Providerwechsel Musterklauseln

Providerwechsel. Ein Wechsel von einem bereits bestehenden Service auf ein neues VHCN-Service auf ein und derselben – bereits in Verwendung stehenden - Anschlussleitung, der zusätzlich mit einem Wechsel des Betreibers (Providerwechsel) verbunden ist, ist möglich. Die Details zur Abwicklung und Durchführung des Providerwechsels sind im Anhang 2 Betriebliches Handbuch geregelt.
Providerwechsel. (1) Bei Beendigung des Vertrages mit anschließender Selbst- verwaltung durch den bevollmächtigten Kunden oder beim Pro- viderwechsel gibt der Kunde selbst oder durch den neuen Provi- der den Auftrag, die Domain umzuregistrieren (KK-Antrag). (2) BITWORKS unterstützt die Umregistrierung, soweit keine offenen Verpflichtungen aus dem zu beendenden Vertrag be- stehen oder die Domain mit einem Disputeintrag versehen ist.
Providerwechsel. Der Providerwechsel ist ein "Sonderfall" der Kündigung des Internet Access Anteils der Servicearten ADSL, Best-Effort DSL, naked DSL Residential/Business (sowohl mit als auch ohne VoB-Option), Best-Effort naked DSL (sowohl mit als auch ohne VoB-Option) bzw. der VoB-only Zugangslösung durch den Endkunden beim Altprovider - unter gleichzeitiger Begründung eines Vertragsverhältnisses hinsichtlich des Internet Access Anteils bzw. der VoB-only Zugangslösung mit einem Neuprovider. Ziel des Providerwechsels ist es: - durch die Informationsprozesse zwischen A1 Telekom Austria, dem Altprovider und dem Neuprovider einen "Wechsel" ohne Abbau der breitbandigen bzw. VoB-only Infrastruktur vor Ort herbeizuführen; - eine nochmalige Verrechnung der Herstellungsentgelte an den Endkunden zu verhindern. Bezüglich der Serviceart SDSL Business ist ein Providerwechsel aus technisch/betrieblichen Gründen nicht wie oben beschrieben möglich, sondern kann nur im Wege einer Kündigung und Neuherstellung abgewickelt werden. • Abläufe bei Providerwechsel: Der Neuprovider leitet die Bestellung mit der Kennzeichnung “Providerwechsel“ an A1 Telekom Austria weiter. Der Neuprovider verpflichtet sich, im Bedarfsfall die Wechselbereitschaft des Endkunden glaubhaft zu machen. Dem Altprovider wird A1 Telekom Austria innerhalb von 5 Tagen dieselben Informationen wie anlässlich der Beendigung des Endkundenverhältnisses übermitteln. • Durchführungsfristen: 80% aller Providerwechsel werden innerhalb von 10 Arbeitstagen durchgeführt, während der Rest im Schnitt innerhalb von 26 Arbeitstagen durchgeführt wird. Als Beobachtungszeitraum gilt ein Kalenderjahr. Die Zeitangaben beziehen sich auf die Anzahl der Arbeitstage zwischen Bestelleingang und Erledigung des Auftrages seitens A1 Telekom Austria und finden nur dann Anwendung, wenn keine gleichzeitige Verlegung bzw. Umstellung (POTS<->ISDN) erfolgt, da in diesen Fällen die Zeiten sinngemäß zu addieren sind. Die Information über den Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung des Providerwechsels wird mindestens 3 (drei) Arbeitstage im Voraus via E-Mail an eine dafür vom ISP/VoB- only Vertragspartner angegebene e-Mail-Adresse übermittelt.
Providerwechsel. Die Livtec GmbH garantiert, dass bei einer ordentlichen Kündigung des Vertrages durch den Kunden eine fehlerfreie und vollständige Übergabe des Datenbestandes zum Ende des letzten Zugriffs erfolgt. Die Daten werden auf geeigneten Medien übergeben, deren Kosten vom Kunden gesondert zu tragen sind. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Datenträger (z. B. USB- Festplatte) zur Verfügung zu stellen und den Zeitpunkt der Übergabe rechtzeitig anzukündigen. Falls der Kunde seine Daten nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Zusammenarbeit anfordert, geht die Livtec GmbH davon aus, dass diese nicht mehr benötigt werden und ist berechtigt, sie zu löschen. Sollte die Livtec GmbH aus irgendeinem Grund nicht mehr in der Lage sein, die Leistungen gemäss diesem Vertrag aufrechtzuerhalten, gewährleistet sie dem Kunden uneingeschränkten und kostenlosen Zugriff auf alle verfügbaren Sicherungen sowie auf alle erforderlichen Informationen, einschliesslich der Softwarekonfiguration und Hilfsmittel, die den Übergang zu einem anderen Anbieter oder die interne Implementierung erleichtern.
Providerwechsel. Ein Wechsel von einem bereits bestehenden Service auf ein neues ZAG-Service auf ein und derselben – bereits in Verwendung stehenden - Anschlussleitung, der zusätzlich mit einem Wechsel des Betreibers (Providerwechsel) verbunden ist, ist möglich. Die Details zur Abwicklung und Durchführung des Providerwechsels sind im Anhang 2 Betriebliches Handbuch geregelt.