Common use of Projektleitung und Berichtswesen Clause in Contracts

Projektleitung und Berichtswesen. Für Softwareentwicklungs- und -anpassungsaufgaben hat die:der Auftragnehmer:in eine Schätzung des Aufwandes nach geeigneten Methoden so früh wie möglich zu erstellen und nach jeder Projektphase zu verfeinern. Die Projektleitung hat gemäß den Vorgaben des Vertrages einen Projektplan in ausreichen- der Detaillierung zu erstellen und in kritischen Projektphasen wöchentlich, sonst vierzehn- tägig, mit der vereinbarten Projektplanungssoftware auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Lenkungsausschuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST-Vergleich zu führen. Die Projektleitung hat ein Projekthandbuch zu führen, in dem die wichtigsten Projektsteu- erungsmechanismen (Aufbau-, Ablauforganisation, Beteiligte, Regeln der Zusammenarbeit, Qualitätssicherung) definiert sind. Von jeder Besprechung ist durch die Projektleitung ein Ergebnisprotokoll im Format des bei der Auftraggeberin üblichen Textverarbeitungssystems zu schreiben und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Betroffenen zu versenden. Das Protokoll ist binnen einer Woche von der Projektkoordination zu genehmigen oder mit schriftlicher Begründung abzulehnen, widrigenfalls es als genehmigt gilt. Die:Der Auftragnehmer:in hat die Pflicht, zumutbaren Änderungswünschen der Auftragge- berin während des Projektes nachzukommen. Wünscht die Auftraggeberin im Zuge des Projektes, dass von einer Vorgabe (Anforderungs- analyse, Lastenheft, Pflichtenheft, einzelne Funktionen) geringfügig abgewichen wird, so ist dies durch Absprache zwischen der Projektleitung und der Projektkoordination der Auftrag- geberin und der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers schriftlich festzulegen. Erfordert ein solcher Wunsch der Auftraggeberin einen Aufwand, der den Arbeitsumfang von drei Personentagen überschreitet, oder würde die Funktionalität der Software-Kompo- nente(n) eingeschränkt, so ist eine Entscheidung des Lenkungsausschusses herbeizuführen. Die Leistungen werden mangels spezieller Vereinbarung nach Aufwand verrechnet. Ergibt sich das Erfordernis zusätzlichen Aufwandes aufgrund von Mängeln des Ergebnisses einer durch die:den Auftragnehmer:in oder einen ihr:ihm zuzurechnenden Dritten bereits fertig gestellten Phase des Projekts, kann die:der Auftragnehmer:in diesen Aufwand nicht in Rech- nung stellen; hat ein nicht der:dem Auftragnehmer:in zuzurechnender Dritter die mangel- hafte Phase des Projekts fertig gestellt, ist der zusätzliche Aufwand von der Auftraggeberin zu bezahlen.

