Common use of Prüf- und Warnpflicht Clause in Contracts

Prüf- und Warnpflicht. Uns trifft keine, über den üblichen fachlichen Umfang der Hafner, Platten- und Fliesenleger hinausgehende, besondere Prüf- und Untersuchungspflicht. Der Werkbesteller leistet Gewähr dafür, dass die von uns zu bearbeitenden Böden, Wände etc. alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werkausführung unsererseits besitzen.

Appears in 4 contracts

Samples: www.fuchsberger.com, www.nowak-fliesen.at, www.martetschlaeger.net

Prüf- und Warnpflicht. Uns trifft keine, über den üblichen fachlichen Umfang der Hafner, Platten- Platten-und Fliesenleger hinausgehende, besondere Prüf- und Untersuchungspflicht. Der Werkbesteller leistet Gewähr dafür, dass die von uns zu bearbeitenden Böden, Wände etc. alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werkausführung unsererseits besitzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.projektgarten.at