Common use of Prospekt Clause in Contracts

Prospekt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eines Teilfonds erfolgt gemäß den Bedingungen der UCITS- Dokumentation und auf deren Grundlage zu dem Tag, an dem die entsprechenden Ausgabe- oder Rücknahme-Instruktionen von der Verwaltungsgesellschaft oder ihren Beauftragten oder Vertretern herausgegeben werden oder bei ihnen eingehen. Informationen und Erklärungen, die von der OGAW-Dokumentation oder den einschlägigen wesentlichen Informationen für den Anleger (Relevant Key Investor Information Document) abweichen oder diesen widersprechen, sind nicht verbindlich und weder der OGAW noch die Verwaltungsgesellschaft übernehmen eine Haftung für solche Informationen und Erklärungen Dritter, einschließlich der Vertriebsstellen der Teilfonds. Der Prospekt und der Treuhandvertrag (einschließlich Anhängen A, B, C und D) sind Bestandteil dieses Dokuments. Der Treuhandvertrag regelt die grundlegende Organisation des OGAW. Nur der Treuhandvertrag wurde in materieller Hinsicht von der FMA genehmigt. Die OGAW-Dokumentation wird möglicherweise in andere Sprachen übersetzt werden. Sofern und soweit zwischen der englischen Version der OGAW-Dokumentation und der in einer anderen Sprache abgefassten Version der AIF-Dokumentation Widersprüche oder Unklarheiten bestehen, ist die englischsprachige Version maßgeblich, außer wenn die Gesetze einer Rechtsordnung, in der die Anteile angeboten oder verkauft werden, vorschreiben, dass bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Informationen, die in einem in einer anderen Sprache als Englisch abgefassten Dokument zur Verfügung gestellt werden, das in diese andere Sprache übersetzte Dokument, das die Grundlage einer Rechtsstreitigkeit bildet, maßgeblich ist. In dieser OGAW-Dokumentation sind Verweise auf Gesetze, gesetzliche Vorschriften oder aufsichtliche Anforderungen oder Leitlinien der Aufsichtsbehörden auch als Verweise auf diese Gesetze, gesetzlichen Vorschriften, aufsichtlichen Anforderungen oder Leitlinien der Aufsichtsbehörden in einer geänderten, ergänzten, erweitern oder neu verabschiedeten Fassung zum Datum dieses Prospekts und/oder dem Treuhandvertrag bzw. zu einem jeweils späteren Zeitpunkt zu verstehen.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Prospekt. Die Ausgabe und Rücknahme April 2024 Dieser Prospekt wurde auf vertraulicher Basis ausschließlich zur Information der Person zur Verfügung gestellt, der er aus- gehändigt wurde. Dieser Prospekt stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Anteilen eines Teilfonds erfolgt gemäß den Bedingungen der UCITS- Dokumentation und auf deren Grundlage zu dem Tag, an dem die entsprechenden Ausgabe- oder Rücknahme-Instruktionen von der Verwaltungsgesellschaft oder ihren Beauftragten oder Vertretern herausgegeben werden oder bei ihnen eingehen. Informationen und Erklärungen, die von der OGAW-Dokumentation oder den einschlägigen wesentlichen Informationen für den Anleger (Relevant Key Investor Information Document) abweichen oder diesen widersprechen, sind nicht verbindlich und weder der OGAW noch die Verwaltungsgesellschaft übernehmen eine Haftung für solche Informationen und Erklärungen Dritter, einschließlich der Vertriebsstellen der Teilfonds. Der Prospekt und der Treuhandvertrag (einschließlich Anhängen A, B, C und D) sind Bestandteil dieses Dokuments. Der Treuhandvertrag regelt die grundlegende Organisation des OGAW. Nur der Treuhandvertrag wurde in materieller Hinsicht von der FMA genehmigt. Die OGAW-Dokumentation wird möglicherweise in andere Sprachen übersetzt