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Projektleitung und Berichtswesen. Für Softwareentwicklungs- und -anpassungsaufgaben - anpassungsaufgaben hat die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer eine Schätzung des Aufwandes nach geeigneten Methoden so früh wie möglich zu erstellen und nach jeder Projektphase zu verfeinern. Die Projektleitung Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertrages einen Projektplan in ausreichen- der ausreichender Detaillierung zu erstellen und in kritischen Projektphasen wöchentlich, sonst vierzehn- tägigvierzehntägig, mit der vereinbarten Projektplanungssoftware auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Lenkungsausschuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST-Vergleich zu führen. Die Projektleitung Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch zu führen, in dem die wichtigsten Projektsteu- erungsmechanismen Projektsteuerungsmechanismen (Aufbau-, Ablauforganisation, Beteiligte, Regeln der Zusammenarbeit, Qualitätssicherung) definiert sind. Von jeder Besprechung ist durch die Projektleitung den Projektleiter ein Ergebnisprotokoll im Format des bei der Auftraggeberin beim Auftraggeber üblichen Textverarbeitungssystems zu schreiben und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Betroffenen zu versenden. Das Protokoll ist binnen einer Woche von der Projektkoordination vom Projektkoordinator zu genehmigen oder mit schriftlicher Begründung abzulehnen, widrigenfalls es als genehmigt gilt. Die:Der Auftragnehmer:in Auftragnehmer hat die Pflicht, zumutbaren Änderungswünschen der Auftragge- berin des Auftraggebers während des Projektes nachzukommen. Wünscht die Auftraggeberin der Auftraggeber im Zuge des Projektes, dass von einer Vorgabe (Anforderungs- analyseAnforderungsanalyse, Lastenheft, Pflichtenheft, einzelne Funktionen) geringfügig abgewichen wird, so ist dies durch Absprache zwischen der Projektleitung dem Projektleiter und der Projektkoordination der Auftrag- geberin und der Auftragnehmerin dem Projektkoordinator des Auftraggebers bzw. des Auftragnehmers schriftlich festzulegen. Erfordert ein solcher Wunsch der Auftraggeberin des Auftraggebers einen Aufwand, der den Arbeitsumfang von drei Personentagen Manntagen überschreitet, oder würde die Funktionalität der Software-Kompo- nente(nIT- Komponente(n) eingeschränkt, so ist eine Entscheidung des Lenkungsausschusses herbeizuführen. Die Leistungen werden Der Aufwand wird mangels spezieller Vereinbarung nach Aufwand verrechnet. Ergibt sich das Erfordernis zusätzlichen Aufwandes aufgrund von Mängeln des Ergebnisses einer durch die:den Auftragnehmer:in Auftragnehmer oder einen ihr:ihm zuzurechnenden Dritten bereits fertig gestellten Phase des Projekts, kann die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer diesen Aufwand nicht in Rech- nung Rechnung stellen; hat ein nicht der:dem Auftragnehmer:in Auftragnehmer zuzurechnender Dritter die mangel- hafte mangelhafte Phase des Projekts fertig gestellt, ist der zusätzliche Aufwand von der Auftraggeberin vom Auftraggeber zu bezahlen.

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Projektleitung und Berichtswesen. Für Softwareentwicklungs- und -anpassungsaufgaben hat die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer eine Schätzung Schät- zung des Aufwandes nach geeigneten Methoden so früh wie möglich zu erstellen und nach jeder Projektphase zu verfeinern. Die Projektleitung Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertrages einen Projektplan in ausreichen- der ausreichender Detaillierung zu erstellen und in kritischen Projektphasen wöchentlich, sonst vierzehn- tägigvierzehntägig, mit der vereinbarten Projektplanungssoftware auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Lenkungsausschuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST-Vergleich zu führen. Die Projektleitung Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch zu führen, in dem die wichtigsten Projektsteu- erungsmechanismen Projektsteue- rungsmechanismen (Aufbau-, Ablauforganisation, Beteiligte, Regeln der Zusammenarbeit, Qualitätssicherung) definiert sind. Von jeder Besprechung ist durch die Projektleitung den Projektleiter ein Ergebnisprotokoll im Format des bei der Auftraggeberin beim Auftraggeber üblichen Textverarbeitungssystems zu schreiben und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Betroffenen zu versenden. Das Protokoll ist binnen einer Woche von der Projektkoordination Wo- che vom Projektkoordinator zu genehmigen oder mit schriftlicher Begründung abzulehnen, widrigenfalls es als genehmigt gilt. Die:Der Auftragnehmer:in Auftragnehmer hat die Pflicht, zumutbaren Änderungswünschen der Auftragge- berin während des Auftraggebers wäh- rend des Projektes nachzukommen. Wünscht die Auftraggeberin der Auftraggeber im Zuge des Projektes, dass von einer Vorgabe (Anforderungs- analyse, Lastenheft, Pflichtenheft, einzelne Funktionen) geringfügig abgewichen wird, so ist dies durch Absprache zwischen der Projektleitung dem Projektleiter und der Projektkoordination der dem Projektkoordinator des Auftrag- geberin und der Auftragnehmerin gebers bzw. des Auftragnehmers schriftlich festzulegen. Erfordert ein solcher Wunsch der Auftraggeberin des Auftraggebers einen Aufwand, der den Arbeitsumfang von drei Personentagen überschreitet, oder würde die Funktionalität der Software-Kompo- nente(n) eingeschränkt, so ist eine Entscheidung des Lenkungsausschusses herbeizuführen. Die Leistungen werden mangels spezieller Vereinbarung nach Aufwand verrechnet. Ergibt sich das Erfordernis zusätzlichen Aufwandes aufgrund von Mängeln des Ergebnisses einer durch die:den Auftragnehmer:in Auftragnehmer oder einen ihr:ihm zuzurechnenden Dritten bereits fertig gestellten Phase des Projekts, kann die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer diesen Aufwand nicht in Rech- nung Rechnung stellen; hat ein nicht der:dem Auftragnehmer:in Auftragnehmer zuzurechnender Dritter die mangel- hafte mangelhafte Phase des Projekts fertig gestellt, ist der zusätzliche Aufwand von der Auftraggeberin vom Auftraggeber zu bezahlen.

