entwicklungsbudget können insbesondere die Aufwendungen für Recherchearbeiten, Teilnahme an Stoffentwicklungsprogrammen, Rechteoptionen und Herstellungsvorbereitung geltend gemacht werden. Der Höchstbeitrag für die Projektentwicklungsphase liegt bei CHF 100'000. In der Auszah- lungsvereinbarung sind die Ratenzahlungen gemäss Projektfortschritt mit Rücksicht auf die konkreten Bedingungen des Einzelprojekts festzulegen. Die Fachkommission kann bei fiktionalen Stoffen vom Projektförderbetrag eine erste Rate zur Entwicklung des Drehbuchs festlegen, wenn dies im Antrag verlangt und begründet wird. Da- bei sind insbesondere die Honorare der Autoren und Dramaturgen sowie die Rechteoptionen und die Teilnahme an Stoffentwicklungsprogrammen anrechenbar.
Projektentwicklung. (1) Gefördert wird die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes (package) für einen Film, bestehend aus den kreativen Elementen der Herstellung, der Finanzierung, dem Marketing, dem Verleih und der Verwertung des Films.
Projektentwicklung. Für anstehende Projekte hat die W.E.B-Gruppe umfassende Anlagen- Rahmenverträge mit Vestas Österreich GmbH abgeschlossen. Mit anderen Anla- genherstellern werden im Bedarfsfall Liefer- und Serviceverträge vereinbart. International fokussiert die W.E.B-Gruppe auf die Märkte Deutschland (Erweite- rung und Verdichtung bestehender Windparks, Zukauf und Repowering bestehen- der Anlagen sowie Greenfield Projektierung), Frankreich (neue Greenfield- Projekte, Projektkauf), Italien (der Einstieg im Bereich Windkraft ist derzeit in Vor- bereitung), die Tschechische Republik sowie verstärkt auf Kanada und die USA.
Projektentwicklung. In der Projektentwicklung konzentrierte sich die Emittentin im Geschäftsjahr 2017 auf die Märkte Frankreich, Italien, USA, Deutschland und Kanada sowie auf die Kerntechnologien Wind und Photovoltaik. Als Ergebnis der bisherigen Projektent- wicklung werden bzw. wurden 2018 in Österreich, Italien, Deutschland sowie in Frankreich insgesamt Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 80 MW gebaut. Diese Anlagen werden in den Jahren 2018 und 2019 in Betrieb gehen.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.