werden. Sofern und soweit zwischen der englischen Version der OGAW-Dokumentation und der in einer anderen Sprache abgefassten Version der AIF-Dokumentation Widersprüche oder Unklarheiten bestehen, ist die englischsprachige Version maßgeblich, außer wenn die Gesetze einer RechtsordnungRechtsordnung dar, in der die Anteile angeboten ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder verkauft ein solcher Ver- kauf ungesetzlich wäre, oder an eine Person, der gegenüber es ungesetzlich ist, ein solches Angebot, eine solche Aufforde- rung oder einen solchen Verkauf zu unterbreiten. Dieser Prospekt wird interessierten Anlegern auf vertraulicher Basis zur Verfügung gestellt, um eine Anlage in Anteilen des Fonds oder in vom Fonds ausgegebenen Anteilen zu prüfen. Vorbehaltlich der vorstehenden Ausführungen darf dieser Pros- pekt nicht für andere Zwecke verwendet werden. Dieser Prospekt steht unter dem Vorbehalt der Überprüfung, Aktualisierung und Änderung sowie aller erforderlichen be- hördlichen Genehmigungen oder Zustimmungen. Insbesondere kann in diesem Dokument auf bestimmte Ereignisse verwie- sen werden, vorschreibenzu denen dieses Dokument bereitgestellt wird, die aber voraussichtlich vor der Veröffentlichung des Prospekts in seiner endgültigen Form eintreten werden. Dieser Prospekt wurde unter der Annahme erstellt, dass bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund von die gesetzliche, auf- sichtsrechtliche und steuerliche Struktur, die für die Durchführung der Tätigkeit des Fonds erforderlich ist, vor dem ersten Zeichnungsschluss des Fonds vollständig umgesetzt sein wird. Zum Datum dieses Prospekts sind die in diesem Dokument genannten aufsichtsrechtlichen oder sonstigen Genehmigungen, Registrierungen und Bestätigungen möglicherweise nicht beantragt oder, falls sie beantragt wurden, möglicherweise nicht erteilt worden. Dieser Prospekt und die Informationen, die die Anteilsinhaber infolge einer Anlage in einem in einer anderen Sprache als Englisch abgefassten Dokument den Fonds oder einen Teilfonds erhal- ten, enthalten streng vertrauliche, nicht-öffentliche Informationen und werden den Anteilseignern jeweils ausschließlich zur Information und nicht zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt gestellt. Mit der Zeichnung eines Teilfonds sind die Anteilseig- ner an die strengen Vertraulichkeitsbestimmungen des Prospekts und des Zeichnungsscheins gebunden. Die Informationen in diesem Dokument und den zusätzlichen Materialien, die an die Anteilseigner verteilt werden, das in diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des AIFM oder seiner verbundenen Unternehmen weder ganz noch teilweise vervielfältigt, verwendet oder weitergegeben werden. Die Weitergabe an andere Sprache übersetzte DokumentPersonen als den Anteilseigner und – auf vertraulicher Basis – dessen Vertreter ist untersagt, das die Grundlage es sei denn, sie ist durch geltende Gesetze und Bestimmungen vorgeschrieben oder wird von einer Rechtsstreitigkeit bildet, maßgeblich ist. In dieser OGAW-Dokumentation sind Verweise auf Gesetze, gesetzliche Vorschriften oder aufsichtliche Anforderungen oder Leitlinien der Aufsichtsbehörden auch als Verweise auf diese Gesetze, gesetzlichen Vorschriften, aufsichtlichen Anforderungen oder Leitlinien der Aufsichtsbehörden in einer geänderten, ergänzten, erweitern oder neu verabschiedeten Fassung zum Datum dieses Prospekts und/oder dem Treuhandvertrag bzw. zu einem jeweils späteren Zeitpunkt zu verstehenzuständigen Behörde gefordert.

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Samples: Teilfondsprospekt