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Projektleitung und Berichtswesen. Für Softwareentwicklungs- und -anpassungsaufgaben - anpassungsaufgaben hat die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer eine Schätzung des Aufwandes nach geeigneten Methoden so früh wie möglich zu erstellen und nach jeder Projektphase zu verfeinern. Die Projektleitung Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertrages einen Projektplan in ausreichen- der ausreichender Detaillierung zu erstellen und in kritischen Projektphasen wöchentlich, sonst vierzehn- tägigvierzehntägig, mit der vereinbarten Projektplanungssoftware auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Lenkungsausschuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST-Vergleich zu führen. Die Projektleitung Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch zu führen, in dem die wichtigsten Projektsteu- erungsmechanismen Projektsteuerungsmechanismen (Aufbau-, Ablauforganisation, Beteiligte, Regeln der Zusammenarbeit, Qualitätssicherung) definiert sind. Von jeder Besprechung ist durch die Projektleitung den Projektleiter ein Ergebnisprotokoll im Format des bei der Auftraggeberin beim Auftraggeber üblichen Textverarbeitungssystems zu schreiben und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Betroffenen zu versenden. Das Protokoll ist binnen einer Woche von der Projektkoordination vom Projektkoordinator zu genehmigen oder mit schriftlicher Begründung abzulehnen, widrigenfalls es als genehmigt gilt. Die:Der Auftragnehmer:in Auftragnehmer hat die Pflicht, zumutbaren Änderungswünschen der Auftragge- berin des Auftraggebers während des Projektes nachzukommen. Wünscht die Auftraggeberin der Auftraggeber im Zuge des Projektes, dass von einer Vorgabe (Anforderungs- analyseAnforderungsanalyse, Lastenheft, Pflichtenheft, einzelne Funktionen) geringfügig abgewichen wird, so ist dies durch Absprache zwischen der Projektleitung dem Projektleiter und der Projektkoordination der Auftrag- geberin und der Auftragnehmerin dem Projektkoordinator des Auftraggebers bzw. des Auftragnehmers schriftlich festzulegen. Erfordert ein solcher Wunsch der Auftraggeberin des Auftraggebers einen Aufwand, der den Arbeitsumfang von drei Personentagen Manntagen überschreitet, oder würde die Funktionalität der Software-Kompo- nente(nKomponente(n) eingeschränkt, so ist eine Entscheidung des Lenkungsausschusses herbeizuführen. Die Leistungen werden Vorgaben-Abweichungen sind bis zu einem Umfang von einem Zwanzigstel des Gesamtumfanges des Auftrages für Ausarbeitungen, Softwareerstellung und -anpassung im Pauschalpreis inkludiert. Darüber hinaus gehender Aufwand wird mangels spezieller Vereinbarung nach Aufwand verrechnet. Ergibt sich das Erfordernis zusätzlichen Aufwandes aufgrund von Mängeln des Ergebnisses einer durch die:den Auftragnehmer:in Auftragnehmer oder einen ihr:ihm zuzurechnenden Dritten bereits fertig gestellten Phase des Projekts, kann die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer diesen Aufwand nicht in Rech- nung Rechnung stellen; hat ein nicht der:dem Auftragnehmer:in Auftragnehmer zuzurechnender Dritter die mangel- hafte mangelhafte Phase des Projekts fertig gestellt, ist der zusätzliche Aufwand von der Auftraggeberin vom Auftraggeber zu bezahlen.

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Projektleitung und Berichtswesen. Für Softwareentwicklungs- und -anpassungsaufgaben –anpassungs- aufgaben hat die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer eine Schätzung Schät- zung des Aufwandes nach geeigneten Methoden der Methode Func- tion Point oder einer gleichwertigen Methode so früh wie möglich zu erstellen und nach jeder Projektphase zu verfeinern. Die Projektleitung Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertrages einen Projektplan in ausreichen- ausreichender Detaillierung (Arbeitspakete im Umfang von maximal 15 Personentagen mit Angabe der Detaillierung Function Points oder ähnlicher Leistungsein- heiten) zu erstellen und in kritischen Projektphasen Projekt- phasen wöchentlich, sonst vierzehn- tägig, vierzehntägig mit der vereinbarten Projektplanungssoftware MS-Projekt auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Lenkungsausschuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST-SOLL/ IST- Vergleich zu führen. Die Projektleitung Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch zu führen, in dem die wichtigsten Projektsteu- erungsmechanismen Projektsteue- rungsmechanismen (Aufbau-, AblauforganisationAblauforganisa- tion, Beteiligte, Regeln der Zusammenarbeit, Qualitätssicherung) definiert sind. Von jeder Besprechung ist durch die Projektleitung den Projekt- leiter ein Ergebnisprotokoll im Format des bei der Auftraggeberin beim Auftraggeber üblichen Textverarbeitungssystems Textverarbeitungssys- tems zu schreiben und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Betroffenen zu versenden. Das Protokoll ist binnen einer Woche von der Projektkoordination zu genehmigen oder mit schriftlicher Begründung abzulehnen, widrigenfalls es als genehmigt gilt. Die:Der Auftragnehmer:in Auftragnehmer hat die Pflicht, zumutbaren Änderungswünschen der Auftragge- berin während des Auftraggebers wäh- rend des Projektes nachzukommen. Wünscht die Auftraggeberin im Zuge des Projektes, dass von Geringfügige Änderungen einer Vorgabe (Anforderungs- analyseAn- forderungsanalyse, Lastenheft, Pflichtenheft, einzelne Funktionen) geringfügig abgewichen wird, so ist dies werden durch Absprache zwischen dem Projektleiter und dem Projekt- koordinator vorläufig festgelegt. Sie werden an jedem Monatsende vom Projektleiter schriftlich festgehalten und durch Briefwechsel zwischen den Parteien vereinbart. Größere Änderungen bedürfen von vornherein der Projektleitung und der Projektkoordination der Auftrag- geberin und der Auftragnehmerin bzwSchriftform. des Auftragnehmers schriftlich festzulegen. Erfordert ein solcher Wunsch der Auftraggeberin einen AufwandAls größere Änderungen sind Änderungen zu verstehen, der deren Implementierung entweder den Arbeitsumfang von drei Personentagen überschreitet, Manntagen über- schreitet oder würde die Funktionalität der Software-Kompo- nente(nIT- Komponente(n) eingeschränkteinschränken. Vom Auftraggeber verlangte größere Änderun- gen sind bis zu einem Umfang von einem Zehntel des Gesamtumfanges des Auftrages für Ausarbeitungen, so ist eine Entscheidung des Lenkungsausschusses herbeizuführenSoftwareerstellung und – anpassung im Pauschalpreis inkludiert. Die Leistungen werden Dar- über hinausgehender Aufwand wird mangels spezieller Vereinbarung nach Aufwand verrechnetver- rechnet. Ergibt sich das Erfordernis zusätzlichen Aufwandes Änderungen, die aufgrund von Män- geln des Ergebnisses einer schon fertigge- stellten Phase des Projekts nötig werden, sind vom Auftragnehmer kostenlos durchzuführen, wenn er diese Phase des Projekts ebenfalls durchgeführt hat, sonst vom Auftraggeber zu bezahlen. Vom Auftraggeber verlangte größere Änderun- gen bis zum Umfang von einem Zehntel des Gesamtumfanges des Auftrages für Ausarbei- tungen, Softwareerstellung und –anpassung verändern nicht den Terminplan. Änderungen, die aufgrund von Mängeln des Ergebnisses einer durch die:den Auftragnehmer:in oder einen ihr:ihm zuzurechnenden Dritten bereits fertig gestellten Phase des Projekts, kann die:der Auftragnehmer:in diesen Aufwand nicht in Rech- nung stellen; hat ein nicht der:dem Auftragnehmer:in zuzurechnender Dritter die mangel- hafte schon fertiggestellten Phase des Projekts fertig gestelltnötig werden, ist sind vom Auftrag- nehmer durch Mehrarbeit oder ähnliche Maß- nahmen so zu kompensieren, dass der zusätzliche Aufwand Ter- minplan eingehalten wird, wenn der Auftrag- nehmer diese Phase des Projekts ebenfalls durchgeführt hat. Dasselbe gilt für sonstige Änderungen bis zum Umfang von 10% des Projektumfanges. Ansonsten verlängert sich der Auftraggeberin zu bezahlenProjektplan entsprechend folgender For- mel: Neue Projektlaufzeit = Alte Projektlaufzeit * AF AF (Anpassungsfaktor) berechnet sich nach folgender Formel: AF = Neuer Projektumfang / Alter Projektum- fang Die Berechnungseinheiten sind Kalendermona- te für die Projektlaufzeit und Personenmonate für den Projektumfang.

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Projektleitung und Berichtswesen. Für Softwareentwicklungs- und -anpassungsaufgaben hat die:der Auftragnehmer:in eine Schätzung des Aufwandes nach geeigneten Methoden so früh wie möglich zu erstellen und nach jeder Projektphase zu verfeinern. Die Projektleitung Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertrages einen Projektplan in ausreichen- der ausreichender Detaillierung zu erstellen und in kritischen Projektphasen wöchentlich, sonst vierzehn- tägigvierzehntägig, mit der vereinbarten Projektplanungssoftware auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Lenkungsausschuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST-Vergleich zu führen. Die Projektleitung Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch zu führen, in dem die wichtigsten Projektsteu- erungsmechanismen Projektsteue- rungsmechanismen (Aufbau-, Ablauforganisation, Beteiligte, Regeln der Zusammenarbeit, Qualitätssicherung) definiert sind. Von jeder Besprechung ist durch die Projektleitung den Projektleiter ein Ergebnisprotokoll im Format des bei der Auftraggeberin beim Auftraggeber üblichen Textverarbeitungssystems zu schreiben und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Betroffenen zu versenden. Das Protokoll ist binnen einer Woche von der Projektkoordination Wo- che vom Projektkoordinator zu genehmigen oder mit schriftlicher Begründung abzulehnen, widrigenfalls es als genehmigt gilt. Die:Der Auftragnehmer:in Auftragnehmer hat die Pflicht, zumutbaren Änderungswünschen der Auftragge- berin während des Auftraggebers wäh- rend des Projektes nachzukommen. Wünscht die Auftraggeberin der Auftraggeber im Zuge des Projektes, dass von einer Vorgabe (Anforderungs- analyse, Lastenheft, Pflichtenheft, einzelne Funktionen) geringfügig abgewichen wird, so ist dies durch Absprache zwischen der Projektleitung dem Projektleiter und der Projektkoordination der dem Projektkoordinator des Auftrag- geberin und der Auftragnehmerin gebers bzw. des Auftragnehmers schriftlich festzulegen. Erfordert ein solcher Wunsch der Auftraggeberin des Auftraggebers einen Aufwand, der den Arbeitsumfang von drei Personentagen überschreitet, oder würde die Funktionalität der SoftwareIT-Kompo- nente(nKomponente(n) eingeschränktein- geschränkt, so ist eine Entscheidung des Lenkungsausschusses herbeizuführen. Die Leistungen werden mangels spezieller Vereinbarung nach Aufwand verrechnet. Ergibt sich das Erfordernis zusätzlichen Aufwandes aufgrund von Mängeln des Ergebnisses einer durch die:den Auftragnehmer:in Auftragnehmer oder einen ihr:ihm zuzurechnenden Dritten bereits fertig gestellten Phase des Projekts, kann die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer diesen Aufwand nicht in Rech- nung Rechnung stellen; hat ein nicht der:dem Auftragnehmer:in Auftragnehmer zuzurechnender Dritter die mangel- hafte mangelhafte Phase des Projekts fertig gestellt, ist der zusätzliche Aufwand von der Auftraggeberin vom Auftraggeber zu bezahlen.

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Projektleitung und Berichtswesen. Für Softwareentwicklungs- und -anpassungsaufgaben hat die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer eine Schätzung des Aufwandes nach geeigneten Methoden so früh wie möglich zu erstellen und nach jeder Projektphase zu verfeinern. Die Projektleitung Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertrages einen Projektplan in ausreichen- der ausreichender Detaillierung zu erstellen und in kritischen Projektphasen wöchentlich, sonst vierzehn- tägigvierzehntägig, mit der vereinbarten Projektplanungssoftware auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Lenkungsausschuss Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST-Vergleich zu führen. Die Projektleitung Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch zu führen, in dem die wichtigsten Projektsteu- erungsmechanismen Projektsteuerungsmechanismen (Aufbau-, Ablauforganisation, Beteiligte, Regeln der Zusammenarbeit, Qualitätssicherung) definiert sind. Von jeder Besprechung ist durch die Projektleitung den Projektleiter ein Ergebnisprotokoll im EDM-üblichen Format des bei der Auftraggeberin üblichen Textverarbeitungssystems zu schreiben und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Betroffenen zu versenden. Das Protokoll ist binnen einer Woche von der Projektkoordination vom Projektkoordinator zu genehmigen oder mit schriftlicher Begründung abzulehnen, widrigenfalls es als genehmigt gilt. Die:Der Auftragnehmer:in hat die Pflicht, zumutbaren Änderungswünschen Wünscht der Auftragge- berin während des Projektes nachzukommen. Wünscht die Auftraggeberin Auftraggeber im Zuge des Projektes, dass von einer Vorgabe (Anforderungs- analyseAnforderungsanalyse, Anwendungsentwurf, Lastenheft, Pflichtenheft, einzelne Funktionen) geringfügig abgewichen wird, so ist dies durch Absprache zwischen der Projektleitung dem Projektleiter und der Projektkoordination der Auftrag- geberin und der Auftragnehmerin dem Projektkoordinator des Auftraggebers bzw. des Auftragnehmers schriftlich festzulegen. Erfordert ein solcher Wunsch der Auftraggeberin des Auftraggebers einen Aufwand, der den Arbeitsumfang von drei Personentagen Manntagen überschreitet, oder würde die Funktionalität der Software-Kompo- nente(nKomponente(n) eingeschränkt, so ist eine Entscheidung jedenfalls die EDM-Programmleitung einzubeziehen. Vorgaben-Abweichungen sind bis zu einem Umfang von einem Zwanzigstel des Lenkungsausschusses herbeizuführenGesamtumfanges des Auftrages für Ausarbeitungen, Softwareerstellung und -anpassung im Pauschalpreis inkludiert. Die Leistungen werden Darüber hinaus gehender Aufwand wird mangels spezieller Vereinbarung nach Aufwand verrechnet. Ergibt sich das Erfordernis zusätzlichen Aufwandes aufgrund von Mängeln des Ergebnisses einer durch die:den Auftragnehmer:in Auftragnehmer oder einen ihr:ihm zuzurechnenden Dritten bereits fertig gestellten Phase des Projekts, kann die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer diesen Aufwand nicht in Rech- nung Rechnung stellen; hat ein nicht der:dem Auftragnehmer:in Auftragnehmer zuzurechnender Dritter die mangel- hafte mangelhafte Phase des Projekts fertig gestellt, ist der zusätzliche Aufwand von der Auftraggeberin vom Auftraggeber zu bezahlen.

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Projektleitung und Berichtswesen. Für Softwareentwicklungs- und -anpassungsaufgaben hat die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer eine Schätzung Schät- zung des Aufwandes nach geeigneten Methoden so früh wie möglich zu erstellen und nach jeder Projektphase zu verfeinern. Die Projektleitung Der Projektleiter hat gemäß den Vorgaben des Vertrages einen Projektplan in ausreichen- der ausreichender Detaillierung zu erstellen und in kritischen Projektphasen wöchentlich, sonst vierzehn- tägigvierzehntägig, mit der vereinbarten Projektplanungssoftware auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Lenkungsausschuss zu übermitteln. Dabei ist ein SOLL/IST-Vergleich zu führen. Die Projektleitung Der Projektleiter hat ein Projekthandbuch zu führen, in dem die wichtigsten Projektsteu- erungsmechanismen Projektsteue- rungsmechanismen (Aufbau-, Ablauforganisation, Beteiligte, Regeln der Zusammenarbeit, Qualitätssicherung) definiert sind. Von jeder Besprechung ist durch die Projektleitung den Projektleiter ein Ergebnisprotokoll im Format des bei der Auftraggeberin beim Auftraggeber üblichen Textverarbeitungssystems zu schreiben und innerhalb einer Woche ab Besprechungstermin an alle Betroffenen zu versenden. Das Protokoll ist binnen einer Woche von der Projektkoordination vom Projektkoordinator zu genehmigen oder mit schriftlicher Begründung abzulehnen, widrigenfalls es als genehmigt gilt. Die:Der Auftragnehmer:in Auftragnehmer hat die Pflicht, zumutbaren Änderungswünschen der Auftragge- berin während des Auftraggebers wäh- rend des Projektes nachzukommen. Wünscht die Auftraggeberin der Auftraggeber im Zuge des Projektes, dass von einer Vorgabe (Anforderungs- analyse, Lastenheft, Pflichtenheft, einzelne Funktionen) geringfügig abgewichen wird, so ist dies durch Absprache zwischen der Projektleitung dem Projektleiter und der Projektkoordination der dem Projektkoordinator des Auftrag- geberin und der Auftragnehmerin gebers bzw. des Auftragnehmers schriftlich festzulegen. Erfordert ein solcher Wunsch der Auftraggeberin des Auftraggebers einen Aufwand, der den Arbeitsumfang von drei Personentagen überschreitet, oder würde die Funktionalität der Software-Kompo- nente(n) eingeschränkt, so ist eine Entscheidung des Lenkungsausschusses herbeizuführen. Die Leistungen werden mangels spezieller Vereinbarung nach Aufwand verrechnet. Ergibt sich das Erfordernis zusätzlichen Aufwandes aufgrund von Mängeln des Ergebnisses einer durch die:den Auftragnehmer:in Auftragnehmer oder einen ihr:ihm zuzurechnenden Dritten bereits fertig gestellten Phase des Projekts, kann die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer diesen Aufwand nicht in Rech- nung Rechnung stellen; hat ein nicht der:dem Auftragnehmer:in Auftragnehmer zuzurechnender Dritter die mangel- hafte mangelhafte Phase des Projekts fertig gestellt, ist der zusätzliche Aufwand von der Auftraggeberin vom Auftraggeber zu bezahlen.

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